Erich Rajakovic, dem die Verantwortung für die Deportation von 100.000 niederländischen Juden zur Last gelegt wird, entkommt in Jugoslawien seiner Verhaftung. In Darmstadt beginnt ein Schwurgerichtsprozess gegen elf Angehörige des SS-Sonderkommandos 4a, initiiert von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Der deutsche Umgang mit den Verbrechen der Shoah ist Thema der siebten Lektürewoche.
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Der Prozess gegen elf Angehörige des SS-Sonderkommandos 4a in Darmstadt (3. Oktober 1967)
Am 3. Oktober 1967 liest Gesine Cresspahl in der New York Times, in Darmstadt sei „gestern der Prozeß gegen 11 Angehörige des SS-Sonderkommandos“ 4a eröffnet worden. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 waren diese Sonderkommandos berechtigt, „gegenüber der Zivilbevölkerung Exekutivmaßnahmen zu treffen“, so der mit der Obersten Heeresleitung abgestimmte Befehlsentwurf vom 26. März 1941. Ihnen oblagen zudem die „Erforschung und Bekämpfung der staats- und reichsfeindlichen Bestrebungen“. Führende Mitglieder dieser „Einsatzgruppen“ waren 1947/48 im neunten Nachfolgeprozess des Internationalen Militärtribunals angeklagt und verurteilt worden, darunter Paul Blobel, der Leiter des Sonderkommandos 4a. In Darmstadt hatten sich zwanzig Jahre später nun die Leiter der Exekutionen in Babij Jar bei Kiew zu verantworten: Kuno Callsen, Kurt Hans, August Häfner und Adolf Janssen. Ihnen wurden Massen- und Einzeltötungen von insgesamt 80.000 Juden, kommunistischen Funktionären und ‚Geisteskranken’ vorgeworfen.
Der Hauptangeklagte Kuno Callsen war Teil des Lehrgangs der Führerschule Berlin-Charlottenburg, der Mitte Mai 1941 komplett zum sogenannten ‚Osteinsatz’ eingezogen wurde. Dieser Lehrgang stellte, so der Historiker Michael Wildt, das „Gros der Teilkommandoführer, die einen erheblichen Anteil an den Exekutionen hatten“. Seine Teilnehmer waren in den Jahren 1910 bis 1915 geboren worden, sie hatten ihre Laufbahnen vollständig während des Nationalsozialismus absolviert und waren Anwärter auf Führungspositionen im Reichssicherheitshauptamt. Die New York Times berichtete am 3. Oktober 1967, eine der Aufgaben des Sonderkommandos sei die „Reinigung“ der Sowjetunion von „den Juden“ gewesen.
Die 1958 in Ludwigsburg eingerichtete „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ übernahm 1964 Vorermittlungen zu den Massenerschießungen des Sonderkommandos 4a in der Ukraine. Vermutlich weil Callsen im hessischen Neu-Isenburg ansässig war, übernahm der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer 1965 das Verfahren. Am 2. Oktober 1967 wurde der Prozess unter großer Anteilnahme von lokaler, nationaler und auch internationaler Presse in Darmstadt eröffnet, in dem in den folgenden vierzehn Monaten 170 Zeugen aus Deutschland und der Ukraine ihre Aussagen machen sollten.

In „Jahrestage“ wird der Prozess erneut am 14. Februar 1968 erwähnt, als der Korrespondent der New York Times Philip Shabecoff über das mangelnde Interesse der Deutschen am Prozess berichtete. Tatsächlich war auch in deutschen Zeitungen zu lesen, dass nur wenige Gäste das Verfahren persönlich verfolgten. Shabecoff konstatierte auch eine Abnahme der Zeitungsberichte, das galt allerdings weder für die Frankfurter Allgemeine Zeitung noch für das Darmstädter Echo und das dortige Tagblatt, deren Berichterstattung Fritz Bauer aufmerksam verfolgte. Wie schon im Frankfurter Auschwitz-Prozess trat Bauer bei der Verhandlung nicht persönlich in Erscheinung.
„Mord von Angesicht zu Angesicht“
Unter dem Vorwand der Umsiedlung wurden die Kiewer Juden im Herbst 1941 aufgefordert, sich am 29. September 1941 zu versammeln. Fast 34.000 Menschen fanden sich ein und wurden in die Schlucht von Babij Jar geführt, wo sie registriert wurden, ihre Pässe und Wertsachen abgeben, sich entkleiden mussten und dann vom Sonderkommando 4a, vom Stab der Einsatzgruppe C und zwei Kommandos eines Polizeiregiments durch Genickschuss getötet wurde. Auch ukrainische Milizen waren an dem Massaker beteiligt. Insgesamt 33.771 Männer, Frauen und Kinder wurden am 29. und 30. September 1941 ermordet, wegen der abgegebenen Ausweispapiere lässt sich diese Zahl so genau bestimmen und belegen. Als „Mord von Angesicht zu Angesicht“ bezeichnete Walter Gutermuth in der Stuttgarter Zeitung diese Art des Mordens, deren Täter sich eben nicht als „Rad einer anonymen Tötungsmaschinerie“ darstellen könnten.
In Darmstadt sagte dazu die Zeugin Dina Pronitschewa aus, die sich aus Babij Jar hatte retten können und dem Gericht den Ablauf der Tötungen, sexuelle Gewalt gegen Jüdinnen und die eigene Flucht beschrieb. Sie entging ihrer Erschießung, weil sie in die Schlucht sprang und sich totstellte, auch als ein SS-Mann auf ihr herumtrat. Sie konnte später vom Gelände fliehen. Die im Prozess als Zeugen auftretenden SS-Männer wollten zwar von Erschießungen gewusst, aber nicht selbst beteiligt gewesen sein. Hans Globke, der pensionierte Staatssekretär des Bundeskanzleramts, betonte bei seiner Aussage im Juni 1968, Befehlsverweigerer hätten mit Repressalien wie Zuweisung zu Bewährungseinheiten, Inhaftierung im Konzentrationslager oder sogar Todesstrafe zu rechnen gehabt. Zumindest für das Polizeibataillon 101 hat Christopher Browning in seinem Buch „Ganz normale Männer“ zeigen können, dass eine solche allgemeine Zwangslage eben nicht bestand und es möglich war, sich der Teilnahme an Exekutionen zu verweigern. Von Massenerschießungen wollte Globke während seiner Zeit als Ministerialrat im Reichsinnenministerium nichts gewusst haben.
Mitwirkung der Wehrmacht an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen
Der Darmstädter Prozess erregte auch deshalb öffentliches Aufsehen, weil er die Rolle der Wehrmacht und ihre Mitverantwortung und Beteiligung an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zum Thema machte. Dabei ging es um mehr als nur Mitwisserschaft oder logistische Unterstützung. Dies wurde besonders am Fall Belaja Zerkow deutlich, für den August Häfner unter anderem vor Gericht stand. Nach der Ermordung aller 500 jüdischen Männer und Frauen des Ortes hatte Häfner etwa neunzig Kinder zwischen Säuglingsalter und ungefähr sieben Jahren zunächst in eine Hütte gesperrt und sich selbst überlassen. Zwei Tage später intervenierten zwei Kriegspfarrer; Oberstleutnant Großcurth von der 295. Infanteriedivision versuchte am 21. August 1941, die geplante „Beseitigung“ zu verschieben und mit der Heeresgruppe das weitere Vorgehen zu klären. Oberstleutnant Riedl erklärte, er halte die „Ausrottung jüdischer Frauen und Kinder für dringend erforderlich“, laut Blobel erkannte auch Feldmarschall Reichenau, der Oberbefehlshaber der 6. Armee, die Notwendigkeit dieses Vorgehens an, und die Erschießung der Kinder wurde für den 22. August geplant. Reichenau selbst hielt in einer Stellungnahme vom 26. August 1941 fest: „Grundsätzlich habe ich entschieden, daß die einmal begonnene Aktion in zweckmäßiger Weise durchzuführen ist.“ Eine Mitverantwortung des Feldmarschalls für die Ermordung der jüdischen Kinder war damit durch die im Prozess behandelten Militärdokumente eindeutig belegt und Bauers Strategie aufgegangen, im Rahmen der Gerichtsverhandlungen möglichst umfassend über die Taten aufzuklären.
Der Anteil des Führungsstabs der 6. Armee der Heeresgruppe Süd an den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen beschränkte sich jedoch keineswegs auf diesen Fall. Reichenau und sein Stab duldeten die Vernichtung von Juden und Kommunisten nicht nur, sie ordneten sie auch an, wie die mit der Überprüfung der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“ betraute Kommission im Jahr 2000 nachwies. Die Mitwirkung der Wehrmacht an den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen belegt auch der sogenannte Reichenau-Befehl vom 10. Oktober 1941, der in jeder Kompagnie verlesen wurde:
„Das wesentlichste Ziel des Feldzuges gegen das jüdisch-bolschewistische System ist die völlige Zerschlagung der Machtmittel und die Ausrottung des asiatischen Einflusses im europäischen Kulturkreis. Hierdurch entstehen auch für die Truppe Aufgaben, die über das hergebrachte einseitige Soldatentum hinausgehen. Der Soldat ist im Ostraum nicht nur ein Kämpfer nach den Regeln der Kriegskunst, sondern auch Träger einer unerbittlichen völkischen Idee und der Rächer für alle Bestialitäten, die deutschem und artverwandtem Volkstum zugefügt wurden. […] Deshalb muß der Soldat für die Notwendigkeit der harten, aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum volles Verständnis haben. Sie hat den weiteren Zweck, Erhebungen im Rücken der Wehrmacht, die erfahrungsgemäß stets von Juden angezettelt wurden, im Keime zu ersticken.“
Das Urteil und die Frage der Schuld
In seinem Schlussplädoyer wehrte sich Kuno Callsens Anwalt Hans Fertig – er hatte bereits im Frankfurter Auschwitz-Prozess verteidigt – gegen das Verfahren, da die Hauptakteure längst verurteilt worden seien. Als „einziger westlicher Staat glaube die Bundesrepublik heute entgegen der öffentlichen Meinung im In- und Ausland noch immer nicht Schluß machen zu können und immer neue Prozesse einleiten zu müssen“, fasste die F.A.Z. seine Kritik zusammen. Diese Schlussstrichmentalität teilte der Vorsitzende Richter Vinzent Paquet nicht: Das Schwurgericht verhängte wegen Beihilfe zum Mord hohe Haftstrafen. Kuno Callsen wurde zu lebenslanger Haft und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für zehn Jahre verurteilt, August Häfner erhielt eine neunjährige Zuchthausstrafe, zu je elf Jahren Zuchthaus verurteilt wurden Kurt Hans und Adolf Janssen. Allerdings wurde den Verurteilten so nur eine Mittäterschaft, keine Täterschaft zur Last gelegt. Fritz Bauer war in seinem Aufsatz „Im Namen des Volkes“ 1965 der Ansicht, hinter der Annahme „bloßer Beihilfe“ stehe die „Wunschvorstellung, im totalitären Staat der Nazizeit habe es nur wenige Verantwortliche gegeben, es seien nur Hitler und seine allernächsten gewesen währen alle übrigen lediglich vergewaltigte, terrorisierte Mitläufer […] waren, die veranlaßt wurden, Dinge zu tun, die ihnen völlig wesensfremd waren“.
Schuld und Verantwortung für den Genozid an den Juden, die Frage nach den individuellen Handlungsmöglichkeiten und dem gegenwärtigen Umgang mit den Gewaltverbrechen des Nationalsozialismus sind Themen, die Uwe Johnsons Hauptfigur Gesine Cresspahl umtreiben, die sie für die Geschichte ihrer Familie genauso zu klären sucht wie für ihr gegenwärtiges Verhalten, dabei immer das politische Kollektive streng beobachtend.
„Vorurteile“ – so schrieb Bauer im gleichen Beitrag zum Band „Zwanzig Jahre danach. Eine deutsche Bilanz 1945–1965“ – „rassische, aber auch nationale und religiöse, gab es auch vor Hitler. Sie sind auch heute noch nicht tot. Sie sind typische Früchte autoritärer Haltungen. Die Unsicherheit der autoritären Persönlichkeit kommt […] in der radikalen Vereinfachung der Wirklichkeit und in der Simplifizierung der Tatbestände und der in Aussicht genommenen Lösungen“ zum Ausdruck.
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Über das Fritz Bauer Institut, Frankfurt sind die Tonbandmitschnitte und das Protokoll des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses und weitere Materialien zum Prozess online zugänglich.
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Eine Auswahl an Zeitungsartikel zum Prozess:
Wolfgang Teerstegen, Vor neuen Prozessen gegen ehemalige Angehörige des Einsatzkommandos, in: F.A.Z., 30. März 1967.
A Voice from Babi Yar, in: The New York Times, 30. April 1967.
Was in der Babi-Jar-Schlucht geschah. Schwurgerichtsprozeß, in: F.A.Z., 28. September 1967
Prozesse. Babij Jar. Kalk von den Wänden, in: Der Spiegel 1967, Nr. 41, 2. Oktober 1967.
Babi Yar Trial Opens, The New York Times, 3. Oktober 1967.
Auch Kinder wurden nicht verschont. Massenmord von Babi-Jar vor dem Schwurgericht Darmstadt, in: Frankfurter Neue Presse, 3. Oktober 1967.
Walter Gutermuth, 80 000facher Mord von Angesicht und Angesicht. Zur Verhandlung steht das scheußliche Verbrechen in der Schlucht von Babij Jar, in: Stuttgarter Zeitung, 10. Oktober 1967.
Bis 1950 unter falschem Namen. Wie sie zum Sonderkommando kamen. Darmstädter Massenmordprozeß, in: F.A.Z., 10. Oktober 1967.
„Wir waren Geheimnisträger“. Die Angeklagten im Judenmordprozeß werden zu den Schulvorwürfen befragt, in: F.A.Z., 11. Oktober 1967.
Vergeltung – spät und ungenau. Eine Bilanz der gerichtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen, in: F.A.Z., 16. Oktober 1967.
Dieter Lau, Nach der Explosion Schüsse in der Schlucht. Im Darmstädter Babi-Jar-Prozeß müssen sich elf Angeklagte wegen Massenmordes verantworten, in: SZ, 29. November 1967.
Der Kindermord von Bjelaja [!] Zerkow, in: NZZ, 11. Februar 1968.
Philip Shabecoff, At Babi Yar Trial only 4 Spectators. Germans are indifferent to War Massacre Hearing, in: The Ney York Times, 14. Februar 1968.
Der Mord an den Juden in der Ukraine, in: NZZ, 1. Mai 1968.
Globke im Zeugenstand, in F.A.Z., 10. Juli 1968.
Staatsanwälte beantragen Zuchthaus. Lebenslänglich für den Hauptangeklagten. Sonderkommandoprozeß, in: F.A.Z., 17. September 1968.
„Hauptakteure längst verurteilt“, in F.A.Z., 8. Oktober 1968.
Urteile im Sonderkommandoprozeß gefällt. Längste Verhandlung seit dem ersten Auschwitz-Prozeß, in: F.A.Z., 30. November 1968.
Verteidiger wollen Revision einlegen. Zwischenfall bei der Urteilsverkündung in Darmstadt. Ein Stück Zeitgeschichte, in: F.A.Z., 30. November 1968.
7 SS Men Sentenced for 80,000 Murdes in Ukarine in War, in: The New York Times, 30. November 1968.
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Literatur:
Omer Bartov u. a., Bericht der Kommission zur Überprüfung der Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“, Hamburg, November 2000, S. 49–55.
Christopher Browning, Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen, Reinbek b. H. 1993.
Fritz Bauer, Im Namen des Volkes. Die strafrechtliche Bewältigung der Vergangenheit, in: Helmut Hammerschmidt (Hrsg.): Zwanzig Jahre danach. Eine deutsche Bilanz 1945–1965, München, Wien, Basel 1965, S. 301–315.
Torben Fischer, Matthias N. Lorenz (Hg.): Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, 3., überarb. u. erw. Aufl. Bielefeld 2015, Lemmata: II.A7 Ludwigsburger Zentralstelle, III.A5 Fritz Bauer, III.A10 Callsen-Prozess
Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2002, S. 283, S. 542–550.
Fritz-Bauer-Archiv, Verbrechen der Wehrmacht. Der Darmstädter Einsatzgruppen-Prozess 1965–1968 und der Massenmord in Babij Jar.
Danke
herzlichen dank für den blog, für die hintergrund-informationen, besonders diese zur siebten lesung! ich lese weiterhin, zum zweiten mal, die jahrestage sowie ihren blog und finde es spannend und unterstützend, das eine oder andere neue zu lesen.
ich hoffe und wünsche, liebe frau förster, sie haben ebenso viele freude daran.
ich grüße sie!
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung, Frau Hiller. Ja, das Lesen von Johnsons Jahrestagen ist viel mehr, als das Wort Genuss fassen kann. Leider muss ich in jeder Woche sehr viel verschweigen. Ich danke Ihnen sehr für Ihr Interesse.