Deus ex Machina

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Über Gott und die WWWelt

“Denkbare” Straftaten gegen Rechts bei Bento.de

Spiegel Online ist nach Bild.de die zweitgrößte Nachrichtenplattform im Internet. Es gibt seit einem halben Jahr einen “Jugendableger“, der an erfolgreiche Formate wie Buzzfeed, Vice und Vox aus dem englischsprachigen Raum anknüpft: Bento. Täglich werden mehrere Beiträge von Bento.de auch auf Spiegel Online als Teil des dortigen redaktionellen Angebots gespielt. Heute erschien dort ein Interview, geführt vom Vice-PKK-Demoreporter Richard Diesing, mit der Hamburger Rapgruppe “Neonschwarz“, die sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt. Schon der Teaser des Beitrags auf Spiegel Online stellt die Frage, wann “Backpfeifen“ legitim sind.

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In dem sehr gefälligen Interview geht es zuerst um Themen wie die gleiche Verteilung von Reichtum und soziale Gerechtigkeit, für die der Mittelfinger als Kampfmittel als gerechtfertigt gilt. Die Mittel der Auseinandersetzung werden dann deutlich schärfer, wenn sich die Musiker für die Antifa aussprechen. Der Wunsch, politische Gegner sollten „aufhören zu atmen“, wird dadurch legitimiert, dass es ein “Rap-Song“ sei, “der darf überzogen sein“:

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Vermutlich muss man für diesen Todeswunsch “guter Menschen” die Inanspruchnahme der künstlerischen Freiheit als Grundlage betrachten, die vom Grundgesetz garantiert wird, Artikel 5, Absatz 3. Allerdings wird in Deutschland dort auch das Demonstrationsrecht für alle Menschen unabhängig von ihrer politischen Einstellung garantiert, namentlich in Artikel 8. Das hat sich aber offensichtlich bislang nicht zu Neonschwarz und in der Folge zu bento oder Spiegel Online herumgesprochen, denn widerspruchslos erklärt Neonschwarz, dass sie ein anderes Vorgehen für “legitim“ halten.

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Die Versammlungsfreiheit macht keinen Unterschied zwischen der politischen Einstellung der Menschen, weshalb auch “Nazi-Mobs“ durch Städte marschieren dürfen, solange sie sich an Recht und Gesetz halten. Das Recht dazu haben sie, auch wenn die Aufmärsche nicht beliebt sind, und es wird im Zweifelsfall vom Staat auch durchgesetzt. Etwa mit §21 des Versammlungsgesetzes:

Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Allein die Androhung reicht hier schon aus. Die ausgeführte  “durchaus denkbare Backpfeife“, die dazu Mittel sein soll, ist nach §223 StGB mindestens Körperverletzung, und allein der Versuch ist schon strafbar. Sehr wahrscheinlich würde in so einem Fall auch §240 StGB Nötigung zur Anwendung kommen – und genau wegen solcher “Hatespeech”-Aussagen macht das Justizministerium gerade Druck auf Facebook, sie zu löschen. Den projektleitenden Bento-Redakteuren möchte man angesichts solcher Vorschläge in diesem Kontext auch die Lektüre von §26 StGB Anstiftung und §111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ans Herz legen:

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

Die Vermittlung des Gewaltmonopol des Staates als absolut grundlegendes Rechtsprinzip in Deutschland hat bei Bento dagegen offensichtlich ausgedient – bislang kannte man das eher von Autoomenseiten wie linksunten.indymedia, die ihre Wut und den Zorn ebenfalls als Grund für legitim empfundene Straftaten benennen. Neonschwarz setzt dann noch eins drauf und zeigt beim Ziel der “gerechteren Verteilung”” Verständnis für Ausschreitungen:

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Der “Angriff auf symbolische Objekte“ nennt sich unter Vollstreckungsbeamten nach §303 StGB Sachbeschädigung. Wenn eine ganze Gruppe gegen Gegenstände vorgeht, wie im Interview beschrieben, gilt das humorlosen Richtern nicht als cooles Interview mit grosser Reichweite bei SPON und “zivilgesellschaftliche Aufgabe“, sondern als Landfriedensbruch, §125 StGB. Dass die attackierten Gegenstände “symbolisch“ sein sollen, hat in der Regel keine strafmindernde Wirkung – irgendwie hat Bento.de den entsprechenden Hinweis an die jugendlichen Leser vergessen.

Dafür hat Bento direkt unter diese freundliche Verteidigung von Straftaten, die definitiv nicht im Einklang mit unserer “zivilgesellschaftlichen Pflicht” sind, eine Bildergalerie gesetzt, beginnend mit der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry: “Die Augen rechts – Das sind die Akteure der neuen Rechten.“

Die AfD wude in den letzten Monaten häufig Opfer linksextremistischer Gewalt.

An gleicher Stelle bei Spiegel Online war 24 Stunden davor ein Gastbeitrag von Bundesminister Heiko Maas zu finden, in dem er die AfD vehement attackierte und auf eine Stufe mit Putin, Trump und Erdogan stellte. Sein Beitrag endete mit der Anrufung eines anderen Deutschland:

Unser Land hat eine trübe Vergangenheit, aber die Generation unserer Eltern hat ein modernes Deutschland geschaffen: weltoffen und liberal im Innern, gute Nachbarn und friedliche Partner nach außen.

Bei Spiegel Online und Bento trifft das am nächsten Tag kaum mehr zu.