Digital/Pausen

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Hans Ulrich Gumbrecht lehrt Literatur in Stanford und bedauert es, zu alt für eine Karriere-Chance als Trainer im American Football zu sein.

Das Inzest-Problem

Das Inzest-Tabu gehört zu den wenigen Sanktionen sexueller Praxis, die ihre Schärfe bis heute bewahrt haben. Zugleich lassen sich starke Argumente zu seiner Aufhebung anführen. Was ist das Inzest-Problem?

Geschichtlich gesehen gehen das deutsche Wort “Inzest” und seine Äquivalente in vielen anderen europäischen Sprachen auf das lateinische Adjektiv “incastus” zurück, das mit “unkeusch” übersetzt wird. Während es aber erhebliche Vorstellungskraft verlangt, sich Situationen im heutigen Sprachgebrauch der als aufgeklärt geltenden globalen Mittelklasse vorzustellen, wo das Wort “unkeusch” keinerlei Peinlichkeit auslöste, hat das Substantiv “Inzest” – erstaunlicherweise eigentlich — einen schneidenden Ernst bewahrt. Dieser Kontrast zeigt zunächst einmal an, dass man einerseits auf die Selbst-Befreiung von allerlei (angeblich beinahe allen) “sexuellen Tabus” stolz sein möchte, aber auf der anderen Seite an dem über Inzest als “Geschlechtsverkehr mit (nahen) Verwandten” seit vielen Jahrhunderten verhängten Verbot noch kaum gerüttelt hat (einmal von jenen wenigen Ausnahmefällen abgesehen, die sich gegen jede übergreifende soziologische Beobachtung ins Feld führen lassen). Nur, was macht das Inzest-Tabu — halb (oder ganz) ironisch gesagt — so fortschrittsresistent?

Als Sohn von zwei Medizinern, die vor 1945 in Deutschland ausgebildet wurden, bin ich mit dem (selbst ein gutes halbes Jahrhundert später für mich nur schwer zu revidierendem) “Wissen” aufgewachsen, dass alle möglichen physischen Gebrechen und geistigen Schwächen auf individuelle oder gesellschaftlich habituelle Akte von Inzest zurückgehen können, was — zumal in einer Zeit noch höchst prekärer Praxis der Geburtenkontrolle — das einschlägige Tabu durchaus “natürlich” erscheinen ließ. Keine Beobachtung von unterdurchschnittlicher Intelligenz oder von körperlichen “Missbildungen” (wie man damals noch ohne schlechtes Gewissen sagte) in den Dörfern nahe bei meiner Heimatstadt, die wir zu Erstkommunionfeiern, Schlachfesten oder Winzermärkten aufsuchten, konnte der Reichweite dieser Erklärung entgehen – und dem Drang, sie ebenso vorwurfsvoll wie hämisch zu verbalisieren. Dabei war Medizinern aus der Generation meiner Eltern schon das viel nüchternere Wissen zugänglich, nach dem selbst ein Akt des Geschlechtsverkehrs unter Geschwistern (als genetisch riskanteste Variante) das Risiko der Weitergabe von Erbkrankheiten gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt nur um – vergleichsweise bescheidene – fünfunfzwanzig Prozent steigert (und dabei handelt es sich wohlgemerkt um eine Statistik zum Risiko der Vererbung als Potential, nicht zum Risiko aktueller Krankheiten oder Gebrechen). Um das Problem freilich angemessen komplex zu halten, will ich hier schon erwähnen, dass “inbreeding” etwa bei der Zucht von Rennpferden vermieden wird, weil davon auszugehen ist, dass dies als Methode zur “inbreeding depression,” einem Verlust an Fitness, führen muss (Wissens-Details dieser Art und dieses Niveaus verdanke ich der eminenten Primatologin Julia Fischer aus Göttingen).

Wie immer man solche in ihrem Ausdeutungspotential ja eher gegenstrebige Befunde nun bewerten will, zu einer Plausibilisierung des durchgängingen Inzest-Tabus reichen sie jedenfalls nicht aus; schon gar nicht hinsichtlich der historischen Zeiten bis zum späten neunzehnten Jahrhundert, denen der mögliche Zusammenhang zwischen Inzest und Krankheiten noch nicht (wissenschaftlich oder anders) erschlossen war – und noch viel weniger unter den Bedingungen der Gegenwart mit ihren vielfachen Möglichkeiten, Sex und Fortpflanzung wechselseitig zu entkoppeln. Ebensowenig können Kulturgeschichte, Rechtsgeschichte und die heute gültige Rechtsprechung (nicht allein in den sogenannten “westlichen” Ländern) die flächendeckende Permanenz des Inzesttabus in den Gesellschaften unserer Gegenwart erklären. Denn kulturhistorisch – im weitesten Sinn – ergibt sich ein eher inkohärentes Bild.

Im Blick auf die altägyptische Gesellschaft können wir ein eigentlich banales Element des allgemeinen Bildungswissens auf den für unseren Zusammenhang entscheidenden Begriff bringen. Die Aristokratie jener Gesellschaften lebte nicht nur ohne Inzest-Tabu, sondern unter einem Inzest-Gebot, das die Geschwisterehe zur dominanten Form der Generationenabfolge machte. Auf der nächsten historischen Stufe illustriert die Ödipus-Geschichte dann, dass Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und ihren Kindern im antiken Griechenland sanktioniert war, während auf der anderen Seite der Geschwisterehe — als Normalform in den mythischen Erzählungen über die Götter des Olymp — im Alltag die rechtliche Möglichkeit und gängige Praxis der Verheiratung mindestens mit Bruder- oder Schwesterkindern entsprach. Die römischen Republik und das Kaiserreich hingegen untersagten die Verheiratung mit Geschwistern oder eigenen Kindern selbst dann, wenn solche Beziehungen auf Adoption zurückgingen und deshalb allein juristisch gültigen Status hatten. Da sie aber prinzipiell unter dem Verdacht standen, als Strategien zur Maximierung des potentiellen Erbteils einzelner Personen missbraucht zu werden (zum Beispiel zugunsten einer mit ihrem Adoptiv-Vater verheirateten Frau, die nach dem Tod des Manns sowohl das Erbteil für die Witwe als auch jenes für die Tochter in Anspruch nehmen konnte), wurde “Inzest” eigentlich nur bei Mitgiedern der wohlhabenden Oberschichten rechtlich verfolgt.

Ähnlich inkonsistent wie das kulturgeschichtliche Panorama sieht die internationale Situation der einschlägigen Gesetzgebung in unserer Gegenwart aus. Allein in Nordamerika, Australien, Großbritannien und einigen zentraleuropäisches Ländern ist Inzest prinzipiell untersagt. Frankreich hob entsprechende Verbote schon 1810 auf, und auch in Indien ist Inzest unter Erwachsenen nicht strafbar. Rußland schließt allein die inzestuöse Ehe durch ein Rechtsverbot aus, in Finnland unterliegt sie der Verpflichtung zu einer vorherigen Beratung, während in allen afrikanischen und den meisten asiatischen und südamerikanischen Ländern keine entsprechenden Rechtsvorschriften bekannt sind. Heute engagieren sich in Deutschland, einem der innerhalb dieses Kontexts eher Verbots-orientierten Ländern, die Grünen für eine Aufhebung solcher Sanktionen, was mir – um es betont subjektivistisch zu formulieren – unvergleichlich sympathischer ist als die in diesen Tagen häufig erwähnten Tendenzen derselben Partei, die Aufhebung von Pädophilie-Verboten zu betreiben. Denn Pädophilie impliziert eine unvermeidliche, im Hinblick auf langfistige psychische Traumata auch unvermeidlich gefährliche Asymmetrie zwischen den Teilnehmern am Geschlechtsverkehr, wie sie bei einer auf Konsens beruhenden inzestuösen Beziehung unter Erwachsenen ausgeschlossen ist.

Also noch einmal, bevor dieses Panorama immer komplexer – und mithin potentiell verwirrender — gerät: was ist eigentlich das Problem mit dem Inzest, zumal im frühen einundzwanzigsten Jahrhundert? Niemand hat die Entwicklung einern kulturell-soziologischen (und also nicht biologischen) Antwort auf diese Frage weiter getrieben als der große Claude Lévi-Strauss, der erstens betonte, dass Inzest-Tabus als Endogamie-Verbote sich unvermeidlich als Exogamie-Gebote auswirken; und der zweitens die These aufstellte, dass erst durch solche Exogamie-Gebote die Familie als biologische Einheit hin auf die Gesellschaft als kulturelle Einheit überschritten werde. Ganz im Gegensatz zu der Position von Lévi-Strauss besetzt kein Trieb in Sigmunds Freuds Theorie-Gebäude eine derart zentrale Stelle wie die “ödipale” erotische Anziehung zwischen Kindern und ihren Eltern. Und nicht zufällig wohl war Freuds Zeit auch die Epoche einer großen literarischen Faszination der Geschwister-Liebe, die ihren Höhepunkt in Thomas Manns Erzählung “Wälsungenblut” und in den unvollendeten späten Teilen von Robert Musils Roman “Mann ohne Eigenschaften” erreichte.

Man könnte den nun sichtbar gewordenen Gegensatz zwischen den einschlägigen Theorie-Prämissen bei Freud (Betonung der Inzest-Faszination) und bei Lévi-Strauss (problemlose Einklammerung der Inzest-Möglichkeit) als emblematisch für eine anthropologisch grundlegende Ambivalenz ansehen, in der wohl auch die Basis für die beobachtete Inkonsistenz der kulturellen und juristischen Befunde auszumachen ist. Denn ohne Zweifel gibt es einerseits vitale Instinkte der Inzest-Vermeidung und andererseits die prononcierte Faszination inzestuöser Erotik. Ein öffentliches Engagement zur Legalisierung von konsensuell inzestuösen Beziehungen unter Erwachsenen kann ich mir zum Beispiel problemlos vorstellen, obwohl ich einen substantiellen Horror beim Gedanken an Sex mit meinen Töchtern empfinde (von meiner Schwester oder meiner Mutter gar nicht zu reden). Beweist so eine Selbstbeschreibung, dass ich psychoanalytisher Therapie bedarf, um einen evidenten “Widerstand” gegen meine in Leidenschaft schlummernden inzestuösen Begierden zu brechen?

Ich denke (und hoffe), die Lage ist etwas weniger freudianisch zu sehen – und das heißt immer auch: etwas gelassener. Erst als ich begann, über das Inzest-Thema nachzudenken, wurde mir als naturwissenschaftlich ungebildetem Intellektuellen klar, dass endogame (“inzestuöse”) Beziehungen unter Tieren die durchgängige, tatsächlich durch vielfache Instinkt-Mechanismen (“inbreeding avoidance”) blockierte Ausnahme sind. Daraus geht mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit hervor, dass über genetische Vermittlung solche Vermeidungs-Instinkte auch im Menschen angelegt sind. Hier muss wohl der Ursprung der Inzest-Vermeidung liegen – und natürlich des Inzest-Tabus. Zugleich lässt sich aber mit Claude Lévi-Strauss – innerhalb einer anderen, nun nicht mehr naturwissenschaftlichen, sondern kulturell-sozialen Logik – schließen, dass Instinkt-Dispositionen wie die der Inzestvermeidung regelmäßig auch die Begierde nach ihrer Überwindung hervorbringen. Und genau so muss die Inzest-Faszination entstanden sein.

Diese einerseits angeborenene, andererseits kulturell ererbte Ambivalenz zwischen zwei gegenläufigen Dispositionen kann weder durch reprimierende noch durch permissive Gesetze je aufgehoben oder wenigstens kontrolliert werden. Deshalb macht sie, so hat es Jean-François Lyotard einmal formuliert, “die Familie zum Ursprung und Ort der Tragödie” (oder des “double bind,” wie man etwas moderner sagen kann). Das heißt zu einem sozialen und psychischen Ort, wo die Option für eine von zwei Möglichkeit immer Gefahr läuft, sich als Nicht-Genügen gegenüber der anderen Möglichkeit zu rächen.