Das Fernsehblog

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Berliner Gericht entscheidet: Sponsoring in "Wok-WM" ist unzulässig

| 16 Lesermeinungen

Pro Sieben darf in Stefan Raabs "Wok-WM" künftig keine Sponsorenwerbung mehr zeigen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Senders gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen. Diese hatte in einer Beanstandung unzulässige Schleichwerbung in den "Wok-WMs" 2006 und 2007 moniert.

Pro Sieben darf in Stefan Raabs „Wok-WM“ künftig keine Sponsorenwerbung mehr zeigen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Senders gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen. Diese hatte in einer Beanstandung unzulässige Schleichwerbung in den „Wok-WMs“ 2006 und 2007 moniert.

Pro Sieben argumentiert, bei der „Wok-WM“ handele es sich nicht um eine in Auftrag gegebene Fernsehproduktion, sondern um ein „reales Ereignis“, an dem man bloß die Senderechte erwerbe. Wie bei Sport- oder Konzertveranstaltungen entscheide allein der Veranstalter vor Ort, ob er Sponsorenwerbung zulasse. Redaktionell sei das von Pro Sieben nicht zu beeinflussen gewesen. Das Gericht wollte dieser Argumentation nicht folgen, zumal Stefan Raabs Produktionsfirma Raab TV die „Wok-WM“ von der Pro Sieben Event GmbH organisieren lässt, an der Pro Sieben Sat.1 über eine Tochterfirma beteiligt ist.

Dem Gericht zufolge habe der Sender „nach dem maßgeblichen Lizenzvertrag“ mit Raab TV sehr wohl „redaktionelle Mitbestimmungsrechte“ gehabt, die Pro Sieben „zur Unterbindung der Werbung hätte ausüben können und müssen“. In der Pressemitteilung zum Urteil heißt es weiterhin:

„Die WOK WM sei auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen, das unabhängig von einer Fernsehübertragung stattfinde; sie werde demgegenüber ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet. Daher könne nicht von einer rechtlich zulässigen ‚aufgedrängten Werbung‘ ausgegangen werden. Die vertragliche und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der WOK WM lasse die Werbeabsicht der Klägerin schließlich nicht entfallen.“

Für den Sender ist die Entscheidung ein Desaster: Wenn die „Wok-WM 2009“ keine Sponsorenwerbung mehr enthalten darf, ist fraglich, ob sich die Show noch finanzieren lässt. Das Urteil dürfte sich auch auf die anderen Raab-Events auswirken: Bei Veranstaltungen wie der „TV total Stock Car Crash Challenge“ sind die Teams ebenfalls nach Sponsoren benannt und deren Logos ständig im Bild zu sehen. Dies wird künftig ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Die MABB wertet das Urteil als „wichtigen Etappensieg“. Pro Sieben wird vermutlich in Berufung gehen.

Ein Statement von Pro Sieben ist angefragt und folgt in Kürze sobald der Sender sich äußern möchte.

Nachtrag, 21.39 Uhr: Bei Pro Sieben heißt es vorerst nur: „Wir warten auf die Urteilsbegründung und prüfen dann unsere nächsten Schritte.“

Nachtrag, 17. Dezember: Pro-Sieben-Sprecher Christoph Körfer sagt: „Es liegt noch immer keine Urteilsbegründung vor. Somit werden wir in diesem Jahr nichts Neues zum Thema ‚Wok-WM‘ sagen können.“


16 Lesermeinungen

  1. DorinPopa sagt:

    Das erinnert mich an eine...
    Das erinnert mich an eine Entscheidung des Presserats, der Münchner „Abendzeitung“ die Schleichwerbung einer Brauerei durchgehen zu lassen. Der damalige „AZ“-Chefredakteur hatte erfolgreich argumentiert, „die Benennung von Biermarken stelle im Übrigen gegenüber den Münchnern und anderen bayerischen Lesern keine Werbung dar, da die Marken diesen Lesern bereits seit Kindesbeinen geläufig seien.“

  2. Gott sei Dank. Eine schrill,...
    Gott sei Dank. Eine schrill, kreischende Sendung mit S. Raab (alles könnender Superman) weniger.

  3. was kümmert es eigentlich die...
    was kümmert es eigentlich die medienanstalt berlin-brandenburg wenn sich raab und pro7 mit werbebannern zukleistern und dadurch ihre sendung auf die beine stellen – sind es moralische gründe, ist es gewinnneid oder welcher kluge kopf klärt mich darüber auf?

  4. pschader sagt:

    @lokalreporter: Die MABB ist...
    @lokalreporter: Die MABB ist als Aufsichtsbehörde zuständig für Pro Sieben, das seine Sendelizenz dort beantragt hat, mehr noch: es ist ihr Job und ihre Verpflichtung, zu kontrollieren, ob die Sender, die sie zugelassen hat, sich an die Gesetze halten.

  5. Ja, nee, is klar. Wie weise...
    Ja, nee, is klar. Wie weise manchen Gerichte sind.
    Die Champions League in ihrer heutigen Form wurde schließlich keinesfalls fürs Fernsehen erfunden, sondern weil Spieler und ganz besonders die Stadionzuschauer sich über Vorrundenspiele wie Bayern gegen Bukarest im Novenber so freuen…und die TV-Werbeeinnahmen und die Bandenwerbung im Stadion kassiert auch keinesfalls die Agentur TEAM…und die Agentur TEAM gehört auch überhaupt nicht zur „Neuen Kirch-Gruppe“ (also Constantin Media bzw. Highlight Communications via KF 15)…und die „Neuen Kirch-Gruppe“ besitzt auch gar nicht das DSF…und die Plazamedia…und…
    Rein juristisch mag das alles ganz korrekt sein.
    Aber irgendwie habe ich im Kopf, dass das duale Rundfunksystem aus öffentlich-rechlichen Sendern mit Infomationauftrag einerseits und werbefinanzierten Sendern ohne jeden Inhaltsauftrag andererseits besteht.
    Daher denke ich, dass man sich durchaus über den Audi bei „Wetten dass“ mehr aufregen sollte, als über werbefinanzierten Sender, die versuchen sämtliche Möglichkeiten der Werbung auszureizen. Denn Werbung ist bei denen einfach systemimmanent.
    Wenn man also mal an den zu schützenden Verbraucher denkt (und das sollte ja der Gundgedanke bei den Werbebeschränkungen sein): was hat der jetzt mit dieser Entscheidung gewonnen?
    Und was wäre, wenn das Event genauso wie bisher produziert würde und einfach nur im Internet ausgestrahlt würde? Dort ist wäre der zu schützende Verbraucher der Burger-King-Kurve und dem D-Max-Team völlig hilflos ausgeliefert.

  6. pschader sagt:

    <p>@Horst_Weyreich: Es gibt...
    @Horst_Weyreich: Es gibt keine „werbefinanzierten Sendern ohne jeden Inhaltsauftrag“ – allein schon der Definition des Bundesverfassungsgerichts wegen. Es stellt, aufgrund der Sonderrolle der Medien, auch an private Rundfunkveranstalter Ansprüche (z.B. hinsichtlich der inhaltlichen Vielfalt), akzeptiert aber einen geringeren Standard, so lange es das öffentlich-rechtliche System gibt, das eine Grundversorgung leistet (siehe 4. Rundfunkurteil des BVerfG, 1986). Das ist Kern des dualen Rundfunksystems.

  7. @Peer Schader - okay, dann...
    @Peer Schader – okay, dann durchschau ich wahrscheinlich die gesetze nicht, bzw., deren sinn. diese events gibt es aber doch schon seit jahren, warum ist das erst jetzt relevant?

  8. pschader sagt:

    @lokalreporter: Da gibt es...
    @lokalreporter: Da gibt es glaube ich nichts zu durchschauen (jedenfalls was die nach Bundesland frei wählbare Vergabe von Sendelizenzen angeht – RTL 2 kriegt seine Zulassung bspw. aus Hessen), das ist einfach so. Und wo das herkommt, weiß ich gerade ehrlich gesagt auch nicht.
    Und zur „Wok-WM“: In den ersten Jahren war das nicht so eine große Werbeveranstaltung. Wikipedia schreibt über die „Wok-WM 2005“: „Aufgrund des kommerziellen Erfolgs der ersten beiden Sendungen wurden die Teams erstmals nach Sponsoren benannt (…).“ Und die MABB-Beanstandung wendet sich ja bereits gegen die WMs 2006 und 2007 (mit ziemlicher Verzögerung, ich weiß). Dass es überhaupt dazu kam, ist auf eine Zuschauerbeschwerde bei der MABB zurückzuführen. 2005 wird’s der MABB einfach nicht aufgefallen sein. Aber wann die Exzessiv-Vermarktung genau losging, kann ich auch nicht sagen, da gibt mein persönliches Programmarchiv nix her.

  9. @Peer Schader -...
    @Peer Schader – werbeüberflutungen sind wirklich extrem lästig, scheinen sich aber [überraschenderweise] zu lohnen.
    naja, auf einem AUDI-wok durch den eiskanal brettern macht bestimmt ebensoviel spass, wie dem jan ullrich damals seine loveparade :))

  10. Dent42 sagt:

    Das was bei der Wok-WM...
    Das was bei der Wok-WM passiert als Schleichwerbung zu bezeichnen ist ja an sich schon drollig, die Argumentation von Pro 7 ist ungleich drolliger. Aber die Regelung zur „Schleichwerbung“ ist wohl kaum als zeitgemäß zu bezeichnen. Die ÖR mögen es sich leisten können auf Vermarktungsmöglichkeiten zu verzichten, ihre kosten sind durch Zwangsabgaben gedeckt, trotzdem wird dort z.T. Schleichwerbung der infamsten Sorte betrieben.
    Ich habe angesichts der Programmgestaltung wenig Mitleid wenn die privaten Werbekunden verlieren, aber man sollte ihnen doch die Wahl lassen wie sie ihr Geld verdienen und man sollte nur einer Instanz die Entscheidung überlassen wann des guten zuviel ist: dem Zuschauer, wenn ihm der Werbe-overkill zuviel wird soll er halt ab- oder umschalten.
    Ich halte nicht viel davon wenn sich der Staat in die Angelegenheiten der Privatwirtschaft einmicht, wo es nicht notwendig ist und hier erscheint es mir alles ander als notwendig.
    In Zeiten, in denen das Internet mit seinen unbegrenzten Werbemöglichkeiten dem TV Konkurrenz macht, muß es, Grundsätzlich, den Sendern möglich sein auf die gleiche weise Geld zu verdienen. Antiquierte und überflüssige Institutionen wie die Landesmedienanstalten sollten sich darauf konzentrieren den Zuschauer vor Abzocksendern wie 9live zu schützen, wozu sie effektiv nicht in der Lage. sind. Ausserdem wird es Zeit die Rundfunkstaatsverträge dem 21. Jahrhundert anzupassen, anstatt weiterhin so zu tun als wären wir in den 80er Jahren.

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