Sie sind genau richtig hier, heute besprechen wir in unserem kleinen Telekolleg für Schleichwerbung ein besonderes zeitgeschichtliches Dokument: das „Tutti Frutti“-Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 23. April 1991.
In dem geht es um den ehemaligen RTL-Aufreger „Tutti Frutti“, über den sich heute eigentlich nur noch müde lächeln lässt. Allen, die sich nicht mehr ganz daran erinnern, was in dieser Show eigentlich passierte, möchten wir die Umschreibung des Gerichts ans Herz legen:
„In dieser Sendung tragen die Kandidaten anstelle ihrer Bekleidung, die sie nach und nach im Rahmen der Spielhandlung vor der Kamera ablegen, (…) Bademäntel.“
Gut, das ist eine etwas lückenhafte Zusammenfassung, aber darum geht es ja auch gar nicht. Eher schon um die Meinungsverschiedenheit zwischen RTL und den Medienwächtern über die Kennzeichnung von Sponsoring in der Sendung. Schuld daran waren: die Bademäntel der Kandidaten. Die wurden nämlich vom (inzwischen eingestellten) Schmuddelmagazin „Neue Revue“ gesponsert, weshalb auf der Vorderseite der Mäntel das Logo der Zeitschrift zu sehen war. RTL wies auf das Sponsoring vor der Sendung mit einem „Werbejingle“ hin. Dies wurde während der Sendung „durch Einblendung eines optischen Signals“ alle 8 Minuten wiederholt, wie es die damaligen Regelungen für „spezielle Werbesendungen“ forderten. So weit – so gut. Weil aber dummerweise die Bademäntel nicht alle 8 Minuten im Bild zu sehen waren, der eingeblendete Werbehinweis aber schon, hagelte es bei RTL Anrufe von Zuschauern, die – wie das Gericht es beschreibt – „telefonisch die Sorge äußerten, einer unterschwelligen Werbebotschaft ausgeliefert zu sein“.
Deshalb reagierte RTL auch und blendete den Kennzeichnungshinweis in der darauf folgenden Sendung nur noch dann ein, wenn auch das „Neue Revue“-Logo auf den Bademänteln zu sehen war.
Das wiederum gefiel der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, die für die Kontrolle des RTL-Programms zuständig ist (und damals noch Niedersächsischer Landesrundfunkausschuss hieß), nicht. Es folgte ein Gespräch, in dem die NLM Bedenken äußerte, ob die Kennzeichnung, wie RTL sie nach den Zuschauerbeschwerden eingeführt hatte, zulässig sei – und aus diesem Grund stellte der Sender – halten Sie sich fest! – die Kennzeichnung nach dem Gespräch wieder auf die 8-Minuten-Einblendung um.
Die NLM schickte RTL trotzdem eine Beanstandung – weil ja in der einen Folge, in der RTL von der geforderten Kennzeichnung abgewichen war, die Grundsätze zur Kennzeichnung von Werbung nicht eingehalten worden waren. In einer separaten Beanstandung befand die NLM schließlich, dass das „Neue Revue“-Logo gar nichts mehr in „Tutti Frutti“ zu suchen habe, weil es sich dabei um eine unzulässige Vermischung von Werbung und Programm handele – um Schleichwerbung – und dass „Tutti Frutti“ auch keine Werbesendung sei, die man dauerhaft als solche kennzeichnen müsse, sondern redaktionell gestaltetes Programm, bei dem eindeutig die „redaktionelle Spielhandlung“ im Vordergrund stünde und nicht die Werbung. Aus diesem Grund gäbe es für die „Neue Revue“-Logos einfach keine ordnungsgemäße Kennzeichnung. Das Sponsoring sei schlicht unzulässig. Gegen diese Auffassung reichte RTL Klage ein.
Und wenn Sie jetzt noch nicht vor Lachen am Boden liegen, verraten wir Ihnen auch, wie’s ausgegangen ist: das Gericht hat „eine Videoaufzeichnung der streitbefangenen ‚Tutti Frutti‘-Sendung (…) in Augenschein genommen“ und entschieden, dass RTL zwar gegen die Bestimmungen verstoßen habe, die NLM aber trotzdem ihre Beanstandung zurückziehen muss, weil ihre sofortige Beanstandung „unverhältnismäßig“ gewesen sei, da RTL ja signalisiert habe, alles richtig machen zu wollen.
Im Fall „Tutti Frutti“ handelt es sich deshalb um eine „ermessensfehlerhafte Beanstandungsverfügung“. (Klar.)
Und falls Sie sich jetzt noch fragen, warum wir hier steinalte Gerichtsurteile zu Sendungen ausbreiten, die schon seit einer Ewigkeit abgesetzt sind: ganz einfach, weil das sehr, sehr lustig ist. Und weil Pro Sieben am Samstag wieder die „TV total Wok-WM“ zeigt, die in diesem Jahr erstmals als Dauerwerbesendung gekennzeichnet ist, obwohl sie natürlich keine Dauerwerbesendung ist, sondern ein redaktionell gestaltetes Programm (wie Pro Sieben im voran gegangenen Verfahren immer wieder ausgeführt hat), das aber Sponsoren braucht, um finanziert werden zu können, deren Logos bloß in einem redaktionell gestalteten Programm nicht zu sehen sein dürften.
Oder um’s mal ein bisschen 1991-mäßig zu formulieren: Es gibt für das „Wok-WM“-Sponsoring einfach keine ordnungsgemäße Kennzeichnung. Die für die Kontrolle zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat trotzdem signalisiert, dass das so in Ordnung geht und sie nichts dagegen unternehmen wird.
Es blickt ja eh keiner mehr durch jetzt.
Foto oben: RTL
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Darian, ? seit 1975....
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Darian, ? seit 1975.
Ist unsere Welt nicht...
Ist unsere Welt nicht wunderbar?
Es kann ja auch nicht sein,...
Es kann ja auch nicht sein, dass RTL – und dieser Punkt wurde bei dem Urteil nicht berücksichtigt – für Bademäntel wirbt, die es auf dem freien Markt gar nicht zu kaufen gibt.
Und warum wird das unsägliche...
Und warum wird das unsägliche „Wetten, dass …?“ dann nicht als Werbesendung gekennzeichnet? Da verhält es sich doch ähnlich wie bei der Wok-WM …
<p>@forever_techno: Für ARD...
@forever_techno: Für ARD und ZDF gibt es keine vergleichbar detaillierten Regelungen wie für die privaten Sender, die von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt werden (im Rundfunkstaatsvertrag steht aber explizit: „Schleichwerbung und entsprechende Praktiken sind unzulässig.“) Beim ZDF wäre als Aufsichtsgremium der Fernsehrat zuständig. Und bisher gab es meines Wissens keine größere Anstrengung, das Verfahren bei „Wetten dass..?“ zu untersagen.
Ich finde die Sichtweise von...
Ich finde die Sichtweise von techno durchaus interessant – denn eine Sendung wie „Wetten, dass…“ ist doch nichts anderes als eine große Dauerwerbesendung. Wenn man dann noch die Einschaltquoten in Bezug dazu setzt, ist der Effekt noch weit größer als z.B. bei der WOK-WM. Auch Kerner und Co. sind da nichts besser. Eingeladen wird nur, wer ein neues Buch, einen neuen Film herausgebracht hat, wer irgendwo demnächst in einer neuen Serie im TV zu sehen ist, ein neues Album auf den Markt wirft… Diese Form sollte auch einmal kritisch hinterfragt werden – ich vermute jedoch, dass Formate wie „Wetten, dass…?“ als unantastbar gelten.
Darian, tastbar seit 1975.
@Darian van Dark: Nee, "Wetten...
@Darian van Dark: Nee, „Wetten dass..?“ ist eben genau keine Dauerwerbesendung, das ist ja auch der Witz an der Sache oben.
Zählt denn nicht auch mal das...
Zählt denn nicht auch mal das subjektive Empfinden des gemeinen Zuschauers? Ich fürchte: Nein.
Darian, fürchtet (sich) seit 1975.
Finde eigentlich nur ich, dass...
Finde eigentlich nur ich, dass das richtige Alberne nicht der Umgang der Sender oder Gerichte mit den Vorschriften zur Schleichwerbung ist, sondern diese Vorschriften selbst? Ich denke eigentlich gar nicht, dass der deutsche Zuschauer so dämlich und hilflos ist, dass er sofort die Kontrolle über sein Einkaufsverhalten verliert, bloß weil irgendwo ein Markenname auf einem Bademantel steht. Und denjenigen, die doch so dämlich und hilflos sind, ist doch eh nicht zu helfen. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern kann man das wegen der Gebührenfinanzierung anders sehen, aber ich finde Schleichwerbungsverbote für Privatsender kindisch.
Muriel (aber nicht...
Muriel (aber nicht Baumeister?): Sie glauben gar nicht, auf welch perverse Art und Weise wir Menschen beeinflussbar sind.
Darian, beeinflusst seit 1975.