Das Fernsehblog

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Von wegen sterbendes Medium: 225 Minuten sieht jeder von uns im Schnitt täglich fern. In diesem Blog stehen die Gründe dafür. Und die dagegen.

Das große Klauen (7): Wer profitiert vom Selbstbedienungs-Fernsehen?

| 19 Lesermeinungen

Gib du mir dein Format billiger – oder ich mach's einfach nach. Was für deutsche Produktionsfirmen in Verhandlungen mit Sendern Alltag ist, wäre im Ausland kaum vorstellbar. In den Niederlanden sind sogar Realiy Shows vom Urheberrecht geschützt, erklärt Anwalt Christoph Fey im zweiten Teil des Fernsehblog-Gesprächs.

Wir hätten da noch ein paar Fragen an Christoph Fey, der im ersten Teil unseres Gesprächs ja schon erklärt hat, wie es zum BGH-Urteil kommen konnte, das Formatschutz für Unterhaltungsshow-Reihen in Deutschland quasi unmöglich macht.

 

Das Fernsehblog: Sparen die Sender eigentlich soviel, wenn sie auf die Lizenz verzichten und Formate stattdessen klauen?

Christoph Fey: In der Regel versucht ein erfahrener Formatlizenzhändler, sich zwischen 5 und 10 Prozent des Produktionsbudgets pro Episode einer Unterhaltungsshow als Formatlizenzgebühr zu sichern.

Und der Produzent kann das bei seinem Angebot nicht einfach draufschlagen?

Das wird er versuchen. Aber wenn er das macht, wird die Produktion teurer – und die Sender sparen Geld, wenn sie den Auftrag einfach an einen anderen Produzenten vergeben, der ohne Formatlizenzgebühren produziert. Sender können es sich schon mal leisten, dadurch kleinere Produzenten zu vergraulen, die damit drohen, die Geschäftsbeziehungen abzubrechen und keine neuen Formate mehr anzubieten.

Es sind also vor allem die Fernsehsender, die davon profitieren, dass es in Deutschland keinen Formatschutz gibt?

Auf den ersten Blick mag man das glauben. Denn die Sender können mit dem BGH-Urteil im Rücken, die Preise nach unten drücken, indem sie den Anbieter eines neuen Formats in Lizenzverhandlungen schlicht und ergreifend vor die Wahl stellen: Entweder Du gibst mir dein Format billiger oder ich bediene mich einfach selbst und mache es nach. Am Ende leiden aber alle, auch die Sender – die zusehen müssen, wie Konkurrenten ihre Erfolge nachmachen bis sich die Zuschauer an dem Überangebot satt gesehen haben.

Könnten die Produzenten nicht in der Politik dafür werben, einen Formatschutz über entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen?

Zur Person
    Bild zu: Das große Klauen (7): Wer profitiert vom Selbstbedienungs-Fernsehen?
    Christoph Fey ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Unverzagt von Have und spezialisiert auf Fragen zu Entwicklung, Herstellung und Verwertung von TV-Formaten.

Das könnten sie schon, aber bisher waren sich die deutschen Produzenten selbst nie so ganz einig -kleine Produzenten haben andere Sorgen haben als große und Dokumentarfilm-Produzenten andere als Produzenten von Fernsehunterhaltung. Außerdem ist die Aufmerksamkeitsspane der Politik für solche Anliegen recht kurz. Man wird nicht Barack Obama, weil man für Formatschutz kämpft. Damit macht kein Politiker große Karriere. Außerdem konkurrieren die Produzenten ja auch mit anderen, weitaus mächtigeren Lobbygruppen um die Aufmerksamkeit der Politiker. Verglichen mit dem, was zum Beispiel die chemische Industrie in ihre Lobbyarbeit investiert, ist das, was die Fernsehproduzenten zusammenkratzen, verschwindend gering. Wenn man dann den einen Augenblick, in dem man Aufmerksamkeit bekommt, auch noch verpatzt, weil man sich untereinander gerade wieder zerstritten hat, ist die Gelegenheit vertan – und meistens sogar für einige Jahre.

Aber die neue deutsche Produzentenallianz hat ja erst im März 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Das Vorbild ist der englische Produzentenverband PACT („Producers Alliance for Cinema and Television“), der auf dem englischen Fernsehmarkt einiges bewegt hat. Also muss man mal abwarten.

Waren die Produzenten in Großbritannien einfach schlauer?

Naja, PACT ist ein starker Verband, der schon seit Jahrzehnten für die Rechte der Produzenten kämpft. Außerdem ist die Fernsehproduktion in England eine starke wirtschaftliche Kraft, weil viele englische Formate auf dem internationalen Markt gehandelt werden und von überall aus der Welt Formatlizenzgebühren zurück ins Land fließen – das leuchtet auch Politikern ein. Deshalb hat PACT eine Stimme, die in der Politik Gehör findet.

    „In den Niederlanden erkennt das höchste Gericht Formatschutz sogar für Reality Shows an“

In den vergangenen Jahren sind einige Kämpfe zum Schutz der Produzenten vor der marktbeherrschenden Stellung der Sender gewonnen worden. Mit Hilfe der Regierung und der Medienaufsicht Ofcom sind so genannte „codes of practice“ erkämpft worden. Darin ist geregelt, dass bei einer Auftragsproduktion wesentliche Rechte beim Produzenten verbleiben, aus denen der Produzent selbst ein Geschäft machen kann, beispielsweise ein von ihm entwickeltes Format ins Ausland verkaufen. Dadurch ist es möglich, große Investitionen in Formatentwicklungen zu amortisieren. Das will die Produzentenallianz auch für den deutschen Fernsehmarkt erreichen. Aber der Weg bis dahin ist noch weit.

Das hört sich so an, als ob sich bei uns in den nächsten Jahren nicht viel ändern würde.

Doch, mit der Produzentenallianz wird sich einiges bewegen – und manche werden sich bewegen müssen. Auch in Sachen Formatschutz wird es irgendwann einen Präzedenzfall geben, der erneut durch die Instanzen geht. Aber das dauert seine Zeit. So ein Bundesgerichtshofurteil kriegt man ja auch nicht von Montag auf Mittwoch. Vor allem bräuchte es dafür die Rückendeckung vieler Produzenten. Warum sollte sich einer alleine vorwagen und einen Sender durch alle Instanzen verklagen, wenn er damit rechnen muss, derweil von Produktionsaufträgen ausgegrenzt zu werden, während alle anderen einfach abwarten können, ohne Produktionsaufträge zu verlieren? In der Regel werden Produzenten davor zurück scheuen, Sender zu verklagen. Man schlägt die Hand nicht, die einen füttert. Das wird man sich vorher schon zweimal überlegen.

Bis es soweit ist, hilft Forschung und Aufklärung – darüber, was Formatentwicklung wirklich ist. Da ist auch ein Blick in andere Länder ganz aufschlussreich. Das höchste Gericht der Niederlande hat zum Beispiel einen Urheberrechtsschutz für Formate anerkannt, sogar für Reality Shows.

Besteht denn die Chance, eine Art Zwischenlösung zu finden?

Theoretisch schon. Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel Modeneuheiten über das Wettbewerbsrechts einen saisonalen Innovationsschutz zugesprochen, der für eine Modesaison gilt – damit dem Unternehmer, der die Modeneuheit unter Kosten entworfen hat, nicht durch Nachahmungen der wettbewerbliche Vorsprung abgeschnitten wird. Das Urteil ist von 1973, und damals ging es bloß um ein einfaches Buntstreifendesign. Wenn schon das derart gegen Nachahmung geschützt wird, warum nicht auch ein Unterhaltungsshow-Format? Ein saisonaler Innovationsschutz könnte für das schnelllebige Unterhaltungsfernsehen die richtige Antwort sein.

Kann ein Formatschutz überhaupt verhindern, dass das Fernsehen sich ständig selbst beklaut?

Nein, ganz verhindern lässt sich das nie. Formatkopien wird es immer geben. Im Fernsehen wird einfach zu viel Geld verdient, um es nicht zwischendurch mal schnell zu versuchen. Erfolg verführt zur Nachahmung. Nur im Misserfolg bleibt man allein.

Und weil das alles jetzt doch etwas theoretisch war, schauen wir mal wieder in die Praxis. Und in die Schweiz, wo der Privatsender 3+ großen Erfolg mit einer Sendung namens „Bauer, ledig, sucht“ hat. Was der britischen Produktionsfirma Fremantle Media nicht so gut gefällt. Warum? Das steht bald im Fernsehblog.


19 Lesermeinungen

  1. Paule sagt:

    Es ist also zunächst eine...
    Es ist also zunächst eine interne Angelegenheit, bei der die Produzenten zukünftig mehr Erlöse haben und weniger beklaut werden wollen?
    Bestenfalls profitiert der Zuschauer, weil Sender die nicht mehr klauen dürfen, Eigenes entwickeln müssen, wovon wiederrum Produzenten profitieren, die mehr Formate verkaufen?
    Noch nicht einig bin ich mir in der konkreten Wirkung, bzw. der Reichweite eines stärkeren Schutzes. Wenn wir und die privaten Nachmittagsformate der letzten ~15 Jahre einmal anschauen: Talk-Hype, Court-Hype, Help-Hype und Doku-Soap-Hype. Da fing einer an und viele andere zogen bis zum Erbrechen nach. Typisches Kopierertum. Aber kann man solche allgemeinen Hypes schützen lassen?
    Auch nicht klar ist mir der Vorrang. Wenn Sender A mit einem Format kommt und Sender folgt ein halbes Jahr später, aber mit Lizenz, wer hat dann Recht? Der zahlende Lizenzinhaber oder der risikofreudige, innovative Vorreiter. Muss sowas nicht eigentlich grenzüberschreitend sein, damit es wirkt?
    Aber wie soll ein deutscher Sender jemals vor Gericht klar machen, dass der Erfinder seine Erfindung im deutschen Büro/Dusche/Klo machte und nicht zufällig ein ähnliches Format im Urlaub bei einem peruanischen Lokalsender sah?

  2. Ralf1969 sagt:

    <p>... oder mal so ganz...
    … oder mal so ganz einfach am Beispiel ‚Kuppelshow‘ gefragt. Wem gegenüber müßte der Anbieter einer Kuppelshow denn ‚Lizenzgebüren entrichten? Dem Produzenten der ‚Mutter aller Kuppelshows‘ (das war m.E. dieser Schmonzes der mit Rudi Carell damals im Freitags-Vorabendprogramm lief) – Wieviele Unterschiede muß es geben beim Versuch eine neue Kuppelshow zu etablieren. Wäre der Anbieter eines soeben ersonnenen ‚Harz sucht Herz‘ (ich hoffe inständig, daß es die Idee noch nicht gibt) den Produzenten von ‚Bauer sucht Frau‘ verpflichtet oder gar den Produzenten der vorher erwähnten ‚Mutter aller Kuppelshows‘. In wie weit stellt das ‚Abwandeln‘ eines Formats einen Produzenten von Lizenzgebühren frei? Fragen über Fragen.

  3. Wie nennt man eigentlich ein...
    Wie nennt man eigentlich ein Format, bei dem ein Anwalt als Anwalt erwähnt und in mehreren Artikeln im Internet in Serie veröffentlicht wird, immer mit dem Hintergrund, das Anwälte nicht aktiv werben dürfen?

  4. pschader sagt:

    @Paule:
    Ob das Fernsehen...

    @Paule:
    Ob das Fernsehen automatisch besser wird, weiß ich nicht. Aber wenn es einen größeren Anreiz für Produzenten gibt, Neues auszuprobieren und das bezahlt zu bekommen, wäre zumindest ein Anfang gemacht. Kann natürlich auch sein, dass das in deutschland gar nciht geht. So wie jetzt geht es auf keinen Fall.
    Und selsbt wenn sich eine Regelung durchsetzen sollte: Vollständigen Schutz wird es wohl kaum geben, dazu lassen sich in einer Kopie zu viele Details ändern, um evtl. auch vor gericht damit durchzukommen. Die Frage ist bloß, ob es sich dann noch so viele trauen, weil sie zumindest damit rechnen müssen, ihre Kopie vor Gericht verteidigen zu müssen (und evtl. den Kürzeren zu ziehen).
    @Ralf1969:
    Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Es geht nicht um den Schutz von Genres. „Kuppelshow“ an sich ist kein ausdefiniertes Format. Die „Bauer, ledig, sucht“-Frage ist spezieller.

  5. Paule sagt:

    @Peer "Vollständigen Schutz...
    @Peer „Vollständigen Schutz wird es wohl kaum geben, dazu lassen sich in einer Kopie zu viele Details ändern,…“
    Ja eben. Da macht man eben nicht „Bauer sucht Frau“, sondern „Fischer sucht Frau“ beim NDR und „Bergsteiger sucht Frau“ beim BR und „Volksmusiker sucht Frau“ beim MDR.
    Was hat der Schutz von „Bauer sucht Frau“ dann gebracht, wenn es mehr um die schräge Kandidaten und mimostenhaften Bewerberinnen geht, als um den Berufsstand.
    Oder noch ein Beispiel: Sat.1 hatte mit Schillerstraße großen Erfolg. RTL holte sich „Whose line is it anyway“ von den Briten. Einerseits zeigte RTL phantasieloses Kopierertum, weil die Konkurrenz einen Trend auslöste und man nur aufsprang. Andererseits war „Whose line“ anders genug und mit Lizenz, so dass RTL alles richtig gemacht hat. Ein anderes Urheberrecht hätte hieran nichts geändert.
    Ich glaube fast, dass ein allgemein lebhafteres Angebot das Problem von allein lösen würde. Aber dafür wäre halt nötig, dass die RTL-Gruppe und P7S1 nicht annähernd gleich groß sind. Dafür müsste einer deutlich kleiner sein und seine Energie daraus beziehen. Oder die ÖR bräuchten mal eine anständige, externe Kontrolle, die die Sender auch ein wenig fordert.

  6. Muriel sagt:

    Vielleicht bin ich ja naiv,...
    Vielleicht bin ich ja naiv, aber ich finde, dass es unabhängig von den möglichen Folgen für das Fernsehprogramm auch einfach ein Gebot der Fairness ist, dass gute (und angemessen detaillierte) Ideen einen gewissen Schutz genießen. Der muss natürlich vernünftig ausgestaltet sein, wie jede rechtliche Regelung, aber wer Fernsehformaten jeden Schutz verweigern will, weil es da Abgrenzungsprobleme geben könnte und weil ja doch sowieso kopiert wird, der macht es sich meines Erachtens zu leicht.

  7. Wie schon beim ersten Teil...
    Wie schon beim ersten Teil jemand schrieb: Herr Fey ist Lobbyist, und als solcher gibt er hier ziemlich ungehindert seine Ansichten wieder – und Peer Schader macht mit recht naiv klingenden Scheinfragen (dann ist es also so, dass…) den Stichwortgeber, als befrage er ein allwissendes, übermächtiges Orakel.
    Ich empfinde die Tonalität des ganzen „Interviews“als irgendwie seltsam gekünstelt, das mag aber vielleicht einfach an der Form liegen: War das ein ‚echtes‘ Gespräch oder ein schriftlich geführtes Interview? Hat der Fey ein Essay vorgelegt, dass dann auf Interview umgestrickt wurde?

  8. pschader sagt:

    @Carsten Barnecke: Würde es...
    @Carsten Barnecke: Würde es Sie unnötig verwirren, Ihre Feststellung zu begründen? In wessen Auftrag ist Herr Fey Ihrer Meinung nach Lobbyist? Im Auftrag der Produzenten, die er im Gespräch kritisiert und von denen er die eine Firma z.T. in außergerichtlichen Plagiatsvorwürfen gegen eine andere vertritt? Oder ist er sein eigener Lobbyist, weil er davon profitieren könnte, wenn sich das Gesetz ändert, weil es dann Ihrer Meinung nach mehr Klagen gäbe (was nicht sein muss – es reicht ja oft das Drohpotenzial einer Klage, um sie zu verhindern) und er dann weniger Zeit hätte, davon zu profitieren, wie jetzt weiterhin außergerichtliche Streitfälle zu regeln?

  9. FrankLorenz sagt:

    Ich habe ein ähnliches...
    Ich habe ein ähnliches Interviewformat selber einmal genutzt. Ich fordere Sie daher auf, mir umgehend Lizenzgebühren in Höhe von mindestens 10 Fantastilliarden Euro zu überweisen.

  10. <p>Ich bin doch recht erstaunt...
    Ich bin doch recht erstaunt ueber die Praemisse diese Reihe. Die Diskussion ueber Deutschland als Kopierstation ist wirklich aus den Anfaengen des Formathandels. Wenn es so waere, wie hier von Anwalt Fey beschrieben, wuerde doch kein internationaler Produzent oder Distributor mit deutschen Sendern zusammenarbeiten und vorab Informationen ueber Entwicklungen oder Formatideen austauschen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Formatlizenzhandel blüht, die RTL Gruppe und die ProSiebenSat.1 AG sind doch selbst Protagonisten darin, und zwar auf beiden Seiten des Tisches.
    Deshalb bin ich mal gespannt, den von Christoph Fey im ersten Teil des Interviews unterstellten Kopierrausch mit ein paar Konkretisierungen unterfuettert zu sehen.
    Auch auf das 3+/Schweiz Beispiel bin ich sehr gespannt.

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