Formfrei

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An dieser Stelle bloggt Publizist und FAZ-Autor Thomas Strobl über die großen und kleinen Dinge des Lebens. Mal kurz und knapp. Mal mit vielen

Recht als Theater?

| 10 Lesermeinungen

Thomas Strobl liest eine interessante Betrachtung zum Fall Kachelmann von Harald Staun in der FAZ und macht sich seine eigenen Gedanken über den Gerichtsprozess als Theaterstück.

Sehr interessante Betrachtung von Harald Staun in der FAZ zum Fall Kachelmann:

„Der Prozess sei nur noch Theater, beklagten selbst jene Beobachter, die darin längst eine Hauptrolle spielten, eine Groteske, reiner Klamauk.“

„Die Kritik an einer solchen Show übersieht die wesentliche Verwandtschaft von Gericht und Theater. In ihrem Anfang Juni erscheinenden Buch „Medien der Rechtsprechung“ (S. Fischer) analysiert Cornelia Vismann, die bis zu ihrem Tod im August 2010 als Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität Weimar arbeitete, diese „unhintergehbare theatrale Dimension des Rechtsprechens“. „Gerichthalten heißt Theater veranstalten“, schreibt Vismann, was keinesfalls abwertend gemeint ist.

„Bei jedem Prozess, erst recht natürlich bei einem derart prominenten, geht es um mehr als um die Entscheidung am Ende, den letzten Akt: Es geht darum, der Gerechtigkeit bei der Arbeit zuzusehen.“

Ich frage mich: Stimmt das?

Zunächst einmal hätte ich den letzten Satz umformuliert: Es geht nicht darum, der Gerechtigkeit bei der Arbeit zuzusehen, sondern um den Versuch, eine Illusion von Gerechtigkeit zu erzeugen. Es wird Recht gesprochen, aber nicht Gerechtigkeit, und speziell im Fall Kachelmann wird das in den Augen vieler auf Ungerechtigkeit hinauslaufen, egal wie das Urteil lautet. Das ist zwar tragisch, aber nicht zu ändern, und zeigt jedenfalls einmal mehr, wie unbefriedigend es sein kann, wenn ein Funktionssystem (hier: das Rechtssystem, aber analog zB auch Wirtschaft oder Politik) nur nach seinen eigenen Prämissen operiert; dass es andererseits genau daraus seine Leistungsfähigkeit erzielt, wird nach der Urteilsverkündung ja kaum irgendwo erwähnt.

Das aber nur am Rande.  In der Hauptsache zweifle ich am Vergleich mit dem Theaterstück. Nota bene: Mit dem ganzen Theaterstück, in sich abgeschlossen, mit einem Anfang und einem Ende. Meines Erachtens liegt vielmehr tatsächlich nur ein „letzter“ Akt vor, und das hat Konsequenzen: Der letzte Akt hat keinen x-beliebigen Anfang und kein x-beliebiges Ende, sondern wird in seinem Zustandekommen durch seine Vorgeschichte determiniert. Jedem Gerichtsprozess läuft ein Verfahren voraus, das nur dann zur Prozesseröffnung führt, wenn der übernächste Schritt: die Verurteilung, hinreichend wahrscheinlich ist. Das Rechtsverfahren ist so betrachtet tatsächlich ein teleologischer Prozess, bei dem das nächste Ereignis unter Berücksichtigung des übernächsten stattfindet. 

Während man also grundsätzlich die vier Fälle „schuldig/verurteilt“, „unschuldig/nicht verurteilt“, „schuldig/nicht verurteilt“ und „unschuldig/verurteilt“ unterscheiden kann, wovon logischerweise die beiden letzten als „Fehlurteile“ vermieden werden sollen, führt der Prozess bereits bei Anbruch des letzten Aktes, der Gerichtsverhandlung, eine Vorgeschichte mit sich, die kommunikativ auf „schuldig/verurteilt“ hinausläuft. Alle anderen Fälle kämen nämlich gar nicht erst zur Aufführung. Nota bene: Von Kommunikation ist hier die Rede, nicht von „echten“ Fakten; natürlich kann man auch einen Unschuldigen bewusst vor Gericht stellen, um ihn zu verurteilen – man wird es nur klarerweise nicht so kommunizieren. In der Kommunikation ist ein solches Gerichtsverfahren durch den Umstand seiner reinen Existenz bereits determiniert. Es ist zwar nach wie vor ergebnisoffen, klare Sache, aber dennoch rollt der Ball sozusagen auf einer schiefen Ebene, und wer als Angeklagter vor Gericht steht kämpft eine „uphill battle“.

Das Theaterstück, das man in einem Gerichtsprozess zu sehen bekommt, ähnelt damit der Figur nach der antiken Heldensage: Von der Ausgangslage her ist der Protagonist des Stücks zwar eindeutig im Nachteil – aber hey: Manchmal schafft er es ja doch.

 

 


10 Lesermeinungen

  1. keiner sagt:

    Was ist "schuldig"? Was ist...
    Was ist „schuldig“? Was ist Wahrheit?

  2. stroblt sagt:

    <p>@keiner</p>
    <p>.</p>
    <p>Das...

    @keiner
    .
    Das muss uns hier nicht weiter interessieren: das Rechtssystem hat beide Begriffe für sich soweit geklärt, dass sie innerhalb seiner selbst operabel sind. Nicht mehr und nicht weniger. Die Leistung des Rechtssystems für die Gesellschaft ist, jemanden als schuldig/unschuldig zu markieren; aber natürlich kann es das nur in seinem eigenen Geltungsbereich. Für Politik, Kunst, Wirtschaft, Wissenschaft oder auch schlicht die „Moral“ kann jemand trotz Freispruch als „schuldig“ gelten; aber rechtlich ist er trotzdem unschuldig.

  3. keiner sagt:

    Aber wenn es danach ging,...
    Aber wenn es danach ging, hätte Kachelmann doch noch nicht mal in U-Haft gedurft, laut den Ansage aus Karlsruhe. Selbst nach den Regeln des Rechtssystems ist dieser Prozeß vom ganzen Verlauf unerklärlich.
    Was da abläuft ist bestenfalls SCHMIERENtheater. Und man sollte den Verlauf mit externen Faktoren erklären. Aber das ist immer unschön, in einem sog. Rechtsstaat.

  4. Plindos sagt:

    Das ist würdig und recht,...
    Das ist würdig und recht, daß Sie wieder den Vorsitz übernommen haben, werter Herr Strobl und uns keine Märchen mehr erzählen wollen. Zur Sache (zum Telos):
    Die Büttenrede, das Recht, die Herrschenden einmal im Jahr abzustrafen (derbleckn bayr. Mundart). Das mittelalterliche Rügerecht. Die Rostra, die römische Rednerbühne auf dem Forum zwecks Gerichtabhaltung, vulgo Rechtsprechung.
    Die Rezeption des römischen Rechts (in dubio pro reo und der Corpus iuris civilis ) zu Ausgang des MA im HRDN, damit Verdrängung des germanischen Rechts. Z. B. die Bäckerwippe oder das Gottesurteil. Eine sehr aktuelle Variante das Femegericht. Die alljährliche Verurteilung des sauberen Herrn Jedermann in Salzburg vor allem Volke. Sauba sog i! Ois wos recht is!
    Was haben wir noch im Körbchen? Ah, die Unschuld in Person. Freispruch mangels Beweises. Die Unschuldsvermutung. Sehr schön: „Ich wasche meine Hände in Unschuld!“ Darauf der weise Urteilsspruch:“Kreuzigt ihn!“ Einige Jahrhunderte vorher: Der Aeropag verurteilte Sokrates ganz unzimperlich und rein formal, zum Tod durch Trinken des Schierlingsbecher. Alles ganz großes Theater.
    (Anekdotisch-theatralisches zur Rostra: Zum Tode Ciceros, nach Recht und Gesetz verfahren: Am 7. Dezember 43 v. Chr. wurde er auf des Antonius Geheiß auf der Flucht ermordet. Mit dem Leichnam verfuhr man bestialisch: Er wurde verstümmelt durch die Straßen Roms geschleift, sein Kopf und seine Hände wurden auf den Rostra am Forum Romanum ausgestellt. Fulvia, die nacheinander mit seinen Feinden Clodius und Antonius verheiratet war, soll nach Cassius Dio seine Zunge mit ihrer Haarnadel durchbohrt haben. Sein Bruder Quintus Tullius Cicero fiel denselben Proskriptionen zum Opfer. (aus Wilkipedia))

  5. sschulz sagt:

    Ich hätte den letzten Satz so...
    Ich hätte den letzten Satz so zuende geführt: Es geht darum, sich von der Rechtsfindung überzeugen zu lassen.
    Um Gerechtigkeit muss es nicht gehen, um eine Illusion von ihr schon eher, da stimme ich zu. Es geht aber nicht nur um den letzten Akt. Das Gerichtsverfahren ist vor allem dafür da, diejenigen, die an das Urteil nicht gebunden sind (also alle, außer den Angeklagten) von seiner Rechtlichkeit (= Gerechtigkeit) zu überzeugen. Der Angeklagte muss hinreichend isoliert werden, seine Taten müssen hinreichend verachtet werden und das Urteil muss hinreichend als gerecht angesehen/akzeptiert werden um wirkungsvoll zu sein – und für all das benötigt man ein ordentliches Verfahren, nicht nur den letzten Akt.
    (Man kann nun entgegnen, dass Gerichte auch ohne Publikum und binnen eines Tages Urteile fällen können – eine derartige Praxis wäre jedoch nicht nachhaltig genug. Das Urteil muss dem Angeklagten zuschreibbar sein, nicht dem Gericht – das erfordert viel Arbeit.)

  6. stroblt sagt:

    Plindos
    .
    Den Freispruch...

    Plindos
    .
    Den Freispruch mangels Beweises lasse ich nicht gelten. Denn damit wird nicht die Unschuld vor Gericht verhandelt, sondern lediglich die Indizien der Schuld negiert. Das ist nicht das Gleiche. Das Gleiche wäre es, wenn auch derjenige, dessen Unschuld sich im Verlauf des Ermittlungsverfahrens herauskristallisiert, eine Sitzung vor Gericht bekäme, in der er hochoffiziell für „unschuldig“ befunden wird.

  7. Plindos sagt:

    Bedaure außerordentlich,...
    Bedaure außerordentlich, daran bin ich nicht schuld. Zudem, man kann Indizien gestalten, zumindest aber ausschmücken, schließlich ist die Freiheit der Kunst im GG garantiert. Recht wem Recht gebührt. Der hier waltende, besser durchschimmernde
    Skeptizismus, was soll das?;-)
    ..
    sschulz@: Deshalb rekrutieren sich viele hervorragende Dichter und Schriftsteller aus dem Juristenstande, seit der Antike bis auf die heutige Zeit. Der öffentlichen Begründung von Texten wegen. Und für die Wissenschaft. Das walte der Hl. Savigny. Ein gut begründestes Urteil ist immer auch ein Stück geschliffene Prosa, welches und dessen Inhalt ein jeglicher (Laie) sich hinter seine/die Öhrchen schreiben sollte.

  8. azur sagt:

    Meine Empfehlunge: Max Weber...
    Meine Empfehlunge: Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft II. HB, § 5, Herrn Luhmann, die Rechtsphilosophie und vielleicht Strafrechtslehrbücher und vor allem eine Einführung ins Strafprozessrecht hinzuzuziehen.
    WGN, ich stimme dir darüber zu, was Du zu den Prozessvoraussetzungen sagst. Die Gegenbenheiten vor Prozesse. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Beschuldigten, ob die Voraussetzungen vorliegen, dass dieser mindestens einen Tatbestand des materiellen Strafrechts erfüllt. Dann legt sie dies einer entscheidenden Instanz vor, die werten soll (ob sie Anklage nach erster Prüfung – Möglichkeit – zulässt und eine Prozess anberaumt, also aus einem Angeschuldigten einen Angeklagten werden lässt).
    Der Prozess ist der Versuch dem Angeklagten die Tat nachzuweisen. Der Öffentlichkeitscharakter hat mehrerer – von der Rechtswissenschaft genau herausgearbeitete – Funktionen (wie alles ist das hier Diskutierte ja beileibe nicht neu). Die Öffentlichkeit soll vornehmlich verhindern helfen, dass es zu ungerechtigkeiten bzw. Unsauberkeiten kommt. Zeugen sollen Gesicht zeigen, alles wie in der rationalen Wissenschaft für jedermann nachvollziehbar machen.
    Öffentlichkeit ohne Theater… Ja, in den meisten Fällen läuft das für die Beteiligten, wie die Geschädigten und Zeugen, aber vor allem für die Angeklagten sehr unspektakulär ab. Wie auch die meisten Zivil- und Verwaltungsgerichtsverhandlungen eigentlich sehr trocken und langweilig sind.
    Ausnahmen sind Ereignisse von solchem Interesse wie Kachelmann. Es wurde gesagt, anderswo wären maximal 5 Termine abgehalten worden. Jedenfalls ist die besondere Show hier nur den letztlich sehr seltenen besonderen Umständen zu erklären: Prominenz.
    Was nun die Gerechtigkeit angeht. Das Recht ist eine Krücke, ein Hilfmittel, welches sich in einem langen Prozess entwickelt hat. Es basiert auf Grundsätzen, die den bestimmten Schutz bestimmter Rechtsgüter (Kachelmann: Sexuelle Selbstbestimmung, köperliche Unversehrheit) festhält.
    Der Prozess heiß doch nicht nur – letzter Akt: Mal sehen wie es ausgeht. Sondern vor allem, mal sehen, wie das zu werten ist. Deshalb ist das auch nicht nur lediglich ein letzter Akt (genaugenommen ist er auch nicht einmal nur Schluss eines Verfahrens, denn das wäre im Falle einer Verurteilung der Straf-Vollzug), sondern eine bestimmte, sehr besondere und spezielle Instanz. Hier wird öffentlich, nachvollziehbar (meist nicht nur im Idealfall) und unter Berücksichtigung von Straf- und Strafprozessrecht festgestellt, was festzustellen ist. Diese sogeannten Erkenntnisstation in einem jedem Rechtsprozess ist die nämlich Wichtigste (woebi im Strafverfahren im Unterschied zum Zivilrecht der Richter die Wahrheit ermitteln muss – im Zivilrecht gilt: Gib mir die Fakten, ich geb dir das Recht: Reine Wertung).
    Wie das ganze dann zu werten ist, ist nämlich die zweite Station.
    Kachelmann wird nach viel Theater ganz normal beurteilt: lässt sich ihm die Tat vorwerfbar nachweisen, oder nicht.
    Im Gegensatz zu dir finde ich es natürlich nich terstaunlich, dass die Chancen auf Verurteilung hoch sind, denn sonst hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht schlampig gearbeitet und letztlich jemanden völlig zu Unrecht mit einem Prozess belastet. Wie sollte die Alternarive sein: mehr anklagen, damit mit mehr freigesprochen werden?
    Prozesse sind aber vor allem auch zeitliche und kostenmässig aufwendig. Also werden fein gewebte Filter gesetzt, die gewährleisten sollen, dass nur die hindurchkommen, bei denen eine Chance auf Verurteilung besteht. Und möglichst mehr als das. Es soll naheliegend bzw. wahrscheinlich sein.
    Gerechtigkeit: Gerechtigkeitsempfinden wird u.a. erreicht, wenn nachvollziehbar – an hand des Rechts messbar – UND VOR ALLEM wie in ähnlich gelagerten Fällen entschieden wird.
    Das Recht soll Ausgleich der Interessen ermöglichen. Aber es ist ein scharfes Schwert, dass zumeist immer einen Obsiegenden und einen Unterliegenden produziert. Seiner Natur nach. Eine Entscheidung ist wie ein Schnitt.
    Wann immer die angeblich große und generelle Ungerechtigkeit beschrieen wird, solle man doch ins Extrem gehen und quasi in Gedanken noch scvhlimmer Ungerechtigkeit definieren. Beispielsweise: Ein Mann, der absichtlich jemanden totfuhr, um nicht wegen einer anderen Sache gestellt zu werden (Mord zur Verdekcugn einer Straftat) bekommt 5 Jahr. Ein anderer 10. Der nächste Lebenslänglich – und dass auch noch auf Grund von (vorsicht jetzt komt es dicke): einer falschen Zeugenaussage, einer Verwechselung von Beweismaterial, ohne Schutz eines Anwaltes, ohne Anhörung im Prozess, einem befangenen Staaatsanwalt, eines nicht widerrufbarem Gestädnisses unter Folter und einem bestochenen Richter. Na, wer ist am ungerechtesten behandelt worden, vorausgesetzt alle haben objektiv ziemlich das Gleiche getan.
    Es pendelt sich in etwa immer ein. Das Recht steht nicht generell gegen Gerechtigkeit, sondern in der Regel ist ein ein probates Hilfmittel um ausgleichende Gerechtigkeit zu erzeugen. In der Regel – wie noch einmal betont sei.
    Sonst würde es auf lange Sicht nicht halten (wie z.B. krude strafrechtlich bewährte Versuchen z.B. bestimmte Liebes-Verbindungen zu verbieten).
    Eines noch: Du schriebest: „Den Freispruch mangels Beweises lasse ich nicht gelten. Denn damit wird nicht die Unschuld vor Gericht verhandelt, sondern lediglich die Indizien der Schuld negiert.“
    Nein, das stimmt nicht. Der Beweis ist nicht immer ein Indiz für die Schuld, der als die persönliche Vorwerfbarkeit eines eines erfüllten (!) Tatbestandes meint.
    Prüfung einer Straftat (stellenweise verschieden):
    1) objektiver Tatbestand: hat er nachweisbar getan, was verboten wurde
    2) subjektitiver Tatbestand: nachweisbar Wissen und Wollen der Tat
    (Irrtumsprüfungen manigfaltigster Art an verschiedenen Stellen)
    3) Rechtfertigung: z.B. Notwehr (durfte er)
    4) Entschuldigungsgründe: z.B. entschuldigender Notstand (ist verboten was er tat – lassen wir durchgehen) oder aber vor allem: Geistesgestörtheit, verminderte Schuld durch Drogeneinfluss (die Angeklagten untergejubelt worden sein können oder falsch verschrieben)
    Indizien für die Tat sind ungleich Indizien für sein Wollen.
    Freispruch mangels Beweises auf die Schuldfrage zu reduzieren ist definitiv so falsch. Vor allem auch teleologisch ;).
    Was immer für den Angeklagten Nachteiliges nicht nachweisbar ist, das ist im Zweifel zu seinen Gunsten auszulegen. Und zwar in jeder der Prüfstationen des Tatbestandes. Und zwar auch (ich weiß, Du meinst das nicht – aber es muss gesagt sein) wenn ihn viele „irgendwie“ für schuldig halten.
    Indizien sprechen dafür, ob jemand etwas objektiv tat und ob er es wollte. Ja klar, ohne dies kommt es nicht einmal zu Prüfung Stufe 4) die natürlich den Abschluss der Prüfung (das ist eigentlich auch noch die Strafzumessung – ein weiteres weites Feld) bildet, aber meist nach Abhandeln von 1-3 nicht das Problem ist, sofern dier Angeklagt halbwegs bei Verstand war.
    Für Juristen ist dieser Punkt gewiss nicht der krönende Moment der Erkenntnis, sondern der liegt meist auf Stufe 1 und 2.
    Hat er, oder hat er nicht?
    Das ist die Frage.
    Kachelmann hat man unter größter Öffentlichkeit (es gab keine Alternative – das musste die Justiz so halten) nicht nachweisen können, dass er die Tat beging, wie vorgeworfen (Messer sauber usw.). Eine Annahme er sei dazu in der Lage gewesen darf eigentlich nicht reichen.
    Was die Staatsanwaltschaft ritt, ist wohl nicht nur mir unklar. Dass diese und das Strafgericht den Prozess bei der Faktenlage zu Beginn anstrengten, ist schon erstaunlich. Dass sie die Verurteilung fordern ist schlicht suspekt (da will jemand das Gesicht wahren und den Enttäuschten Halt geben).
    Aber vielleicht weiß man auch nach dem Lesen der bekannten Detials nicht alles. Und vielleicht nicht einmal Richter und Beteiligte.
    Mal sehen, was die Richter sagen. Und nur was diese begründbar (und revisionsfest) entscheiden gilt. Ob mit oder ohne grosses Theater (wie gesagt in 99% aller Fälle ist das keine große Show, und in 99,9% keine Inszenierung).
    https://de.wikipedia.org/wiki/Straftatbestand

  9. Plindos sagt:

    Roma locuta, causa finita....
    Roma locuta, causa finita.

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