Hier. Und jetzt?

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Als Flüchtling in Deutschland

Warum Ayham Alshaabi plötzlich bleiben darf…

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…. versteht auch sein Anwalt nicht. Eigentlich sollte der junge Syrer nach Ungarn abgeschoben werden, dort hatte er auf seinem Weg durch Europa seine Fingerabdrücke hinterlassen. Gestern, am Donnerstag, hat Deutschland es sich aber anders überlegt. Alshaabi darf seinen Asylantrag jetzt doch hier stellen. Für ihn als Syrer bedeutet das fast schon automatisch: Er wird bleiben dürfen.

Ausriss aus dem Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf)© Denise Peikert/BamfAusriss aus dem Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf)

„Really it’s good news“, schreibt Ayham, es sei eine wirklich gute Nachricht, und bleibt so nüchtern dabei, weil ihm für dieses neue Gefühl, bald endlich ankommen zu dürfen, noch die Worte fehlen. Juristisch gesehen ist sein Fall ein Beispiel dafür, dass momentan gar nichts nach Plan läuft.

„Beim Bundesamt weiß die rechte Hand nicht, was die linke macht“, sagt Malek Shaladi, der im Asylrecht tätig ist und Alshaabi als arabisch sprechender Anwalt vertritt. Er ist überrascht davon, dass sein Mandant plötzlich doch in Deutschland Asyl beantragen darf und sehr wahrscheinlich auch als Flüchtling anerkannt werden wird. Im März ist Alshaabi nach Deutschland gekommen, damals galt das Dublin-Verfahren auch noch für Syrer. Es bedeutet, dass Flüchtlinge nur in dem EU-Land Asyl beantragen dürfen, in dem sie zuerst registriert worden sind. Alshaabi hätte also zurück nach Ungarn gemusst.

Im August dann, als Ungarn den Flüchtlingen sagte, sie sollen nicht kommen, als die Zustände auf den griechischen und italienischen Inseln immer elender wurden, da setzte Deutschland das Dublin-Verfahren für alle Syrer einfach aus. Seither gibt es für die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge eine „Verfahrensregelung“, in der steht, was mit den Menschen aus diesem Land stattdessen zu tun sei. Die Leitlinien passen auf eine schmucklose A4-Seite, aber es geht trotzdem alles durcheinander.

Das Asylrecht war schon vor diesem Sommer schwer zu durchschauen – aber jetzt ist es auch noch unberechenbar

Denn eigentlich hätte Alshaabi nach diesen Leitlinien mindestens die Kosten seiner Klage gegen die Abschiebung zahlen müssen, das sind knapp 800 Euro. Dafür hätte er dann bleiben dürfen. In den Leitlinien des Bundesamts heißt das „Vergleichsangebot“.

Eigentlich gilt aber gerade nicht – es heiße nicht umsonst Flüchtlingskrise, sagt Anwalt Shaladi, und betont den zweiten Teil des Wortes. Statt den eigenen Leitlinien zu folgen, hat das Bundesamt das Asylverfahren für Alshaabi einfach so wieder eingeleitet, per Beschluss, versendet als Einschreiben.

Für Alshaabi sind das gute Nachrichten. Drei Tage noch oder zwei Monate vielleicht, so genau kann man das gerade nicht sagen, dann darf Alshaabi arbeiten und umziehen und Bafög beantragen, wenn er das will. Für seinen Rechtsanwalt bedeutet das, dass das Asylrecht jetzt schwer zu durchschauen ist, aber das war es vor dem Sommer 2015 auch schon. Doch jetzt ist es auch noch unberechenbar.


1 Lesermeinung

  1. vivian021 sagt:

    aus berlin
    hilfsbedürftige menschen, aus den Kriegsgebieten, sollten nicht , wieder abgeschoben werden,diese menschen , sind traumatisiert , von den schrecklichen Ereignissen .

    besonders Frauen, kinder und ältere menschen leiden darunter.

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