Ein Kompromiss zur Klage um die “Tagesschau”-App ist in Sicht.
Die Klage gegen die öffentlich-rechtliche “Tagesschau”-App zeigt Wirkung: Für die vor Gericht miteinander streitenden Parteien sprechen die ARD-Vorsitzende Monika Piel und Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger BDZV, derzeit über einen Kompromiss. Dieser soll nicht nur die Anwendung der “Tagesschau” für Smartphones und Tabletcomputer umfassen, sondern auch den öffentlich-rechtlichen Internetauftritt.
Durch eine Klage gegen die Tagesschau-App kam der Stein ins Rollen (Foto dpa)
Nach Informationen dieser Zeitung wollen Piel und Heinen mit weiteren Vertretern der Sender und Verlage am 18. Januar auf öffentlich-rechtlichem Gelände in Berlin darüber beraten. “Ein Kompromiss ist sicher denkbar”, sagte Heinen. “Wenn sich im Dialog Verhaltensregeln verabreden ließen, mit denen sowohl ARD und ZDF wie auch den Verlagen besser gedient ist als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit, würde ich das begrüßen.”
Die Verlage stört, wie weit sich der öffentliche Rundfunk mit Zwangsgebühren ungehindert in den Weiten des Internet ausbreitet – so sehr, dass diese in ihren Augen damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt: Gegen die eigens programmierte Tagesschau-App haben acht Zeitungsverlage geklagt. Zu den Klägern vor dem Landgericht Köln gehören neben dem Verlag dieser Zeitung, derjenige der “Süddeutschen Zeitung”, die Axel Springer AG, die WAZ-Gruppe und M. DuMont Schauberg. In der ersten Verhandlung legte der Richter den Parteien nahe, sich außergerichtlich zu einigen. Das Gericht könne nur Einzelbeiträge und nicht die Rechtmäßigkeit der gesamten Anwendung beurteilen. Die nächste Verhandlung ist für den 22. März festgesetzt.
Mehr Videos und weniger Texte für die Sender
Der Weg für einen Kompromiss zwischen ARD und BDZV ist gerade kurz: WDR-Intendantin Piel und Heinen, Geschäftsführer des Heinen-Verlages und Herausgeber der “Kölnischen Rundschau”, haben ihre Büros nicht weit voneinander entfernt in Köln. “Die Gespräche laufen in einer konstruktiven Atmosphäre”, sagte eine Sprecherin der ARD. “Beide Seiten sind an einer einvernehmlichen Einigung interessiert.”
In der Klage kritisierten die Verlage die “textdominante Berichterstattung” in der “Tagesschau”-Anwendung, die “ohne jeglichen Sendungsbezug” daherkomme und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. Eine mögliche Lösung sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet mehr Videos und weniger Texte verwenden. Unberührt davon soll die Möglichkeit bestehen, Rundfunkbeiträge auch als Abschrift anzubieten. Zeitungsähnliche Gestaltung soll vermieden werden.
Auch wird davon gesprochen, den Sendungsbezug der Inhalte im Internet mit Titel und Datum der jeweiligen Sendung zu benennen. “Das sind die Brücken, über die man gehen kann, um sich zu treffen”, heißt es aus Verhandlungskreisen. Die Beteiligten sprechen nicht darüber, dass die “Tagesschau”-App Geld kosten soll. Einem solchen Vorhaben will die ARD nicht zustimmen. BDZV-Präsident Heinen wiederum sagt, dass die Verleger auch weiter die grundsätzliche rechtliche Bewertung des Begriffs “Presseähnlichkeit” sehr interessiert.
Klage der Verleger: Richter fordert Kompromiss zur Tagesschau-App
Zeitungsverlage: Sammelklage gegen die „Tagesschau”-App
Streit um Internet-Expansion: Verlage wollen gegen ARD und ZDF klagen
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