Medienwirtschaft

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Zeitschriften, Fernsehen, Internet: Wie sich die Welt der Medien dreht

Leistungsschutzrecht: Google und Co. sollen für Artikel der Verlage zahlen

Die Regierung will ein Leistungsschutzrecht, mit dem Suchmaschinenanbieter für Inhalte der Verlage zahlen. Widerstand dagegen kommt aus der FDP.

Die Regierung will ein Leistungsschutzrecht, mit dem Suchmaschinenanbieter für Inhalte der Verlage zahlen. Widerstand dagegen kommt aus der FDP.

Deutschlands Verlage erhalten Rückenwind von der Politik, um sich im digitalen Wettbewerb mit den großen Internetkonzernen zu behaupten. Das soll nach dem Willen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einem Leistungsschutzrecht geschehen, das der Koalitionsausschuss am Sonntagabend beschlossen hat. Damit sollen die Verlage Einnahmen von Suchmaschinenanbietern wie Google bekommen, wenn diese Presseartikel in ihr Internetangebot einbinden.

“Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen”, heißt es in dem Beschluss. Die Urheber sollen eine “angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung” erhalten. Die Mittelverwaltung soll demnach eine Verwertungsgesellschaft übernehmen und die Schutzdauer ein Jahr betragen.

“Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung”, sagt Christoph Keese von Axel Springer, der einen Arbeitskreis zum Urheberrecht der Verlegerverbände BDZV und VDZ mitleitet. Es ersetze nicht die Pflicht jedes Unternehmen innovativ zu sein, niemand dürfe das als Schutz für alte und überkommene Geschäftmodelle sehen. “Es ist keine hinreichende, aber ein notwendige Bedingung für Verlage, um sich in der digitalen Welt zu bewähren.”

“Wie wenn die Gelben Seiten Geld an mich zahlen müssten”

Der Branchenverband Bitkom kritisiert dagegen den Plan. “Die Zwangsabgabe würde einen massiven Systembruch im Urheberrecht zugunsten einer einzelnen Branche bedeuten”, erklärt der Verband, zu deren Mitgliedern Google Deutschland und Microsoft Deutschland gehören. Nur Verbandsmitglied Bertelsmann trägt als Befürworter des Leistungsschutzrechts die Erklärung nicht mit.

Widerstand kommt auch aus der Koalition: “Wenn das so kommen sollte, werde ich es ablehnen”, sagt der Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz (FDP) und fügte hinzu: “Soweit ich höre, bin ich nicht alleine.” Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen. Schulz hält den Plan für den falschen Ansatz. “Das ist, wie wenn die Gelben Seiten Geld an mich zahlen müssten, damit sie meinen Eintrag abdrucken können”, sagt er. “Das ist doch Quatsch.” Es behindere die Entwicklung künftiger Geschäftsmodelle. “Wenn die Verlage von Google nicht verlinkt werden wollen, können sie das schon seit Jahren ausstellen.”

Unklar bleibt, wie und wofür genau gezahlt werden soll, ob eine bestehende oder neue Verwertungsgesellschaft die Aufgabe übernimmt. Nach Angaben des zuständigen Bundesjustizministeriums sollen die Einzelheiten zügig umgesetzt werden.

 

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