Die Verhandlung zur Klage soll nun erst nach der Sitzung des ZDF-Fernsehrates sein. Christian Nienhaus appelliert für eine gemeinsame Erklärung mit ARD und ZDF.
Neues von der Klage gegen die “Tagesschau”-App: Die zweite Gerichtsverhandlung hat sich weiter verschoben und liegt jetzt nach der nächsten Sitzung des ZDF-Fernsehrates: Neuer verbindlicher Termin ist der 19. Juli, teilt das Landgericht Köln mit.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte diese Woche verbreitet, dass die Klage der Zeitungsverlage (darunter der Verlag dieser Zeitung) fortgesetzt werde, da ARD und ZDF bislang nicht eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen wollen würden. Die Erklärung sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet vor allem Video- und Audioangebote verbreiten, während die Zeitungsverlage eher Texte anbieten. Das ZDF wollte vor einer Zustimmung das Thema erst vom Fernsehrat behandelt wissen, der wieder am 6. Juli tagt.
Der an den Verhandlungen beteiligte WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus appelliert an die Sender zu unterschreiben. „Klare Regelungen und Rechtsfrieden sind Voraussetzungen dafür, dass alle Beteiligten ihre Produkte auf sicherer Basis weiter entwickeln können”, sagte er am Donnerstag in Dortmund. Dort wurde er auf der Versammlung des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen wieder zum Vorsitzenden gewählt. „Nur so können sich die Öffentlich-Rechtlichen auf ihren Auftrag und wir Zeitungsverleger auf die Wünsche unserer Leser und Kunden konzentrieren.”
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