Der Richter fordert eine Einigung zur “Tagesschau”-App. Die öffentlich-rechtlichen Sender sagen, weiter über eine gemeinsame Erklärung verhandeln zu wollen. An der schon ausgehandelten Vereinbarung wollen die Zeitungsverlage nichts ändern. Das ZDF spricht dagegen von einer “kleinen Änderung”.
Der Streit um die Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet ist noch lange nicht vorbei. Das Landgericht Köln rät den Verlagen und Sendern weiter zu einer gütlichen Einigung, mit dem die Klage von acht Zeitungsverlagen (darunter der Verlag dieser Zeitung) gegen die “Tagesschau”-App, einer Anwendung für Smartphones und Tabletcomputer, enden könnte. Bis zum 30. August haben die beiden Parteien dafür Zeit, andernfalls will die Wettbewerbskammer am 27. September ein Urteil verkünden.
“Tagesschau”-App im Fokus: Wie weit dürfen sich ARD und ZDF im Internet ausweiten? (Foto dpa)
Das werde allerdings nicht viel bringen, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl am Donnerstag. “Ein Gericht kann keine generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Das geht uns nichts an”, sagte er. “Wir werden die Tagesschau-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.”
Nach der ersten Verhandlung im Oktober hatten sich Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender dreimal mit Verlagsvertretern getroffen. Am Ende konnten sie sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Erklärung einigen, um den Streit beizulegen. Die Klage richtet sich gegen die “textdominante Berichterstattung” in der App ohne Bezug auf Fernseh- oder Radiosendungen. Nach der Erklärung sollten sich die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet auf Video- und Audioangebote konzentrieren und die Verlage vor allem Texte verbreiten. Nach Angaben des Zeitungsverlegerverbandes BDZV war die Erklärung unterschriftsreif ausgehandelt.
Gericht bezieht sich auf Ausgabe der „Tagesschau”-App vom 15. Juli 2011
Das Gericht bedauerte am Donnerstag, dass es zu keiner Einigung gekommen sei, die das Gericht schon in der ersten Verhandlung angeregt hatte. “Ich finde das ausgesprochen schade”, sagte der Richter. Er vertrat die Auffassung, dass die Beiträge der “Tagesschau”-App möglichst einen Bezug zu Sendebeiträgen haben sollten. “Die Kammer würde es sehr begrüßen, wenn der Sendungsbezug noch stärker herausgestellt wird”, sagte er.
Wenn sich Sender und Verlage weiter nicht einigen können, wird das Gericht in seinem Urteil seinen Gesamteindruck zur “Tagesschau”-App vom 15. Juni 2011 darlegen. Das werde aber nicht viel bringen, sagte der Richter. “Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur “Tagesschau”-App vom 15. Juli 2011 meint?”
ZDF will „kleine Änderung” der gemeinsamen Erklärung
Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel sagte, sie wolle unverzüglich wieder die Gespräche mit den Verlagen aufnehmen, die sie schon zuvor federführend für die ARD geführt hatte. „Für uns steht im Vordergrund, dass wir eine medienpolitische Klärung wollen, einen Interessenausgleich, damit beide Seiten im Internet ihren Platz finden und ihr spezifisches Publikum erreichen.”
BDZV-Präsident Helmut Heinen schloss eine Einigung nicht aus. Eine Verständigung müsse jedoch sachlich gerechtfertigt sein. “Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen”, sagte er.
Auch das in den Gesprächen eingebundene ZDF will weiter eine gemeinsame Erklärung anstreben. “Aus unserer Sicht besteht kein grundsätzlicher Konflikt”, sagte ein Sprecher des Senders auf Anfrage. Allerdings merkte er dabei an, dass das ZDF für Presseähnlichkeit die jeweiligen Gesamtangebote beurteilen wollen. “Das wäre mit einer kleinen Änderung am bisher diskutierten Entwurf für die gemeinsame Erklärung möglich.” Damit unterscheiden sich zumindest die geäußerten Standpunkte des BDZV und des ZDF, inwiefern sie die bisher ausgehandelte Erklärung unterschreiben wollen.
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<p>Natürlich ist es...
Natürlich ist es problematisch, dass ein zwangsumlagenfinanziertes System potenziell oder tatsächlich eine Konkurrenz für private Medien ist. Andererseits rühmen sich doch die privaten Medien, dass sie doch soooo viel kreativer und leistungsfähiger seien als Öffentlich-Rechtliche Anstalten.
Ist es dann nicht widersprüchlich, ein App vom Markt klagen zu wollen, dem man nach eigenlobender Aussage doch locker überlegen sei?
<p>Der, dem die...
Der, dem die “Tagesschau-App” reicht, wird auch dann keine Zeitung lesen bzw. kaufen, wenn man diese “App” beschneidet. Jemand, der darüber hinausgehende Informationen wünscht, wird auch zu einer Tageszeitung greifen. In meinen Augen machen sich die Verlage kleiner als sie sind.