Seit diesem Monat wirkt das Leistungsschutzrecht, das Google bekämpft und die deutschen Verlage erhofft haben. Was sich dadurch bisher ändert und warum die Verlage immer noch hoffen, habe ich in diesem Artikel aufgeschrieben: Die Verlage geben gegen Google klein bei – vorerst. Die Stellungnahmen mehrerer Verlage kamen dort nicht vollständig unter, dafür aber an dieser Stelle.
Funke-Gruppe („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“):
„Die Funke-Mediengruppe hat für ihre Tageszeitungstitel per Opt-in der Nutzung der Presseerzeugnisse in Google-News zugestimmt – allerdings ausdrücklich nur vorläufig! Derzeit bereiten wir die langfristige Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte an den Presseerzeugnissen unserer Mediengruppe vor. Unsere Funke-Mediengruppe strebt eine Regelung an, in der die Konditionen nicht einseitig von Google vorgegeben werden. Wir prüfen darüber hinaus die Möglichkeiten der Lizenzierung, für welche aktuell die technischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Eine Möglichkeit hierfür wäre die Einbringung der Leistungsschutzrechte in eine noch zu gründende Verwertungsgesellschaft, um diese kollektiv wahrnehmen zu lassen.
Ein weiterer Grund, Google die Nutzung unserer Inhalte per Opt-in nur auf Widerruf zu nutzen, ist eine Klausel im Opt-in-Formular: Darin schreibt Google explizit, Dienste wie „News“ stünden in Übereinstimmung mit dem Leistungsschutzrecht. Diese Auffassung teilen wir in keiner Weise und erkennen sie auch mit der vorläufigen Zustimmung zur Nutzung unserer Erzeugnisse nicht an! Das Opt-in erfolgt daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt, unsere Leistungsschutzrechte – auch im Hinblick auf andere Aggregatoren – wahrzunehmen.“
Axel Springer („Bild“, „Welt“):
„Am 1. August tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft. Axel Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an. Dazu trifft das Unternehmen derzeit Vorbereitungen und führt konkrete Gespräche. Bis diese Vorbereitungen abgeschlossen sind und die Vermarktung des Rechts beginnen kann, entsteht aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo.
In dieser Übergangsphase erteilt die Axel Springer AG der Google Germany GmbH ein Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht.“
Gruner + Jahr („Stern“, „Geo“):
„Die zukünftige Rechtewahrnehmung aus dem Leistungsschutzrecht, sei es in Einzelwahrnehmung oder in kollektiver Form, ist bei uns noch in Prüfung. Wir haben dennoch Google ein vorbehaltliches Opt-In für die Auffindbarkeit unserer Sites bei Google News bis auf Weiteres erteilt. Mit dieser vorläufigen Erklärung ist aber nicht die Bestätigung verbunden, dass die unentgeltliche Nutzung unserer Inhalte ab dem 1.8. ohnehin der Rechtslage entspricht.“
Tomorrow Focus („focus.de“); Oliver Eckert, Geschäftsführer Tomorrow Focus Media GmbH:
“Die Tomorrow Focus Media GmbH befindet sich derzeit in Vorbereitungen zur langfristigen Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte an ihren Presserzeugnissen. Die technischen Voraussetzungen für eine Lizenzierung liegen noch nicht vor. Auch muss abgewartet werden, ob es in naher Zukunft die Möglichkeit geben wird, die Leistungsschutzrechte in eine Verwertungsgesellschaft einzubringen und kollektiv wahrnehmen zu lassen. Vor diesem Hintergrund hat die Tomorrow Focus Media GmbH das Google Opt-In im Verständnis der jederzeitigen Widerrufbarkeit nur vorläufig abgegeben.”
Der Zeitschriftenverlegerverband VDZ:
„Rivva ist kein Opfer des Leistungsschutzrechts. Der Aggregator kann wie jeder andere auch Rechte bei Verlagen einholen. Auf unsere Verlage ist er nach unserer Kenntnis bereits zugegangen. Dies hat er allerdings er in jüngster Zeit getan. Hätte er sich gleich nach Verabschiedung des Gesetzes gerührt und die Zeit bis zum Inkrafttreten genutzt, hätte sich seine Klage, keine Rechte zu bekommen, schnell von selbst erledigt. Ein Zustimmungsverfahren, wie es Google gewählt hat, ist auch für einen kleinen Aggregator gut zu leistbar. Rivva bleibt eingeladen, sich um die Zustimmung zu kümmern, um sein Angebot aufrechtzuerhalten.“
Mehr im Blog:
Leistungsschutzrecht: Google und Co. sollen für Artikel der Verlage zahlen
Leistungsschutzrecht: Die Verlage geben gegen Google klein bei – vorerst.
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