Der Anteil der Onlineleser, die via Smartphone oder Tabletcomputer auf Internetseiten zugreifen, ist groß und wächst immer mehr. Fortan werden diese Zugriffe für jedermann sichtbar: Die IVW weist am Donnerstag erstmals die mobile Nutzung deutscher Internetangebote aus und baut dafür die Messung und ihr Onlineangebot um. Damit wird der Blick darauf deutlicher, wie Internetauftritte gelesen werden und wie viele Menschen welche Inhalte auf einer Homepage anklicken.
Die IVW ist die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern und misst neben dem Verkauf von gedruckten Medien die Nutzung von Internetseiten. Am Donnerstag wird sie neue Onlinezahlen verkünden und dabei erstmals die mobile Nutzung präsentieren. Damit werden Nutzung via Apps, von Videos und deutscher Sprache angezeigt. Bei den Apps lässt sich auch das Betriebssystem wie Googles Android oder Apples iOS sehen.
Die neuen Kategorien, die erstmals für mobil auftauchen und später generell gelten sollen, lauten:
- Sprache: Deutsch oder Andere Sprache, Inhalt prüfbar oder Andere Sprache, Inhalt nicht prüfbar)
- Format: Bild/Text oder Audio oder Video oder Andere dynamische Formate
- Erzeuger: Redaktion oder User oder Unbekannt
- Homepage: Homepage des Angebots oder Keine Homepage
- Auslieferung: Online oder Mobile oder Connected TV
- App: App oder keine App
- Paid: Paid oder nicht zugeordnet
- Inhalt: 42 Möglichkeiten aus den Bereichen Thema, Spiele, Networking/Kommunikation, Suchmaschinen/Verzeichnisse, E-Commerce, bspw. Nachrichten, Sport oder Casual Games
Damit führt die IVW auch die Möglichkeit ein, Bezahlinhalte zu kennzeichnen – allerdings muss dies kein Anbieter machen. „Der Anbieter kann auch einen kostenpflichtigen Inhalt als nicht zugeordnet benennen“, sagt Kai Kuhlmann von der IVW. Nicht jeder Bezahlinhalte muss hinter „Paid“ stehen.
Für die Bezahlinhalte bereitet die IVW davon unabhängig ein weiteres Merkmal vor: Im September sollen tagesdurchschnittliche Nutzungsrechte von kostenpflichtigen Angeboten ausgewiesen werden. Dies soll dann die Häufigkeit von Bezahlinhalten wiedergeben.
In einer Vorführung vor Journalisten verwendete die IVW Zahlen aus einem Probedurchlauf, die nicht genau mit den tatsächlichen übereinstimmen werden. Sie sollten aber Aufschluss darüber geben, wie die mobile Nutzung aussieht. Die meisten mobilen Visits (Besuche) erreichten demnach Bild.de, TV Spielfilm, T-Online Contentangebote, Spiegel Online und Sport 1. Während Bild.de ungefähr jeden fünften Leser mobil erreicht, trifft dies für Spiegel Online auf etwa jeden zehnten Leser zu. Die genauen Zahlen wird es am Donnerstag auf der rundherum aufgeräumten IVW-Seite geben.
Mit der Umstellung fällt dann ein Wert öffentlich weg: Es darf keine Vergleiche mehr von Page Impression PI (Seitenaufrufe) mehrerer Anbieter geben. „Insbesondere sind öffentliche Darstellungen, die Angebote auf der Basis von PI-Zahlen vergleichen, untersagt“, heißt es in den neuen Bestimmung. Die IVW hält den Vergleich der Visits (Besucher) für wichtiger.
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