Der Bundesgerichtshof wird über die Rechtmäßigkeit der „Tagesschau“-App entscheiden müssen. Zwar hat das Oberlandesgericht Köln am Freitag die Klage mehrerer Zeitungsverlage (darunter der Verlag dieser Zeitung) gegen die öffentlich-rechtliche Nachrichten-App abgewiesen, aber gleichzeitig die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen. Diesen Weg wollen die Verlage auch gehen, kündigte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger an. Sonst wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender wettbewerbsrechtlich tabu, sagte Verbandsgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Das Landgericht Köln hatte vor einem Jahr die „Tagesschau“-App als presseähnlich und damit unzulässig eingestuft. Presseähnlichkeit ist ARD und ZDF nach dem Rundfunkstaatsvertrag verboten.
Das Oberlandesgericht befasste sich dagegen damit gar nicht. Die zuständige Behörde habe die App genehmigt, sagte der Richter. „Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht befasst.“
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Hat der Rundfunkrat immer Recht?
Eine Entscheidung des Rundfunkaufsichtsrats muss nicht immer richtig sein. Das unterstellt aber das OLG. Das ist für mich eine merkwürdige Rechtsauffassung.
Fälschlicherweise glauben noch viele Deutsche, dass die Nachrichten im ÖR "objektiv" sind.
Ein schwerer Irrtum!
Tatsächlich gibt wohl in ganz Europa keine “Nachrichten”, die so manipulativ sind.
Reinste Agit-Prop-Show.