Welche Unterschiede gibt es zwischen analogen und digitalen Presseprodukten noch? Papier sicherlich, aber auch die Besteuerung ist oft unterschiedlich: Wenn eine Zeitschrift elektronisch verkauft wird, will der Staat dann dafür mehr haben. Frankreich hat das jetzt geändert: Während bislang digitale Medien mit 20 Prozent besteuert wurden, gilt nun der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,1 Prozent auch auf digitale Produkte. Europas Verlegervereinigung ENPA forderte sogleich auch die Europäische Union auf, dem Beispiel zu folgen. In Deutschland gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zwar für Zeitungen, aber nicht für elektronische Medien. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung vereinbart, sich in Europa dafür einzusetzen, dass die geringere Steuer auf elektronische Medien wie für E-Books und E-Papers gilt.
Der Bauer-Verlag und die Pressegroßhändler dürfen weiter auf ein Urteil in ihrem Rechtsstreit warten. Statt am Mittwoch will das Oberlandesgericht Düsseldorf es am 26. Februar verkünden. Das liege nicht an inhaltlichen, sondern an senatsinternen Gründe, teilte ein Gerichtssprecher mit. Bauer will im Gegensatz zu anderen Verlagen erreichen, dass der Grosso-Bundesverband nicht einheitliche Konditionen für den Pressevertrieb verhandeln darf. In erster Instanz setzte sich Bauer durch.
Die Pressegroßhändler warnen schon vor den Folgen: „Die Leidtragenden sind die kleinen und mittelständischen Verlage mit ihren Titel und damit die Pressevielfalt in unserem Land“, sagte Kai Christian Albrecht, Geschäftsführer des Grosso-Verbands, dieser Zeitung. Nicht nur Bauer und die Großhändler warten auf die Entscheidung, sondern alle Beteiligten des Pressevertriebs.
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