Nach einem Triumph muss sich das Urteil für Verlegerin Yvonne Bauer anfühlen. Ihr Hamburger Bauer-Verlag hat sich gegen alle anderen Verlage, gegen die Wünsche aller Bundestagsparteien und vor allem gegen die Pressegroßhändler durchgesetzt. Für die Branche und die Pressevielfalt hat der Fall weitreichende Folgen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab Bauer in seinem Urteil am Mittwoch Recht und lehnte eine Berufung des Grosso-Verbands ab. Die Vereinigung der deutschen Pressegroßhändler darf nicht mehr einheitliche Konditionen für den Pressevertrieb aushandeln wie bisher, nach denen die 65 Großhändler als neutrale Instanz die Zeitschriften der Verlage an den Kiosk liefern.
Bauer wird angreifen. „Es ist gut, dass wir jetzt endlich faire und angemessene Handelsspannen pro Grosso-Gebiet aushandeln können“, sagte Andreas Schoo, Konzerngeschäftsleiter der Bauer Media Group. „Damit können wir beginnen, den deutschen Pressevertrieb modern und marktwirtschaftlich zu organisieren.“
Grundlage für die in Deutschland einzigartige Pressevielfalt
Die Pressegroßhändler und andere Verlage fürchten aber intransparente Vereinbarungen; alle Marktteilnehmer werden nicht mehr gleichbehandelt. „Bedauerlicherweise verkennt das Urteil die Besonderheiten des Pressevertriebs“, teilen die Verlegerverbände VDZ und BDZV auf Anfrage mit. „Diese sind Grundlage für die in Deutschland weltweit einzigartige Pressevielfalt.“ Die Pressegroßhändler werden gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Frank Nolte, Vorsitzender des Grosso-Verbandes, ist enttäuscht: Bleibt es dabei, werde es künftig keine bundeseinheitliche Konditionentabelle mehr geben, was den Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren dürfte.
Überraschend ist das Urteil, weil die Politik diesen neutralen Pressevertrieb mit seiner Vielfalt schützen wollte und dafür die zentralen Verhandlungen des Grosso-Verbandes im Wettbewerbsgesetz (GWB) für rechtens erklärt hat. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im vergangenen Sommer verabschiedet. Zuvor hatte Bauer in erster Instanz mit seiner Klage Recht erhalten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Gesetzespassage jetzt aber für ungültig und sieht es als Verstoß gegen europäisches Kartellrecht, wie es Bauer in Schriftsätzen an das Gericht auch kommentierte.
Wettbewerb am Kiosk
Bei den Presse-Grossisten handele es sich nicht um „betraute“ Unternehmen im Sinne des Gesetzes, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Den Pressegroßhändler werde nicht die Verpflichtung übertragen, Presseerzeugnisse auch zu vertreiben, wenn dies im Einzelfall unrentabel sei, heißt es als Begründung. Die Pressegroßhändler widersprechen dem: Das Presse-Grosso sei zum flächendeckenden Vertrieb verpflichtet – auch von unwirtschaftlichen Titeln an unwirtschaftliche Verkaufsstellen. „Daher überzeugt das Argument des Gerichts nicht, dass keine hinreichende Betrauung des Presse-Grosso vorläge“, sagte Nolte.
Eigentlich soll der Leser am Kiosk selbst die Wahl haben. Wenn es aber so kommt, wie sich das Bauer wünscht, ist die Pressevielfalt in Not. Der Wettbewerb verabschiedet sich dann vom Zeitschriftenregal.
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pressegrosso keineswegs neutral
Da kann man nur applaudieren, daß endlich mal etwas Bewegung in das System des Pressegrosso kommt.
In unserer Buchhandlung haben wir leichtsinnigerweise mal den Pressegrosso reingelassen und es war stets nur mit Ärger verbunden, Beispiele gefällig?
1. Wir hatten es geschafft Samstags die FAZ 7 x zu verkaufen (!). Dann war Ostern und unsere Kunden (von der benachbarten Hochschule) waren nicht da. An diesem Ostersamstag hatte uns der Grosso 12 Exemplare geliefert (also selbst erhöhte Menge). Verkauft haben wir da nur eine FAZ, die war für mich ;o) . Samstag nach Ostern bekamen wir als Dankeschön KEINE FAZ geliefert. Unsere 6 Kunden konnten wir wegschicken und ich hatte auch keine ;o(
Interventionen über den Verlag der FAZ brachten mal 6 Wochen eine Verbesserung, dann kehrte wieder der Alltag ein …
2. hatten wir eine Kundin, die treu und brav TÄGLICH immer eine Tageszeitung kaufte (ND oder Taz wars), plötzlich wurde die nicht mehr angeliefert. Begründung: kein Umsatz.
3. Die Hochschulnähe bedingte auch, daß Computerzeitungen stets da sind. Auch da immer wieder Hudelei und ständig hingen die Verkäuferinnen am Telefon weil regelmäßig verkaufte Titel nicht dabei waren und die Kundenratlos verärgert vor ihnen standen …
Irgendwann hat es der Grosso geschafft, von einem Computertitel 400 Exemplare zu liefern. Diese waren selbstverständlich nicht bestellt. Aber es war schon eine tolle Vorstellung da haben die Packer diese alle schön von Hand gebündelt, in den Lieferwagen gepackt und der Fahrer diese zur Abladestelle gebuckelt … das Geld war auch schon am morgen von unserem Konto abgebucht, klar …
Für eine Buchhandlung, die stets gewohnt war, sorgfältig alles für die Kunden zu bestellen und wenns von Honolulu eingeflogen wurde, ist dieses System nur abartig. Kulturzeitungen und viele ähnliche solcher Titel waren im Grosso gleich gar nicht gelistet (meist nur im Bahnhofsbuchhandel, nicht für die anderen). Also, von Pressefreiheit keine Spur!
Achja, was regelmäßig kam: Bunte Sammelhefte mit irgendwelchen sperrigen Anhängseln, bunten Glasperlen und Hundefiguren … tonnenweise und nicht bestellt! Das Geld dazu war auch stets frühmorgens vom Konto weg. Pressefreiheit, eben …
Nur, die FAZ zu liefern, das haben sie nicht geschafft! Wir haben diesen Pressegrosso nach erneuter Plastikmüll-Lieferung komplett rausgeschmissen.
Eine Alternative hatten wir leider nicht! Ich kann diesem Pressegrosso nur das Ende wünschen und freue mich wie Bolle über dieses Urteil!