Medienwirtschaft

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Zeitschriften, Fernsehen, Internet: Wie sich die Welt der Medien dreht

Springer und Funke warten auf das Kartellamt

Die beiden Medienkonzerne bereiten Zusammenschluss im Anzeigen- und Vertriebsgeschäft vor. In dieser Woche stellt sich heraus, wie weit sie damit kommen.

Die neue Gemeinschaft der Medienkonzerne Axel Springer SE und Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA steht immer noch aus. Vor fast zwei Jahren kündigten sie an, Gemeinschaftsunternehmen für den Vertrieb und den Anzeigenverkauf zu gründen. Bislang haben sie das allerdings nicht getan. Nach langem Warten ist der Zusammenschluss jetzt auf der Zielgeraden: Bis zum 12. Juni und damit in dieser Woche entscheidet das Bundeskartellamt, ob es einem Gemeinschaftsunternehmen im Anzeigengeschäft zustimmt. In dem Fall der Vertriebskooperation haben die Medienkonzerne noch keinen Antrag bei der Kartellbehörde gestellt. „Im Hinblick auf das Gemeinschaftsunternehmen für den Vertrieb sind wir in Vorgesprächen mit dem Bundeskartellamt und halten auch hier an den vereinbarten Kooperationsplänen fest“, teilt Axel Springer dazu mit. Der Zeitpunkt für den Antrag erfolgt demnach in Abstimmung mit dem Kartellamt.

Die Kartellbehörde schaut sich den Fall von Springer („Bild“) und Funke („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“) jedoch sehr genau an. Auf dem Schreibtisch der Wettbewerbsbehörde liegt seit mehr als vier Monaten der Antrag zur Anzeigenallianz beider Konzerne, die in einem Gemeinschaftsunternehmen die Werbeflächen in ihren Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien verkaufen möchten. Ob Springer und Funke eine Gesellschaft namens GU Media Impact GmbH & Co. KG zusammen betreiben dürfen, bedarf aufgrund der Größe beider Akteure der Zustimmung des Kartellamtes. Die Behörde überlegt sich gerade, wie sehr der Zusammenschluss die Werbemärkte einschränken dürfte. Nach der Beurteilung wird das Kartellamt der Gemeinschaft zustimmen oder sie verhindern. Die Frist dafür hat sie jüngst bis zum 12. Juni abermals verlängert und nimmt sich damit viel Zeit zur Prüfung.

Die Entscheidungsfrist hatte die Behörde schon davor einmal verlängert, indem sie ein Hauptprüfverfahren einleitete. Von mehr als tausend Fusionsprüfungen gehen ein Dutzend Fälle im Jahr in die Hauptprüfung. Zu der Standardzeit von einem Monat kommen dadurch weitere drei Monate hinzu, in denen das Kartellamt den Fall untersuchen kann. Durch die abermalige Fristverlängerung müssen Springer und Funke länger warten und können nun in dieser Woche mit einer Antwort rechnen.

Die enge Zusammenarbeit gehört zu dem umfangreichen Mediengeschäft, das die beiden Unternehmen im Sommer 2013 vereinbarten: Funke kaufte für 920 Millionen Euro Regionalzeitungen, Frauen- und Fernsehzeitschriften von Springer ab. Gleichzeitig verpflichteten sich beide, gemeinsame Wege im Anzeigen- und Vertriebsgeschäft zu beschreiten. Springer soll seine verbleibenden Titel wie „Bild“ und „Welt“ in Gemeinschaftsunternehmen zur Vermarktung und zum Vertrieb einbringen, an denen die Mehrheit Springer gehören soll. Funke wollte dann die hinzugekauften Zeitungen „Hamburger Abendblatt“ und „Berliner Morgenpost“ sowie die Zeitschriften dort einbringen. Leichtes Spiel in Wettbewerbsfragen haben und hatten die beiden Unternehmen nicht. Schon bisher griff das Bundeskartellamt in den Verkauf ein: Funke musste mehrere Fernsehzeitschriften wie die „Funkuhr“ an den Speyerer Klambt-Verlag („Ok!“, „Frau mit Herz“) weiterverkaufen, da die Wettbewerbsbehörde einen vierten größeren Verlag in diesem Zeitschriftenmarkt erhalten wollte.

Unabhängig vom Kartellamt arbeiten Springer und Funke schon zusammen: Springer betreut vorübergehend die Titel von Funke derzeit mit einem Dienstleistungsvertrag sowohl im Vertriebsgeschäft als auch im Anzeigenverkauf. Der kleine Zusammenschluss ist somit schon erfolgt. Ob es zu den Gemeinschaftsunternehmen kommt, hängt jedoch vom Bundeskartellamt ab.

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