Medienwirtschaft

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Zeitschriften, Fernsehen, Internet: Wie sich die Welt der Medien dreht

Anzeigenallianz freigegeben: Springer und Funke dürfen zusammen Werbung verkaufen

Freie Bahn für das Gemeinschaftsunternehmen, das die Anzeigen der beiden Medienunternehmen verkaufen soll.

Das Bundeskartellamt hat die Anzeigenallianz der Axel Springer SE („Bild“, „Welt“) und der Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA („Westdeutsche Allgemeine Zeitung“) genehmigt. Die Wettbewerbsbehörde teilte am Donnerstag mit, dass das geplante Gemeinschaftsunternehmen nicht wesentlich den Wettbewerb einschränke. „Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Bild-Zeitung bei bundesweiten Zeitungsanzeigen zwar über eine starke Position, nicht aber über eine marktbeherrschende Stellung im kartellrechtlichen Sinne verfügt“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Zeitung sei auch starkem Wettbewerb durch andere Medien aus benachbarten Märkten ausgesetzt, etwa der bundesweiten Fernsehwerbung.

Funke kann sich jetzt mit 25,1 Prozent an der Axel Springer Media Impact GmbH & Co. KG beteiligen, die bislang eine vollständige Tochtergesellschaft von Springer ist. Das Unternehmen soll nationale Anzeigen in Zeitungen sowie Werbeflächen der Zeitschriften und Onlinemedien verkaufen. Springer und Funke teilten mit, dass nun der größte medienübergreifende Werbevermarkter in Deutschland entstehe. Bisher verkauft Springer schon auf Dienstleistungsbasis Anzeigen für Funke.

Die beiden Medienkonzerne hatten vor fast zwei Jahren vereinbart, dass Springer für 920 Millionen Euro Regionalzeitungen wie „Hamburger Abendblatt“ und „Berliner Morgenpost“ sowie Fernseh- und Frauenzeitschriften wie „Hörzu“ und „Frau im Spiegel“ an Funke verkauft. Teil des Geschäfts war die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen. Zusätzlich zur Anzeigenallianz ist ein Gemeinschaftsunternehmen im Vertrieb geplant. Dafür wollen die Unternehmen jetzt den Antrag beim Kartellamt stellen. Beobachter erwarten, dass die Vertriebsgesellschaft nach längerer Prüfung zum Jahreswechsel starten könnte, sofern das Kartellamt dieser zustimmt.

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