Geschäftspartner klagen gegen die Schließung des Buchclubs. Die Unkündbarkeitsklausel hat vor Gericht wohl Bestand. Ein Urteil kommt im September.
Der Gütersloher Medienkonzern Bertelsmann muss sich mit der Schließung seines traditionsreichen Buchclubs noch länger beschäftigen. Die letzten Filialen wurden im Frühjahr geschlossen, Ende des Jahres wird auch der Handel im Internet und via Katalog enden. Doch gegen das Aus wehren sich mehrere Geschäftspartner des Unternehmens, die Kunden geworben oder Bertelsmann abgekauft hatten und dafür als Verpächter dieser Kunden an Umsätzen des Buchclubs beteiligt sind.
Das Landgericht Düsseldorf zeigte in der ersten Verhandlung am Dienstag Verständnis für die drei Buchhändler, die gegen ihre Kündigung durch Bertelsmann geklagt haben. Das Gericht machte in einer ersten Einschätzung deutlich, dass es die 2014 ausgesprochenen Kündigungen von Vertriebspartnern durch das Unternehmen für unwirksam hält. Sein Urteil will das Gericht am 29. September verkünden.
„Der Richter hat in einer vorläufigen Einschätzung die Unkündbarkeitsklausel in den Verträgen für wirksam erachtet. Nach Einschätzung der Beteiligten wird diese Einschätzung auch in das Urteil einfließen“, sagte Ludwig von Jagow, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Medien- und Dienstleistungshändler, der den Klägern nahe steht. Es sei auch möglich, so lange Verträge abzuschließen.
Der Kläger und Düsseldorfer Buchhändler Guido Gebhard sprach davon, dass der Buchclub wohl nicht mehr gerettet werden könne und es eher um einen Ausgleich für das Ende des Vertrages gehe. Den Schaden für die 250 Verpächter hatte zuvor auf einen zweistelligen Millionenbetrag beziffert. Der Richter regte einen Vergleich an. Dieser ist möglich, doch Gespräche darüber sind noch nicht vereinbart, heißt es von Verfahrensbeteiligten.
Das Gericht deutete an, dass es Argumente der Kläger auch nicht für rechtens hält und Bertelsmann nicht zum Betrieb von Filialen verpflichtet sei. Was daraus folgt, wenn die Unkündbarkeitsklausel wirksam ist und Bertelsmann den Buchclub weiter betreiben müsste, bleibt unklar. Fraglich ist auch, ab wann Bertelsmann dann zu einer Kündigung berechtigt sei. Derzeit gibt es noch etwas 600.000 Mitglieder des Buchclubs, davon gehen ein Drittel auf das Konto der Verpächter.
Bertelsmann äußerte sich am Dienstag nicht zu dem Verfahren. Zuvor hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass sich aus dem Vertrag mit den Geschäftspartner keine Betriebspflicht ableiten lassen: Der Buchclub machte seit Jahren Verluste und könne nicht weitergeführt werden, weil dieser wirtschaftlich keine Perspektive habe. Deswegen habe Bertelsmann den Vertrag mit den Verpächtern gekündigt. Zum Konzern gehören die Fernsehkette RTL, der Zeitschriftenverlag Gruner+Jahr („Stern“) und der Buchverlag Penguin Random House. Mit einem Umsatz von 16,7 Milliarden Euro zählt Bertelsmann zu den größten Medienkonzernen der Welt. Unternehmenslenker Reinhard Mohn hatte den Buchclub 1950 gegründet und damit das Medienunternehmen groß gemacht.
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