Ein Verlag stellt dort ein Anzeigenblatt ein, der andere Verlag macht dies woanders: Ein Geschäft zum Vorteil aller? Das Kartellamt hat ermittelt.
Zeitungsmanager aus Dresden und Chemnitz hatten einen heiklen Plan, als sie sich im April 2013 am Leipziger Flughafen trafen. Die Herausgeber von Anzeigenblättern sollen vereinbart haben, Titel in der Region des jeweiligen Konkurrenten einzustellen, um den Markt unter sich aufzuteilen. Das Bundeskartellamt hat daher nun Geldbußen von 12,44 Millionen Euro gegen drei Verlage verhängt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die verbotene Absprache sah demnach so aus: Das Dresdner Druck & Verlagshaus (Mehrheit gehört Gruner + Jahr) und die WM Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG stellen den „Wochenspiegel Sachsen“ in Chemnitz ein, und im Gegenzug beendet der Chemnitzer Verlag und Druck (Tochtergesellschaft der Medien Union aus Ludwigshafen) den „Sächsischen Boten“ in Dresden.
„Den Verlagen war bewusst, dass die koordinierte Stilllegung der Anzeigenblätter als sogenannter Abkauf von Wettbewerb kartellrechtlich verboten ist”, sagte Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamtes. „Durch die Einstellung von jeweils einem der konkurrierenden Anzeigenblätter wurden die Verbreitungsgebiete Dresden und Chemnitz untereinander aufgeteilt. Die Unternehmen wollten so den bislang untereinander bestehenden Wettbewerbsdruck umgehen.“
Die Titel wurden im Jahr 2014 eingestellt. Die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG bringt in dem Ort das Anzeigenblatt „Blick“ heraus, dem seither der Konkurrent „Wochenspiegel Sachsen“ fehlt. In Dresden erscheinen die Anzeigenblätter „Wochenkurier“ der WM Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG sowie „DaWo“ und „FreitagsSZ“ des Dresdner Druck & Verlagshaus GmbH & Co. KG, die zuvor Wettbewerber des „Sächsischer Bote“ waren.
Nach dem Treffen am Flughafen kam es laut Kartellamt zu weiteren Kontakten zwischen den Verlagen. Demnach habe es einen Hinweis aus dem Markt gegeben und das Amt im Juni 2015 Standorte der drei Unternehmen untersucht. Die Verlage kooperierten mit der Behörde zur Aufklärung und erhalten ermäßigte Bußgelder, die noch nicht rechtskräftig sind.
Mehr im Blog:
Zeitungen bauen digital an: 120 Titel mit Bezahlangeboten im Internet
Bezahlen im Netz: Zeitungsverlage steigern ihr Digitalgeschäft
Anzeigenallianz freigegeben: Springer und Funke dürfen zusammen Werbung verkaufen
Funke-Mediengruppe macht weniger Umsatz und weist Konzernverlust aus
Der Mindestlohn trifft die Zeitungszusteller
Kooperation gegen Google: Verlage arbeiten enger zusammen
Verleger Alfred Neven DuMont mäkelt an der Bundeskanzlerin herum
Kanzlerin Merkel hält Zeitungen für unverzichtbar
Die lokale Zeitungskooperation: Rheinische Post tauscht sich mit Funke aus
Bundespräsident macht Mut: Verlage wollen Digitalgeschäft an sich reißen
____________________________________
F.A.Z.-Blog Medienwirtschaft
www.faz.net/medienwirtschaft
Twitter: www.twitter.com/jan_hauser