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ARD und ZDF suchen die Zusammenarbeit

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Die Bundesländern setzen auf mehr Kooperationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Doch das Bundeskartellamt warnt vor einer Ausnahme für ARD und ZDF.

Mikrofon an: ARD und ZDF hören zu.© Picture-AllianceMikrofon an: ARD und ZDF hören zu.


Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland wollen stärker zusammenarbeiten. ARD und ZDF drängen auf die Erlaubnis für Kooperationsmöglichkeiten im neuen Wettbewerbsgesetz und erhalten dafür Rückenwind von den Bundesländern. Bisher waren die Sender in der Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorgesehen, doch der Bundesrat zielt mit seinem neuen Vorschlag auf eine Ausnahme vom Kartellrecht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Allerdings warnt das Bundeskartellamt vor einer Sonderregel für ARD und ZDF. „Ich sehe die Notwendigkeit und den Gewinn einer solchen Regelung nicht“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dieser Zeitung. „Dort, wo die Anstalten in Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags handeln, findet das Kartellrecht schon jetzt keine Anwendung. Soweit die öffentlich-rechtlichen Anstalten kommerziell tätig sind, sollten die allgemeinen Regeln gelten. So sieht das das Rundfunkrecht vor, und dies verlangt auch das Europarecht.“

Die Bundesländer berufen sich auf die Medienvielfalt, um die öffentlich-rechtlichen Sender im neuen Wettbewerbsgesetz zu schützen. „Die rundfunkrechtlichen Staatsverträge ermöglichen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Kooperationen, um insbesondere den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen“, argumentiert der Bundesrat. Weiter beziehen sich die Länder auf die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Sie rät den Sendern zu Kooperationen, um Kosten zu sparen.

Nach dem Einsatz der Ministerpräsidenten muss die Bundespolitik reagieren. Die Regierungsfraktionen sind aufgeschlossen. Der Bundestag werde mögliche Erleichterungen sehr genau prüfen, sagte der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (CDU) dieser Zeitung: „Eine Freistellung kann sinnvoll sein, wenn ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Deutsche Welle durch Kooperationen Kosten sparen.“ Einsparungen wie die gemeinsame Nutzung von Sendetechnik bei Großveranstaltungen würde dem Gebühren- und Steuerzahler zugutekommen. „Eine derartige Freistellung muss aber auf den hoheitlichen Aufgabenbereich beschränkt sein und die Marktauswirkungen auf private Wettbewerber berücksichtigen“, sagte der medienpolitische Sprecher der Unionsfraktion. Kommerzielle Tochtergesellschaften würden darunter nicht fallen.

Ähnlich sieht es der Koalitionspartner. „Seitens der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir das Bestreben einer stärkeren Kooperation von ARD und ZDF, um Kosten zu sparen“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann dieser Zeitung. Zu klären sei vorab, ob es für geplante Formen einer Zusammenarbeit wie zur gemeinsamen Beschaffung von Technik einer besonderen Freistellung bedürfe oder ob dies auf bestehender Grundlage möglich sei. „Das werden wir nun zunächst rechtlich prüfen und uns dazu auch eine Einschätzung vom Bundeskartellamt einholen“, sagte der SPD-Medienpolitiker. Eine Anhörung zum Gesetzentwurf ist für den 23. Januar geplant. Im Raum steht zudem die Frage, inwiefern solche Kooperationsmöglichkeiten mit europäischem Recht vereinbar sind.

Die Bundesregierung hatte sich mit ihrem Vorschlag zur GWB-Novelle für die erleichterte Zusammenarbeit von Presseverlagen im Verlagsbereich wie für den Anzeigenverkauf entschieden, aber gegen Ausnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vom Kartellverbot sollen betriebswirtschaftliche Kooperationen zwischen Presseunternehmen unterhalb der redaktionellen Ebene ausgenommen werden. Durch die Gebührenfinanzierung erhalten die öffentlich-rechtlichen Sender mehr als 8 Milliarden Euro im Jahr. Die Notwendigkeit einer Ausnahme im Kartellrecht sei für ARD und ZDF geringer im Vergleich zu Presseverlagen, war die Position der Bundesregierung. Nun stimmt das Bundeswirtschaftsministerium unter dem SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und anderen Ministerien eine Erwiderung auf den Bundesrat ab, womit sich das Kabinett an diesem Mittwoch befassen soll.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) forderte im September die Zusammenlegung von ARD und ZDF, um Doppelstrukturen abzuschaffen. Freilich fand dies keinen Anklang anderer Landesregierungen. Zuletzt hatten sich die Ministerpräsidenten auch dagegen entschieden, die Gebührenhöhe zu senken, die jeder Haushalt und jedes Unternehmen in Deutschland zahlen muss. Die Prüfer der KEF hatten hingegen vorgeschlagen, die Zwangsgebühr von 17,50 Euro im Monat um 30 Cent zu senken.

Mit dem neuen Vorschlag sprechen die Bundesländer davon, dass Effizienzvorteile einer stärkeren Zusammenarbeit den Verbrauchern zugutekommen und dadurch die Angemessenheit der finanziellen Belastung sowie die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags insgesamt gewährleistet werden. Die Kartellausnahme soll nur für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags und nicht für kommerzielle Aktivitäten wie Onlinehandel, Werbung, Sponsoring und Merchandising gelten. In einer vorherigen Stellungnahme zur GWB-Novelle hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Schutz von Kooperationen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlangt. Im November hat die ARD nun einen Prozess eingeleitet, um in der Produktion, Verwaltung, Technik und Programmerstellung Prozesse und Strukturen im Senderverbund zu optimieren.

Mit ihren Kooperationswünschen werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch an „Germany’s Gold“ zurückdenken: Dabei wollten ARD und ZDF mit Fernsehproduktionsunternehmen einen Internetdienst gründen, um Videos gegen Nutzerentgelt oder werbefinanziert zu zeigen. Das Kartellamt kritisierte, dass dies die gemeinsame, entgeltliche Online-Vermarktung von Videos durch Wettbewerber mit Preisabsprachen und bestimmten Exklusivitätsvereinbarungen vorgesehen hätte: „Darüber hinaus war zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzt Zugang zu den Videos erhalten hätten.“ Dieses Kartellverwaltungsverfahren wurde 2014 eingestellt, nachdem die Sender ihre Pläne aufgegeben hatten.

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1 Lesermeinung

  1. moltomuell sagt:

    Zusammenarbeit?
    Sie arbeiten doch schon zusammen. Wenn ein Sender ein “Spezial” bringt, sendet der andere einen “Blickpunkt” oder so ähnlich. Wenn ein Sender eine Fürstenhochzeit überträgt, macht der andere das auch. Und wenn auf einem Sender ein “Schicksals-Freundschaftsspiel” übertragen wird, verlässt der andere das heilige Programmschema und sendet alten Müll in gleicher Länge wie das Spiel. Nur die lästigen und nervigen Programmhinweise während der Filme sendet noch jeder für sich selbst.

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