Der Fernsehproduzent Brainpool zankt sich vor dem Landgericht Köln: Darf Stefan Raab seine Anteile an Banijay verkaufen? Durch den Erwerb würde die französische Gruppe die Mehrheit an dem Unternehmen erhalten, das hinter Sendungen von Luke Mockridge, Carolin Kebekus und Bastian Pastewka steckt.

Die Führung über den Kölner Fernsehproduzenten Brainpool ist heiß umkämpft. Am 5. Juli wird der Streit um das Unternehmen vor dem Landgericht Köln ausgetragen, wie das Gericht der F.A.Z. mitteilte. In der mündlichen Verhandlung geht es um die Anteile des früherer Moderators Stefan Raab an dem Fernsehproduktionsunternehmen, das vor allem mit seinen Sendungen wie „TV Total“ oder „Schlag den Raab“ auf dem Privatsender Pro Sieben groß geworden ist. Unter welchen Umständen darf er seine Anteile an die französische Banijay-Gruppe verkaufen, die damit zum Mehrheitsgesellschafter wird und die Macht im Unternehmen übernimmt?
Gegen den neue Mehrheit im Unternehmen wehrt sich Brainpool-Gründer und Mitgesellschafter Jörg Grabosch, der einst Produzent zahlreicher Raab-Sendungen war. Er hat eine einstweilige Verfügung gegen die Brainpool Beteiligungsgesellschaft durchgesetzt: Diese hat es demnach zu unterlassen, eine „Zustimmung zur Abtretung des Geschäftsanteils von Herrn Raab an die Banijay Germany GmbH zu vollziehen“, bevor die Rechtmäßigkeit des Beschlusses abschließend gerichtlich geklärt wurde, wie das Landgericht Köln mitteilt. Das Gericht hat die Verfügung am 16. April erlassen und bezieht sich auf mögliche Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung am 20. April (Aktenzeichen 88 O 30/18). Nun wurde gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt, womit es im Juli zur Verhandlung vor dem Landgericht Köln kommt.
Die sechs Geschäftsführer müssen sich verstehen
Durch Raabs Abtritt von der Fernsehbühne verlor Bainpool den Großteil der ausgestrahlten Sendungen und auch Umsatz, hat sich inzwischen aber wieder gefangen. Zum Portfolio aus dem Brainpool-Haus gehören Luke Mockridge und dessen Unterhaltungsshows wie Ausgaben zur Fußball-Weltmeisterschaft auf Sat 1, Carolin Kebekus und ihr „Pussyterror TV“ in der ARD oder Bastian Pastewka, der für Amazon Prime Video gerade die neunte Staffel von „Pastewka“ dreht.
Darin ist auch die Pariser Banijay-Gruppe interessiert, die in 16 Länder aktiv ist und in Deutschland wachsen möchte. Banijay besitzt die Hälfte der Anteile an Brainpool und hat mit Raab den Kauf von dessen Anteil von 12,5 Prozent vereinbart. Den Verkauf von Raabs Anteile wird das Landgericht in der Verhandlung am 5. Juli erörtern. Als Mehrheitsgesellschafter drängt Banijay die beiden Mitgesellschafter Jörg Grabosch und Andreas Scheuermann aus der Geschäftsführung heraus, die sich dagegen gerichtlich wehren. An der Spitze hat sich das Unternehmen daher vorerst erweitert und zählt nun sechs Personen in der Geschäftsführung der Brainpool TV GmbH. Neu hinzugekommen ist dort Banijay-Manager Peter Langenberg, der die Interessen der französischen Fernsehgruppe im Unternehmen vertreten darf. Außer Grabosch und Scheuermann zählen Tobias Baumann, Andreas Viek und Godehard Wolpers zur Geschäftsführung.

Mit der Führungsspitze beschäftigt sich eine weitere einstweilige Verfügung, die Grabosch und Scheuermann beantragt haben und die das Landgericht Köln am 20. April erlassen hat (Aktenzeichen 88 O 33/18). Demnach bleiben Grabosch und Scheuermann in der Geschäftsführung trotz ihrer Abberufung durch die Gesellschafterversammlung vom 20. April, damit sie ihre Tätigkeit als Gesellschafter weiterführen können. Das gilt bis über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse rechtskräftig entschieden ist und beinhaltet eine Gesamtvertretung mit dem neuen Geschäftsführer. Somit kann die Geschäftsführung Entscheidungen nur gemeinsam treffen. Hierzu wurde noch kein Widerspruch eingelegt, wie das Landgericht mitteilt. Die Geschäftsführung bleibt vorerst auf Einvernehmen unter den sechs Führungskräften angewiesen.
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