Das Gerichtsverfahren um den Kölner Fernsehproduzenten Brainpool verschiebt sich. Gleichzeitig wird die Verhandlung um wichtige Fragestellungen erweitert. Mitgründer von Brainpool wehren sich damit gegen den gegen Anteilsverkauf des einstigen Moderators Stefan Raab.
Das Gerichtsverfahren um Stefan Raabs Anteile an dem Fernsehproduktionsunternehmen Brainpool verzögert sich, wird dafür aber umfangreicher. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln war nun nicht mehr am vergangenen Donnerstag vorgesehen, sondern hat sich um eine Woche auf den 12. Juli verschoben. Das teilte das Landgericht der F.A.Z. mit. Gleichzeitig dreht sich der Prozess statt um eine einstweilige Verfügung um drei einstweilige Verfügungen, mit denen Brainpool-Mitgründer und Gesellschafter Jörg Grabosch seinen Abgang aus der Geschäftsführung verhindern möchte.
Die französische Banijay-Gruppe kam bislang auf die Hälfte der Anteile an Brainpool, das als Produzent von Raabs Fernsehshows wie „TV Total“ und „Schlag den Raab“ groß wurde und auch Sendungen für Luke Mockridge, Bastian Pastewka oder Carolin Kebekus herstellt. Banijay hat mit dem einstigen Fernsehmoderator Raab den Kauf von dessen Brainpool-Anteilen vereinbart. Mit der Übernahme des Anteils von 12,5 Prozent kommt Banijay auf die Mehrheit am Kölner Fernsehproduzenten. Dadurch wollte Banijay die Mitgesellschafter Grabosch und Andreas Scheuermann aus der Geschäftsführung von Brainpool drängen. Das ist aufgrund einstweiliger Verfügungen nicht gelungen. Immerhin hat Banijay seinen Manager Peter Langenberg als Mitglied der Geschäftsführung installiert, damit er die Interessen der französischen Fernsehgruppe im Unternehmen vertritt.
Vor Gericht geht es um drei einstweilige Verfügungen
Grabosch erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Brainpool Beteiligungsgesellschaft: Diese hat es demnach zu unterlassen, eine „Zustimmung zur Abtretung des Geschäftsanteils von Herrn Raab an die Banijay Germany GmbH zu vollziehen“, bevor die Rechtmäßigkeit des Beschlusses abschließend gerichtlich geklärt wurde, wie das Landgericht Köln mitteilt. Das Gericht hat die Verfügung am 16. April erlassen und bezieht sich auf mögliche Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung am 20. April (Aktenzeichen 88 O 30/18).
Eine weitere einstweilige Verfügung haben Grabosch und Scheuermann beantragt, wonach beide in der Geschäftsführung trotz ihrer Abberufung durch die Gesellschafterversammlung vom 20. April verbleiben (Aktenzeichen 88 O 33/18). Das gilt, bis über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse rechtskräftig entschieden ist, und beinhaltet eine Gesamtvertretung mit dem neuen Geschäftsführer Langenberg.
Eine dritte einstweilige Verfügung bezieht sich auf eine vorherige Gesellschafterversammlung am 29. März und bezieht sich ebenfalls auf die Abtretung des Geschäftsanteils von Raab, die zu unterlassen ist, bevor die Rechtmäßigkeit des Beschlusses abschließend gerichtlich geklärt wurde (Az. 88 O 23/18). Gegen alle drei einstweiligen Verfügungen hat Banijay Widerspruch eingelegt, so dass diese nun das Landgericht Köln klären muss. Die Machtfrage im Produktionshaus Brainpool wird damit vor Gericht gestellt.
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