Google hat die Rechtsstreitigkeiten mit der amerikanischen Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) beigelegt. Google kann nun Millionen Bücher in seiner Google-Buchsuche durchsuchbar machen. Die Vereinbarung ermöglicht vor allem den Zugang zu Büchern, die nicht mehr verlegt werden. (-> Die Zukunft der Google-Buchsuche)
Während die amerikanischen Verlage die Einigung als Durchbruch feiern, bezeichnet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Vereinbarung als “Trojanisches Pferd” und “kalte Enteignung der Autoren”. „Die Vereinbarung gleicht einem Trojanischen Pferd, mit dem Google antritt, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen“, sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Google sei es nach der Vereinbarung gestattet, ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sei nach Ansicht des Börsenvereins eine Enteignung der Urheber auf kaltem Weg. Es könne nicht darum gehen, mit einem „goldenen Handschlag“ den Autorinnen und Autoren ihre unveräußerlichen Rechte abzukaufen. Zudem kann ein Inhaber von Rechten diese nur schützen, wenn er seine Werke in einem Buchrechte-Register eingetragen hat. Dieses Verfahren steht im Gegensatz zu sämtlichen Normen des europäischen Urheberrechts. Die Gefahr besteht, dass Google künftig die Einkaufswahl der Verbraucher lenken und Einfluss auf die Vertriebshoheit der Verlage nehmen wird.
Die Amerikaner sehen die Vereinbarung erwartungsgemäß anders.„Das ist der größte Buch-Geschäft in der Geschichte der amerikanischen Verleger. Millionen Bücher finden nun im Internet ein neues Zuhause und neue Leser”, sagte Paul Aiken, der Chef der Authors Guild, in einer Telefonkonferenz. AAP-Chairman Richard Sarnoff sagte, die Vereinbarung „bringe neues Leben in Millionen Bücher, ohne die Urheberrechte zu verletzen”. Und David Drummond, der Chefjustiziar von Google, sprach sogar „vom Beginn einer neuen Ära des Zugangs zu digitalen Informationen”. Google zahlt 125 Millionen Dollar zur Erstellung eines „Buchrechte-Registers” und zur Begleichung der Forderungen der Autoren und Verlage.
“In den Anfängen der Google Buchsuche war es unser Traum, einen Online-Zugang zu Büchern zu haben und die Suche nach Büchern immer weiter zu vereinfachen. Schritt für Schritt nähern wir uns diesem Ziel. Mit der heutigen Vereinbarung haben wir ein Riesenschritt in die richtige Richtung getan“, sagt Sergey Brin, Mitgründer und Präsident von Google. „Dieses historische Abkommen ist ein Sieg für alle“, sage Sarnoff. „Aus unserer Sicht schafft es einen innovativen Rahmen für die Nutzung urheberrechtsgeschützter Materialien in einer schnell wachsenden digitalen Welt. Die Vereinbarung dient den Lesern, indem sie einen breiteren Zugang zu einer großen Auswahl ansonsten schwer auffindbarer Bücher schafft und ermöglicht Verlagen die Nutzung eines kommerziell attraktiven Geschäftsmodells, das sowohl Kontrolle als auch Wahlmöglichkeiten für Rechteinhaber beinhaltet.“
Die Google-Buchsuche umfasst bisher rund 7 Millionen Bücher, deren Inhalt digitalisiert wurde. Große amerikanische Verleger und Autoren hatten allerdings gegen Google geklagt, weil sie ihre Urheberrechte nicht geschützt sahen. Von Millionen Büchern konnten daher nur Autor und Titel gezeigt werden, aber keine Inhalte. Die Klagen der Authors Guild und von fünf großen Verlagen sind mit der Einigung nun vom Tisch. Google kann nun bis zu 20 Prozent der Bücher, von denen bisher nur Titel und Autor verfügbar waren, im Internet zeigen. Zudem soll die Buchsuche als Marktplatz für alle anderen urheberrechtlich geschützten Bücher ausgebaut werden. Die Erlöse sollen dann zwischen den Verlegern, Autoren und Google geteilt werden. Die Vereinbarung gilt zunächst nur für die Vereinigten Staaten, dürfte aber ein Durchbruch für die Verhandlungen in anderen Ländern sein.
Das Abkommen sieht auch den Online-Zugriff auf die Bücher zu, die dann komplett am Bildschirm gelesen werden können – gegen Bezahlung. „Ein Buch zu schreiben ist harte Arbeit und es noch härter, dafür angemessen bezahlt zu werden“, sagt Roy Blount Jr., Präsident der Authors Guild. „Als Leser und Wissenschaftler ist es für mich ein großer Gewinn, von meiner örtlichen Bücherei die großartigsten Bibliotheken der Welt online durchsuchen zu können. Nun ja, und auch als Autoren schätzen wir eine entsprechende Bezahlung, wenn Menschen unser Werk nutzen. Daher empfinde ich dieses Abkommen als ausgesprochen sinnvoll.“
Googles Einigung mit den Verbänden war die Einigung mit dem amerikanischen Verlag Random House vorausgegangen, deren Bücher ebenfalls in die Buchsuche aufzunehmen. Die Bertelsmann-Tochtergesellschaft Random House galt lange als schärfster Kritiker der Google-Büchersuche. “Die Vereinbarung mit Random House gilt nicht für Deutschland, aber hier werden auch Gespräche geführt”, sagte ein Google-Sprecher.
Photo: AP
Links:
- -> AAP Pressemitteilung
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Vor-und Nachteile der...
Vor-und Nachteile der Digital-Welt:
Eigentlich bin ich seit Jahren erstaunt, wie leergefegt Universitäts-Bibliotheken sind.
Gestern war ich in ein öffentlichen Entleihe, vor Jahren war ich in einer Schulbiblothek tätig.
Normalerweise sind Aufsätze von Zeischriften per Fernleihe der Universität relativ teuer, wenn die Preise nach Unten gehen, wird es bald nur noch über Bestellung gehen.
Gebildete Menschen bzw. Personen mit vielen Nachschlagewerken werden alles auf Festplatte oder anderen Speichermedien haben.
Vorteil:
Die Vergilbung und der Zerfall der Bücher (Sauerstoff und Schwefelderviate) ist obsulet.
Google oder wer auch immer: Kennt nebst meinen Suchbegriffen auch meine heruntergeladenen Werke.
Falls ich dem entgehen will, kaufe ich mir die Werke, oder falls noch bestehend leihe ich mir jene über die Biblotheken aus (noch gibt es in FFM kein RFID-Chip).