Das soziale Netzwerk Facebook ist mit seiner Klage gegen den Mitbewerber StudiVZ wegen des Diebstahls geistigen Eigentums vor dem Landgericht Köln gescheitert. Das Gericht hat die Klage der Amerikaner „vollumfänglich” abgewiesen. „Nun wird der Wettbewerb endlich wieder auf dem freien Markt ausgetragen und nicht mehr vor Gericht”, sagte StudiVZ-Chef Markus Berger-de León der F.A.Z. in einer ersten Reaktion. Facebook will aber nicht aufgeben und setzt nun auf die Klage, die das Unternehmen in den Vereinigten Staaten gegen StudiVZ eingereicht hat. “Wir sind zuversichtlich, dass eine gerichtliche Entscheidung, die generell ein systematisches unerlaubtes Kopieren von Technologie, Website und Code eines anderen Innovatoren erlaubt, nicht haltbar sein wird – in Deutschland, in Europa und in den USA”, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.
Facebook hatte StudiVZ vorgeworfen, das Aussehen der Internetseite Facebook.com kopiert zu haben und sich illegal Zugang zum sogenannten Quellcode der Software verschafft zu haben. Beide Vorwürfe wurden vom Gericht abgewiesen. Es gebe zwar nicht zu übersehende Übereinstimmungen zwischen den beiden Communitys – der Sachverhalt der unlauteren Nachahmung erfordere aber eine “Herkunftstäuschung”, die hier nicht vorliege, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem habe Facebook nicht “substantiiert” vorgetragen, ob StudiVZ seine Kenntnisse über die Software mit unlauteren Methoden erlangt habe. Facebook habe lediglich Vermutungen angestellt, die aber nicht ausreichten. Diese Vermutungen seien auch nicht konkret genug gewesen, die Prüfung der Quellcodes durch einen Sachverständigen anzuordnen. Letztlich könnten die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Websiten von Facebook kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen in Anlehnung an die Facebook-Seite nachprogrammierten. Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook liege nicht vor, weil StudiVZ nie Vertragspartner von Facebook war. „Die Behauptung von Facebook, wir hätten uns seit Jahren den Quellcode besorgt, ist Unsinn. Facebook hat es nicht einmal geschafft, das angebliche Datenleck zu finden, beharrt aber weiter darauf, ein Leck zu haben”, sagte Berger-de León. Facebook habe mit der Klage nur versucht, negative PR gegen uns zu machen und unser Wachstum zu bremsen”, sagte Berger-de León.
Die Feststellungsklage, die StudiVZ vor dem Landgericht Stuttgart gegen Facebook eingereicht hatte, sei mit diesem Urteil obsolet, sagte Berger-de León. Die Klage von Facebook gegen StudiVZ vor einem amerikanischen Gericht läuft aber weiter. Zudem kann Facebook gegen das Urteil des Landgerichts Berufung einlegen. Ob das Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, steht aber noch nicht fest.
Hier das offizelle Facebook-Statement:
“Facebook ist enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts, insbesondere da sich das Gericht nicht die Zeit nahm, die Beweise zu prüfen. Wir evaluieren nächste Optionen und Rechtsmittel, einschließlich einer Berufung. StudiVZ und die Muttergesellschaften haben gegen unser Recht am geistigen Eigentum verstoßen und ungerechterweise von unserer Innovation, Kreativität und Mühe profitiert, indem sie unsere Website kopieren. Wir setzen unsere Maßnahmen dagegen vor deutschen Gerichten fort, wenn angebracht, und vor dem US-Bundesgericht, wo unsere Maßnahmen andauern.