Jetzt beginnt der Wettbewerb um den Tablet-Markt richtig. Denn mit Honeycomb (Honigwabe), der dritten Version seines Betriebssystems Android, hat Google die Antwort auf das iPad von Apple gegeben. Technisch gesehen ist Honeycomb mit dem iOS-Betriebssystem von Apple gleichgezogen – zumindest für die Zeit, bis Apple sein iPad 2 vorstellt. Zwar liefen bisherige Android-Systeme auch schon auf Tablet-Computern, doch die Anpassung von den Smartphones auf die größeren Tablet-Bildschirme war eher halbherzig. Das soll nun anders werden. Honeycomb ist komplett neu konzipiert; die Bedienung ist auf Tablets ausgerichtet. Geräte wie das Motorola Xoom oder das G-Slate von LG werden mit Honeycomb dem iPad ernsthaft Konkurrenz machen können.
Das Ziel von Google ist klar: Honeycomb soll das Kunststück wiederholen, das Google mit Android schon im Smartphone-Markt gelungen ist: Apples Marktanteil so schnell wie möglich zu überholen. Im Smartphone-Markt ist das gelungen: Rund 35 Prozent beträgt der Anteil von Android-Geräten inzwischen, während Apple auf 17 Prozent kommt. Im Tablet-Markt könnte die Aufgaben schwieriger sein, denn Apples iPad hat einen Anteil von 80 bis 90 Prozent.
Parallel zu Honeycomb hat Google auch den Android Market Webstore vorgestellt, in dem Nutzer Apps kaufen können. Inhalteanbieter wie die Verlage hoffen, dass Google ihnen dabei mehr Freiheiten lässt, ihre Inhalte auch in Eigenregie zu verkaufen. Apple hat bisher einigen Verlagen erlaubt, ihre Inhalte an Apple vorbei direkt an die Endkunden zu verkaufen. Damit ist offenbar bald Schluss. Apple fordert die Inhalteanbieter zurzeit auf, ihre Apps mit dem Apple-System zu verbinden, um an jedem Verkauf mitzuverdienen. Am 17. Februar will sich der Branchenverband INMA zur einer Krisensitzung treffen, um eine gemeinsame Strategie zu beraten. Die große Begeisterung der Verleger für Apple und seine Produkte ist merklich abgekühlt. “Einige fühlen sich von Apple regelrecht betrogen”, sagte INMA-Europachef Grzegorz Piechota der FTD. “Wir versuchen in Gesprächen mit Apple zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen”, sagte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des deutschen Verlegerverbands VDZ. “Sollte das scheitern, wissen wir aber genau, wie wir unsere Interessen durchsetzen können.” Gemeint sind damit wohl Kartellklagen, die von den Verlagen auch schon gegen Google erhoben wurden.
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Vielen Dank für Ihre...
Vielen Dank für Ihre Darstellung – im Gegensatz zu dem Spehrschen Applizismus (der gerade das gleiche Thema “bearbeitet” hat) erfreulich sachlich. Vielleicht richtungsweisend für den Onlinejournalismus, dass ein Blog neutraler ausfällt als ein regulärer Artikel.
Seit wann hat Apple denn keine...
Seit wann hat Apple denn keine In-App-Käufe? Bitte erst recherchieren und dann schreiben, Google hat dieses Feature nämlich von Apple abgeschaut.
@NeDrY: Die Betonung liegt auf...
@NeDrY: Die Betonung liegt auf der Eigenregie! Die will Apple doch gerade untersagen beziehungsweise nur in Verbindung mit einer Apple-Abrechnung erlauben. Aus diesem Grund laufen die Verleger doch gerade Sturm gegen Apple.
In-App-Purchase ist ja gerade...
In-App-Purchase ist ja gerade nicht in Eigenregie, sondern mit Abrechnung über den Plattformbetreiber, das ist bei Google und Apple identisch. Apple untersagt den Inhalteanbietern zusätzlich, dass sie Inhalte ausschließlich über andere Wege (Webshop, etc.) vertreiben und diese nicht parallel als In-App-Purchase anbieten. Alle Inhalte, die per In-App-Purchase angeboten werden, sind jedoch auch in Eigenregie zu einem anderen Preis vertreibbar.
Im Endeffekt wird es dann wohl darauf hinauslaufen, daß z.B. im aktuellen Fall des Sony-Readers ein Buch für einen Betrag X im Sony-Shop zu kaufen sind wird, zusätzlich jedoch auch als In-App-Purchase für einen Betrag, der um die 30%ige Apple-Provision höher liegt…
Und generell sollte der wichtigste Aspekt eines Satzes natürlich auch nicht im Konsekutiv-Nebensatz stehen ;)…