Netzwirtschaft

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Auge und Algorithmus gegen den schlechten Ruf

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Datenspeicherdienste sind ein Paradies für Online-Piraten. Hier lassen sich problemlos urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen. Gegen diese Vorurteile setzt sich einer der größten Filehoster zur Wehr.

 

Vieles ist im Fluss am neuen Unternehmenssitz des Filehosters Rapidshare AG. Ende Januar hat das Unternehmen, das als einer der größten Datenspeicherdienste der Welt gilt, einen neuen Büroklotz im Schweizer Städtchen Baar bei Zug bezogen. Im ersten und zweiten Stock zeigen provisorische Zettel, wo welche Rapidshare-Abteilung sitzt: „Empfang” steht auf einem, auf einem anderen weisen die Worte „1st Level/2nd Level Support” den Weg zu den Büros des Kundendienstes. Die Worte „Anti-Abuse-Abteilung” und drei Pfeile führen zu den 17 Vollzeitmitarbeitern, die das Unternehmen nach eigenen Angaben beschäftigt, um gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Sie versuchen den unsichtbaren Fluss zu kontrollieren: den der Daten, die auf die 1000 Server des Unternehmens strömen und beides zugleich sind – Fluch und Segen.

Auf der einen Seite fußt das Geschäft des Unternehmens auf den geschätzt 400000 Dateien am Tag, die Nutzer auf Servern in der Schweiz und in Deutschland speichern, um von überall darauf zugreifen zu können. In der Basisversion ist das umsonst, doch für den kostenpflichtigen Zugang zahlen Kunden Geld an Rapidshare, um mehr Speicher, unbegrenzte Übertragungsmengen oder höhere Download-Geschwindigkeiten zu erhalten.

Auf der anderen Seite birgt dieses Geschäft Potential für Ärger. Lädt ein Nutzer Daten hoch, erhält er einen Link, den erst einmal nur er kennt. Doch hinter den Links können sich nicht nur die Fotos vom Urlaub oder selbst verfasste Textdokumente verstecken. Sie können auch zu urheberrechtlich geschützten Filmen, Liedern oder Büchern führen, die dann jeder herunterladen kann, der den Link kennt. Manche Rapidshare-Links fanden und finden sich auf Sammelseiten für Internetnutzer, die auf der Suche nach kostenlosen und mithin illegalen Downloads sind.

Das hat Rapidshare in der Unterhaltungsindustrie wenig Freunde gemacht. Bis vor einiger Zeit führte der Verband der amerikanischen Musikindustrie RIAA das Unternehmen auf einer schwarzen Liste von Plattformen, über die systematisch Urheberrechte verletzt werden. Und die von Verbänden der deutschen Film- und Unterhaltungssoftwareindustrie eingerichtete Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen schrieb noch im August in einer Mitteilung: „Primäre Quelle für die illegale Beschaffung von Medieninhalten sind Sharehoster wie Rapidshare.”

Mehrere Gerichtsverfahren haben etwa die Musikrechteverwertungsgesellschaft Gema oder der Börsenverein des Deutschen Buchhandels vor deutschen Gerichten gegen Rapidshare angestrengt. In allen geht es immer wieder um dieselbe Frage: Was muss das Unternehmen tun, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern?

Wenn es nach der Geschäftsführerin Alexandra Zwingli geht, liegt die Antwort schon heute in dem, was ihre „Anti-Abuse-Abteilung” Tag für Tag macht: Zwingli vergleicht die Suche der 17 Mitarbeiter mit der nach der sprichwörtlichen Nadel – „nur dass es ein sehr großer Heuhaufen ist”, wie sie sagt: das gesamte Internet. Ihre Abteilung gegen Rechtemissbrauch reagiere auf der einen Seite auf Hinweise von außen, die mal von Rechteinhabern kommen, mal von anonymen Tippgebern. Sie schicken per E-Mail Rapidshare-Links in den Firmensitz in Baar, wo die Mitarbeiter dann prüfen, ob sich dahinter tatsächlich urheberrechtlich geschützte Inhalte verbergen. Rund 100 der sogenannten „Take Down Notifications” kommen pro Tag laut Zwingli herein. So bleibe Zeit für die zweite Tätigkeit: die proaktive Suche nach Verstößen, die ihr Unternehmen teilweise automatisiert habe.

Ein sogenannter Crawler durchforstet dabei nach einem Programmalgorithmus einschlägige Seiten im Internet nach Rapidshare-Links und filtert verdächtige Verknüpfungen aus, die die Mitarbeiter dann in Augenschein nehmen. Im Verstoßfalle löschen sie den verdächtigen Inhalt von den Servern. Wie viele Dateien widerrechtlich über die Unternehmensserver geteilt werden, kann und will Zwingli aus mehreren Gründen nicht genau sagen. Erstens gibt das Unternehmen generell nicht bekannt, wie viele Daten es insgesamt verwaltet. Zweitens werde der Nutzer beim Upload nicht nach der Herkunft gefragt, sagt Zwinglis Kollege Daniel Raimer.

Der deutsche Rechtsanwalt ist Pressesprecher von Rapidshare, er vertritt das Unternehmen aber auch seit Jahren in den verschiedenen Verfahren vor Gericht. „Es ist ja nicht so, dass wir ein Datenbankfeld hätten, wo draufsteht: Dieser Inhalt ist legal, dieser illegal”, sagt Raimer. So behelfe er sich unter anderem mit „Standardmethoden der Kriminologie”, die Näherungswerte und Dunkelziffern einbeziehen. Von einem „niedrigen einstelligen Prozentbereich” von widerrechtlich geteilten Dateien spricht Raimer – „und das umfasst sowohl die Take Down Notifications wie unser proaktives Löschen”.

Raimer und Zwingli würden ohnehin lieber über die Zukunft von Rapidshare reden. „Es ist schon ärgerlicicich, dass wir uns immer wieder mit Urheberrechtsfragen auseinandersetzen müssen”, sagt Zwingli. Sie war 2006 eine der ersten Mitarbeiterinnen des vom Deutschen Christian Schmid gegründeten Unternehmens und hatte damals als Entwicklerin angefangen. Sie will auch künftig ihr Augenmerk darauf richten, die technischen Möglichkeiten des Dienstes weiterzuentwickeln: zum Beispiel, die Internetseite besser zu machen oder dafür zu sorgen, dass die Nutzer Werkzeuge an die Hand bekommen, um ihre Dateien leichter zu verwalten.

Dann wäre da noch die Idee, die Rapidshare zumindest mit Teilen der Urheber an einen Tisch bringen könnte. „Wir sind darauf spezialisiert, große Dateien zu verteilen”, sagt Zwingli. Theoretisch wäre es daher möglich, dass sich Rechteinhaber mit dem Datenspeicherdienst zusammentun, um ihre Inhalte zu vermarkten. Schon jetzt können Nutzer mit einem kostenpflichtigen Zugang Computerspiele oder Sprachkurse aus dem Onlineshop des Unternehmens herunterladen. Derzeit stehe sie in Kontakt mit einem Buchverlag, sagt Zwingli. „Das ist eines der großen Projekte der Zukunft.” Allerdings sei diese Form der Vermarktung wohl eher für unabhängige Künstler, kleinere Verlage oder Unternehmen der Unterhaltungsindustrie interessant.

Mit einem der Großen treffen sich die Rapidshare-Verantwortlichen im Juli wieder vor dem Bundesgerichtshof. Der wird dann klären, ob Rapidshare ausreichende Maßnahmen ergriffen hatte, um zu verhindern, dass ein Spiel des französischen Herstellers Atari widerrechtlich verbreitet wurde. Bis dahin kontrolliert die Anti-Abuse-Abteilung weiter wie bisher den Datenfluss nach urheberrechtlich geschützten Inhalten: per Auge und Algorithmus.


1 Lesermeinung

  1. tricky1 sagt:

    <p>Erfreulich unaufgeregter...
    Erfreulich unaufgeregter und sachlicher Bereicht, danke!

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