Zur Sicherheit

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Von den Alpen bis zum Hindukusch, von der Kieler Förde bis in den Golf von Aden: Die Kräfte der Bundeswehr sind längst über den halben Globus

Zeitplan

In einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses soll am morgigen Mittwoch Verteidigungsminister zu Guttenberg den Parlamentariern aller Fraktionen seine...

In einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses soll am morgigen Mittwoch Verteidigungsminister zu Guttenberg den Parlamentariern aller Fraktionen seine Vorschläge erläutern, die Bundeswehr zu verkleinern. Bislang hatte er dies nur in kleinen Runden bei Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und den Fachpolitikern der Koalition getan. Auch die Verteidigungsfachleute von Union und FDP erhoffen sich zudem etwas detailliertere Auskünfte, welche Aufgaben die Streitkräfte dann in welcher Gliederung noch wahrnehmen sollen und können.

Beschlüsse sind vor den Parteitagen der Union (CSU: Ende Oktober; CDU: Mitte November) nicht vorgesehen, weil auf diesen Kongressen erst grundsätzlich über die Wehrpflicht befunden werden soll.

Außerdem ist am Mittwoch eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses des Bundesrates anberaumt. Auf der Tagesordnung steht der „Bericht von Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg zum aktuellen Sachstand der Reformüberlegungen in der Bundeswehr“.

 Die Länder sind besonders an den Standortentscheidungen interessiert. Hier soll es aber vor „dem zweiten Halbjahr 2011″ keinerlei „Einzel- bzw. Vorabfestlegungen“ geben, wie aus einem internen Strategiepapier des Ministeriums (FüS) hervorgeht: „Absicht ist, dies in einem Stationierungskonzept aus einem Guss zu fassen.“

Das Papier ist schon ein paar Wochen alt, doch gilt der Zeitplan grundsätzlich weiterhin:

„Die Strukturkommission wird ihre Empfehlungen, insbesondere zur Aufbau- und Ablauforganisation, Ende November 2010 vorstellen. Der Minister wird diese Empfehlungen in seine Entscheidungen einbeziehen.

Ebenso sind vorbereitende Maßnahmen für die Feinausplanung zu treffen, um nach den Entscheidungen im Herbst zeitverzugslos damit beginnen zu können. Die Feinausplanung erfasst den gesamten Geschäftsbereich BMVg, d.h. das Ministerium und alle nachgeordneten Bereiche.

Anfang nächsten Jahres wird dann ein neues Personalstrukturmodell zu erarbeiten sein – in Verbindung mit einem Konzept, wie der Übergang aus dem aktuellen in das neue Personalstrukturmodell zu gestalten ist.

Stationierungsentscheidungen können erst nach Vorliegen einer vollständigen Strukturplanung unter Heranziehung militärisch/funktionaler und betriebswirtschaftlicher Kriterien getroffen werden. Mit Stationierungsentscheidungen ist daher nicht vor dem zweiten Halbjahr 2011 zu rechnen. Absicht ist, dies in einem Stationierungskonzept „aus einem Guss“ zu fassen und keine Einzel- bzw. Vorabfestlegungen zu treffen.

Insgesamt muss unter Berücksichtigung der Haushaltskonsolidierung ein vergleichsweise zügiger Personalabbau erfolgen.“

Interessant sind in dem Papier, das eine „Kommunikationslinie zur Information über die Strukturuntersuchungen“ zieht, auch die Ausführungen zum sogenannten freiwilligen Wehrdienst:

„Von besonderer Bedeutung ist das Modell unter Einbeziehung des freiwilligen Wehrdienstes. Erste Überlegungen und rechtliche Bewertungen haben ergeben, dass dieser Dienst auf der Basis des Wehrpflichtgesetzes eingeführt werden kann.

Das Modell hat dabei den Vorteil, dass der freiwillige Wehrdienst ein Angebot an junge Männer unterbreitet, in die Streitkräfte einzutreten, ohne Zeitsoldat werden zu müssen. Es ist sicher auch eine „Brücke“ für diejenigen, denen der Abschied von der Wehrpflicht nicht leicht fällt. Es wird den sicherheitspolitischen Notwendigkeiten gerecht und es bietet nicht zuletzt eine Basis, auf der sich künftig auch die Befähigung zur Rekostitution aufbauen lässt.

Der freiwillige Wehrdienst kann im Grundsatz auf dem bisherigen FWDL aufbauen, benötigt ggf. aber ergänzende Anreize, wie z.B. die Möglichkeit den Führerschein zu erwerben oder die Verbesserung der Altersversorgung.

Bei dem Neuansatz besteht jedoch ein Gewinnungsrisiko. Niemand wird verlässlich vorhersagen können, ob und wie viele junge Männer das Angebot annehmen werden. Deshalb ist die Veranschlagungsstärke begrenzt und es besteht die Notwendigkeit einer Prüfung auf Akzeptanz nach zwei bis drei Jahren.

Insgesamt ist damit eine belastbare Position für einen künftigen Wehrdienst erarbeitet. Inwieweit dieser neue Ansatz in der politischen Diskussion bestehen kann, müssen die nächsten Monate zeigen. Die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema Wehrform und Wehrpflicht sind wichtig.“