Die Koalitionsspitzen (bis auf die im Schneegestöber in München gebliebenen Horst Seehofer und Alexander Dobrindt, beide CSU) haben am Donnerstag abend diesen Eckpunktebeschluss zur „Neuausrichtung der Bundeswehr“ gefasst:
„Der Koalitionsausschuss beschließt:
– Die Verpflichtung, Grundwehrdienst zu leisten, wird durch gesetzliche Regelung zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Die verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Verankerung der Wehrpflicht bleibt erhalten. Neben den schon jetzt gegebenen Möglichkeiten, in den Streitkräften freiwillig als Berufs- und Zeitsoldat Dienst zu leisten, wird ein „Freiwilliger Wehrdienst“ für Frauen und Männer eingeführt. Das wird durch Änderung des Wehrpflichtgesetzes umgesetzt. Zum 1.1.2013 wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Dienstrecht der Streitkräfte geschaffen.
– Der Personalumfang der Streitkräfte umfasst eine Zielgröße von bis zu 185 000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich Freiwilliger. Davon sollen bis zu 170 000 Soldatinnen und Soldaten Berufs- und Zeitsoldaten sein. Mit dieser Zielgröße wird die Bundeswehr den heutigen und heute absehbaren sicherheitspolitischen Anforderungen in angemessener Weise gerecht. Die Verringerung des Streitkräfteumfangs und die konsequente Ausrichtung der Prozesse am Einsatz sowie deren Weiterentwicklung zur Steigerung der Effizienz führen zu einer ebenfalls deutlichen Reduzierung des Umfangs der Zivilbeschäftigten.
Die Bundesregierung wird die Neuausrichtung der Bundeswehr unter Beachtung ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung, dem Erfordernis einer übergreifenden nationalen Sicherheitsvorsorge sowie im Lichte der internationalen Verpflichtungen Deutschlands umsetzen.“
Drei Anmerkungen:
1. Dass der CSU-Chef und sein Generalsekretär am Donnerstag abend fehlten, war unmaßgeblich. Wichtig waren zwei Minister, die mit am Tisch saßen: Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) und Finanzminister Schäuble (CDU). Vom Geld ist aber in dem Eckpunktebeschluss kein Wort zu lesen. Hat Guttenberg nicht erst am vergangenen Sonntag im Deutschlandfunk gesagt, die geforderten Einsparungen könnten bei einem Umfang von 185.000 Mann nicht geleistet werden, vielmehr sei eine Anschubfinanzierung nötig? Diese Nebensächlichkeit ist vorerst auf die lange Bank geschoben – der Haushalt für 2011 ist ja bereits beschlossen. Das schließt die mittelfristige Finanzplanung (da sind die Einsparungen von 8,3 Milliarden Euro bis 2014 drin) ein. Wir haben Unions-Parlamentsgeschäftsführer Altmaier (CDU) gefragt, ob diese Planung ausdrücklich bestätigt worden sei? Antwort: Da habe man doch nichts ausdrücklich bestätigen müssen. Sonst müsste man ja ständig beschließen, dass auch die Straßenverkehrsordnung gilt. „Das ist nun mal im Rechtsstaat so, dass Rechtsgrundlagen solange gelten, bis sie geändert werden.“
2. Man beachte den dritten Absatz: „Unter Beachtung ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung“ – und nicht etwa: „Schuldenbremse als höchster strategischer Parameter“.
3. Unscheinbar, aber nicht unwichtig ist das Wort „einfachgesetzlich“ im zweiten Satz. Das bedeutet, sollte eine Regierung die Wehrpflicht wieder in Kraft setzen wollen, muss sie dazu nicht erst wieder ein Regelwerk ersinnen. Die FDP, ist zu hören, wollte aber partout vermeiden, dass die Wehrpflicht ohne Parlamentsbeschluss, bloß durch Anordnung des Verteidigungsministers wieder aufleben könnte – daher die Formulierung „durch gesetzliche Regelung“ im ersten Satz. Was stecken dahinter nur für Vorstellungen? Auch da wird nächstes Jahr noch einmal ein Klein-Klein über die Rechtsgrundlage zu erwarten sein, denn bis 2013 sollen ja (siehe oben) Wehrpflichtgesetz und Soldatengesetz irgendwie zusammengeführt werden.
Es existiert übrigens schon ein Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Vor einer Woche haben wir in der F.A.Z. darüber berichtet:
löw. BERLIN, 2. Dezember. An die Stelle der Wehrerfassung junger Männer sollen nach Aussetzen der Wehrpflicht künftig die Daten aller Frauen und Männer treten, die für einen freiwilligen Wehrdienst in Frage kommen. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums hervor, der derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird. In dem Entwurf wird davon ausgegangen, dass 7500 freiwillige Kurzdiener geworben werden. Die Kosten dafür würden durch das Aussetzen der Wehrpflicht vollständig gedeckt, heißt es. Verteidigungsminister zu Guttenberg hat allerdings kürzlich angekündigt, dass er eine Zahl von 15 000 Freiwilligen anstrebt. Dies ist in dem Papier – und in den Darlegungen zur Finanzierung – noch nicht abgebildet.
Der freiwillige Wehrdienst wird demnach im Wehrpflichtgesetz verankert. Der Entwurf in der Form eines sogenannten Artikelgesetzes sieht aber auch Änderungen des Soldatengesetzes, des Wehrsoldgesetzes, der Laufbahnverordnung und weiterer Gesetze und Vorschriften vor. Die meisten Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes blieben bestehen – gälten aber, soweit sie nicht den freiwilligen Wehrdienst betreffen, nur im (vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit festzustellenden) Spannungs- oder Verteidigungsfall.
In dem Entwurf heißt es: „Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten.“ Dieser Wehrdienst besteht aus „sechs Monaten freiwilligem Grundwehrdienst und bis zu 17 Monaten daran anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst“. Sollen die Soldaten im Ausland eingesetzt werden, ist eine zusätzliche Verpflichtungserklärung nötig. Im ersten halben Jahr können die Soldaten jederzeit aussteigen – oder auch zur Mitte oder zum Ende jedes Monats entlassen werden. Vorgesehen sind Zuschläge zum bisherigen Wehrsold von – je nach Dauer – rund 16 bis 26 Euro täglich.
Die Wehrersatzbehörden bleiben bestehen und erheben bei den Meldebehörden folgende Daten über Männer und Frauen, die im folgenden Kalenderjahr volljährig werden: Name und Vorname, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, gegenwärtige Anschrift. Die erhobenen Daten dürfen zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden, sofern die Betroffenen nicht widersprechen. Auf Verlangen sind sie zu löschen, spätestens nach einem Jahr, heißt es. Wer Interesse an einem Wehrdienst bekundet, wird zu einer Art Musterung („persönliche Beratung über Tätigkeiten in den Streitkräften“) mit physischen und psychischen Eignungstests eingeladen.
Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll das Gesetz möglichst noch am 15. Dezember im Kabinett beschlossen werden, damit es 2011 zügig durch den Bundestag gebracht werden kann.
Bitte die Bundeswehr...
Bitte die Bundeswehr abschaffen, und die eingesparten Gelder fuer den Schuldenabbau verwenden.
Denk vorm Schuss
Und immer noch mahnt keiner...
Und immer noch mahnt keiner der Sicherheitspoplitiker der Parteien an, dass endlich mal eine (Grundsatz- oder wenigstens Schein-)Debatte über die künftigen Aufgaben der Bundeswehr geführt wird. Der letzte, der sich den Mund daran verbrannt hat, war Bundespräsident Horst Köhler. Es hat auch noch keiner (vernehmbar) gesagt, was man als Staatsbürger in Uniform davon halten soll. Im Übrigen soll der Afghanistan-Einsatz 2014 vielleicht beendet sein. Auf welche Einsätze will sich die Bundeswehr unter einer dann wohlmöglich anderen (SPD-Grüne-Linke-)Regierung einstellen? Abbau der Bundeswehr auf noch weniger? – Beruhigend für die Soldaten scheint der Umstand zu sein, dass von den 8 Milliarden Einsparung immer weinger die Rede ist. Merkwürdige Zeiten, die Soldaten derzeit erleben.