Nach einer gesundheitlich bedingten längeren Auszeit meldet sich dieses Blog zurück. Ein Dank den treuen Besuchern, die die Debatte, die unterdessen unversehens losgebrochen ist, auch ohne unser Zutun weitergeführt haben. Wir wollen jetzt auch gar nicht erst versuchen, sie von hinten aufzurollen. Zumal ein weiterer Vorfall zu verzeichnen ist, zum Glück kein folgenschwerer. In der morgigen F.A.Z. wird vermeldet:
Über einen Vorfall in Afghanistan, bei dem ein Soldat leichtfertig eine Pistole auf einen Kameraden gerichtet haben soll, hat Verteidigungs-Staatssekretär Wolf am Montag die zuständigen Obleute der Bundestagsfraktionen unterrichtet. Demnach habe ein Mannschaftssoldat einem anderen, mit dem er letzten Freitag während einer Patrouille in einem „Dingo“-Transporter in Streit geraten sei, die Pistole aus dem Holster gezogen und sie ihm an den Kopf gehalten haben. Der Soldat sei sofort nach Hause geschickt worden, rechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen würden geprüft. Die Soldaten stammten aus derselben Truppe, in der sich im Dezember ein tödlicher Umgang womöglich auch infolge spielerischen Umgangs mit einer Pistole ereignet hatte, hieß es.
Zwei Anmerkungen:
Muss der Bundestag wirklich über jede Disziplinlosigkeit in der Truppe einzeln informiert werden? Da ist inzwischen der Maßstab verlorengegangen. Aber angesichts der Tonlage in den vergangenen Wochen war es gewiss politisch klug von der Ministeriumsspitze, die Obleute schnell am Telefon zusammenzuschalten, ehe die Meldung ihnen womöglich in großen Buchstaben aus einer Zeitung entgegenspringt.
Unabhängig davon ist es eine dauernde Aufgabe in der Ausbildung, Soldaten den Respekt vor der Waffe einzubimsen – gerade in einem Einsatz, in dem die Waffe gegebenenfalls ohne Scheu eingesetzt werden muss. Das Problem ist weder neu noch bundeswehrspezifisch. Der Soldat soll sich übrigens durchaus einsichtig gezeigt haben.
Nachtrag: Thomas Wiegold berichtet hier auch über den Vorfall – mit der Variante, es seien Portepeeunteroffiziere gewesen. Wir hatten verstanden: Ein Stabs- und ein Hauptgefreiter.