Zur Sicherheit

Der Wehrbeauftragte und die Rüstung

  Ein Vortrag des Wehrbeauftragten des Bundestages bei der „Gesellschaft für Wehrtechnik“. Hellmut Königshaus versucht zunächst ausgiebig, seine Zuständigkeit für das Thema herzuleiten, über das er spricht: „Die deutsche wehrtechnische Industrie – einsatzgerechte Ausrüstung für unsere Bundeswehr“. Königshaus steht hier unter einem gewissen Rechtfertigungsdruck, seit er im Frühsommer im Verteidigungsausschuss, nach Teilnehmerberichten, massiv für seine politischen Interventionen kritisiert worden ist. Wenn die Soldaten (männlich und weiblich) Fähigkeitslücken hinnehmen müssten, die ihre persönliche Sicherheit beeinträchtigten oder unzumutbare Belastungen bedeuteten, obwohl das „mit vertretbarem Aufwand“ vermieden werden könne, „dann berührt das ihre fundamentalen Rechte, die zu schützen und zu vertreten der Wehrbeauftragte berufen ist“. So umfassend und weitreichend fasst der FDP-Politiker seinen Verfassungsauftrag auf, wie er schon einige Male gezeigt und bekundet hat. „Es ist ein elementarer Grundsatz der Inneren Führung, dass kein Soldat Risiken ausgesetzt werden darf, die durch anderes Vorgehen oder durch andere Ausrüstung oder Ausstattung – bei Beibehaltung natürlich des militärischen Ziels – vermieden werden können.“ Königshaus bezieht sich auf Eingaben sowie – „weitaus häufiger noch“ – Gespräche, in denen die Soldaten ihre Klagen vorbrächten. Er werde weiterhin vor den Beratungen des Bundeshaushalts eine „Mängel- und Defizitanalyse“ vorlegen. „Das ist keine Anmaßung und auch kein Selbstzweck, sondern mein gesetzlicher Auftrag.“ Wie einst Jürgen Klinsmann beim FC Bayern (dieser Bezug stammt von mir) will er, wenn er etwas bemängelt, keine Vorwürfe erheben, sondern „die Bundeswehr jeden Tag ein bisschen besser machen“.

Unter dieser Prämisse richtete Königshaus ein paar deutliche Worte an das einschlägige Publikum. Das Verhältnis zwischen Bundeswehr und Industrie habe in den letzten Jahren darunter gelitten, dass Gerät, das für den Einsatz notwendig ist, oft zu spät oder in unzulänglicher Qualität die Truppe erreicht habe. Daraus müssten beide Seiten Konsequenzen ziehen. Die Bundeswehr dürfe keine „Goldrandlösungen“ bestellen. Und die Industrie müsse den Auftraggeber „zuvorkommend und mit Respekt“ behandeln. „Die vereinzelt zu beobachtende Praxis, Aufträge bei der öffentlichen Hand zu erringen, die Erfüllung dieser aber dann zugunsten ebenfalls übernommener privater Aufträge nachrangig zu behandeln, darf kein Muster für die Zukunft sein,“ sagte der Wehrbeauftragte, Anwesende höflicherweise, aber unzutreffend ausnehmend.

Ein hübsches Beispiel brachte er an: In Nordholz klagten die Marineflieger über eine „katastrophale“ Lage, was die Instandsetzung für die Seefernaufklärer „P3-C Orion“ betrifft. Zwei Flugzeuge, die dieses Jahr zur Auslieferung vorgesehen gewesen seien, hätten 24 bis 30 Monate für die Instandsetzung gebraucht – und seien dann immer noch nicht einsatzfähig gewesen. Wenn die Lufthansa bestellt hätte, so vermutete Königshaus, wäre das nicht so vorstellbar.

Der Wehrbeauftragte hielt sich zugute, durch eine „Vielzahl“ seiner Hinweise, die vom Bundestag aufgegriffen worden seien, zur Milderung von Defiziten beigetragen zu haben, beispielsweise den Munitionsmangel zu beheben oder die Entwicklung von Großgerät wie A400M, Tiger oder NH90 zu beschleunigen. Auch das Ministerium, so gestand er zu, habe „eine Reihe von Initiativen“ ergriffen.

Nun forderte Königshaus etwas allgemein, den Prozess der Rüstungsbeschaffung zu verbessern – bei den Mängeln blieb er konkreter, so sei ein neu entwickeltes geschütztes Sanitätsfahrzeug – gemeint war offensichtlich der „Eagle“ – nicht imstande, Patienten aufzunehmen, die nicht bereits „endversorgt“ sind; im scharfen Einsatz also ziemlich untauglich. Bedenken äußerte Königshaus gegen das neue Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, das aus der Fusion des BWB, des IT-Amtes und der Ämter der Teilstreitkräfte hervorgehen soll: „Ein Mammutamt“. Sorgen äußerte er wegen des Wegfalls des „Einsatzbedingten Sofortbedarfs“, der bislang ein flexibles und pragmatisches Instrument dargestellt habe. Der ESB soll künftig durch ein offenbar restriktiver gehandhabtes Instrument namens „Sofortinitiativen für den Einsatz“ ersetzt werden, weil er überbordend für Beschaffungen genutzt wurde.

Außerdem forderte der Wehrbeauftragte, die Erfahrungen von Soldaten im Einsatz besser zu nutzen, auch wenn es hier bereits Verbesserungen gebe, und in die Bundeswehr eine neue „Fehlerkultur“ einziehen zu lassen. Wenn jemand auf Defizite hinweise, werde er dafür nicht gelobt, sondern gefragt, warum ihm das jetzt erst auffalle und noch nicht behoben sei, oder es werde ihm gar angelastet, dass der Fehler überhaupt aufgetreten sei. „Fehler werden nicht gemacht, Fehler passieren. Man darf sie nur nicht wiederholen, sonst sind sie in der Tat gemacht.“

Zur geläufigen Forderung nach Bürokratieabbau verwies Königshaus auf die Straßenverkehrsordnung (Paragraph 70, Absatz 4): „Die Bundeswehr, die Polizei … sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.“ Wenn also im Einsatz unsinnige Vorgaben einen zweckmäßigen Gebrauch der Ausrüstung beeinträchtigten, dann sei das keineswegs gesetzlich geboten. „Es braucht nur einen, der sich zuständig fühlt und die Ausnahmen nutzt.“

Schließlich noch ein beredtes Beispiel dafür, dass es Ausstattungsmängel im Einsatz manchmal nicht an der Beschaffung liegen, sondern am Chaos: „Nahezu alle“ Soldaten hätten ihm bei seinem letzten Besuch in Afghanistan berichtet, dass sie viele Ausrüstungsgegenstände privat beschaffen müssten, vor allem geeignete Hemden und Hosen mit großen Taschen. Dabei habe ihm das Heeresführungskommando schon vor Wochen mitgeteilt, dass man 5000 Jacken und Hosen per ESB beschafft habe. Nun habe sich herausgestellt, dass diese 5000 Stücke bereits in Afghanistan in der Kleidungsausgabe liegen. „Nur wusste das keiner.“ Anderes (nicht näher spezifiziertes) Beispiel: In einem Feldlager sei das Ausbleiben einer Lieferung bitter moniert worden, im anderen Feldlager habe man sich beschwert, dass ebendiese Lieferung herumstehe und man nicht wisse, wofür.

Dazu zwei Anmerkungen

Ein informativer Vortrag mit beredten Beispielen, den anzuhören sich gelohnt hat. Darzustellen, was schiefläuft, und auf Abhilfe zu dringen, ist eine wichtige Aufgabe des Wehrbeauftragten. Den Mangel zu beheben, ist seine Aufgabe nicht. Die diesbezüglichen Vorschläge Königshaus‘ waren denn auch ziemlich leere Formeln. Vielleicht sollte er es besser bei der Defizitanalyse belassen.

Eine solche Selbstbeschränkung würde es allerdings auch nötig machen, eine etwas kleinere Münze auf den Tisch zu legen. Wer nach dem Motto argumentiert, für die Sicherheit der Soldaten darf kein Preis zu hoch sein, und wo in einer konkreten Situation nicht das beste Material zur Verfügung steht, da wird die Sicherheit der Soldaten leichtfertig aufs Spiel gesetzt, der begibt sich auf eine ziemlich abschüssige Bahn. Wohin führt Königshaus Lehrsatz, wonach kein Soldat Risiken ausgesetzt werden dürfe, die durch anderes Vorgehen oder durch andere Ausrüstung oder Ausstattung vermieden werden könnten? Selbst wenn, wie er noch eingefügt hat, das militärische Ziel noch beibehalten wird?

 

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