Der Verkauf der Google-Handys in Deutschland könnte in Zukunft untersagt werden. Dies wäre die Konsequenz aus einem Urteil, dass das Landgericht Mannheim jetzt gesprochen hat (Az 7 O 94/08). Daraus geht hervor, dass es dem Handyhersteller HTC aus Taiwan untersagt wird, Handys zu vertreiben, die bestimmte Patente zur UMTS-Funktechnik nutzen, die von dem Münchener Patentverwalter IP-Com gehalten werden.
Dazu erklärte Bernhard Frohwitter, der Geschäftsführer von IP-Com: „Wir hoffen, dass HTC nach diesem Urteil, das die unrechtmäßige Nutzung der Patentfamilie unzweifelhaft bestätigt, an den Verhandlungstisch zurückkehrt, um die Nutzung dieses und anderer Patente zu lizenzieren.“ IP-Com hatte die in Frage stehenden Patente im Jahr 2007 für einen dreistelligen Millionenbetrag von Bosch erworben. Für den Fall, dass HTC zu keiner Einigung mit IP-Com bereit sei, erklärte Frohwitter: „Wir halten uns die Option offen, das Urteil des Landgerichts Mannheim vollstrecken zu lassen, und den Verkauf der betroffenen Geräte in Deutschland verbieten zu lassen.“
Davon wäre in Deutschland – neben HTC – zunächst der Netzbetreiber T-Mobile betroffen, der das HTC-Gerät mit dem Android-Betriebssystem seit Februar in Deutschland anbietet. An zweiter Stelle stünde Vodafone – hier soll das zweite Google-Handy im April auf den Markt kommen. HTC nutzt die Patente auch in anderen Modellen seiner UMTS-Produktpalette, die von den Netzbetreibern unter Produktbezeichnungen wie MDA, XDA oder VDA vertrieben werden.
Das Urteil setzt aber auch Nokia, den größten Handyhersteller der Welt, unter Druck. Auch gegen diesen hat IP-Com beim Landgericht Mannheim Klage in gleicher Sache eingereicht. Sollte die Entscheidung hier ähnlich fallen, könnte auch der Verkauf der Nokia-Geräte hierzulande in Frage stehen – es sei denn die Kontrahenten fänden zu einer Einigung. Das aber könnte für Nokia teuer werden.
Die Lizenzgebühren berechnen sich auf der Basis des mit den Geräten erzielen Umsatzes. Von Nokia verlangt IP-Com daher rund 12 Milliarden Euro, die für die Verletzung der Patente gezahlt werden sollen. Diese Klage liegt schon seit Anfang des vergangenen Jahres beim Landgericht Mannheim. Der Konzern weist die Forderungen allerdings zurück und behaupte, ein Teil der Patente sei ungültig und die Geldforderungen zu hoch.
Einigungen über einen Nutzung der Patente gibt es offenbar schon zwischen IP-Com und Ericsson, Motorola und Philips. Die Nummer Zwei im Handymarkt, der Hersteller Samsung aus Korea, hatte schon mit Bosch eine Lizenzvereinbarung geschlossen. Hinter IP-Com steht der Private-Equity Fonds Fortress, der mit rund 50 Prozent an dem Unternehmen beteiligt ist.
(Aktualisierung)
HTC erklärte am Abend, das Unternehmen nehme den Vorwurf der Patentverletzung sehr ernst. Allerdings sei das Unternehmen nicht zufrieden mit der Entscheidung des Gerichtes. Man glaube nicht, dass Patente verletzt worden seien oder überhaupt gültig seien.
Natürlich werde HTC sich an das Urteil halten, man habe aber Berufung eingelegt, und bitte zudem darum, eine Vollstreckung auszusetzen, bis das laufende Verfahren vor dem Bundespatentgericht in München entschieden sei. Dort werde derzeit geklärt, ob die Patente Gültigkeit hätten.
Zudem suche HTC inzwischen mit seinen Chipset-Lieferanten nach einer alternativen Lösung, die sich dann offenbar einer anderen Technik bedienen wird.
Bilder: Vodafone, HTC