In den vergangenen Wochen haben die deutschen Tierärzte ihre Rolle im Tierschutz intensiv diskutiert. Anlass war eine Enthüllung in der berufspolitischen Zeitschrift “Vetimpulse”: Aus der Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer entfernt worden war die Formulierung, der Tierarzt sei der “berufene Schützer der Tiere”. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) wandte sich daraufhin an die Bundestierärztekammer (BTK) mit der Aufforderung, diesen Satz wiederaufzunehmen, “da mit diesem Satz das Berufsverständnis vieler praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte in prägnanter Weise auf einen Nenner gebracht wird”.
Andere tierärztliche Vereinigungen machten Vorschläge zur Umformulierung, in der “Vetimpulse” wurde lebhaft debattiert, und schließlich entschied die Delegiertenversammlung der BTK im Spätherbst, einen alternativen Satz in Paragraph 2 aufzunehmen: “Aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist jede Tierärztin und jeder Tierarzt in besonderer Weise zum Schutz der Tiere berufen und verpflichtet.” Die in den achtziger Jahren in die Berufsordnung aufgenommene Formulierung “der berufene Schützer” sei eine Phrase, die nicht konkret hinterlegt sei, war die Meinung einiger Delegierter. Der Frieden scheint zunächst wieder hergestellt, aber die Diskussionen – in der Öffentlichkeit berufspolitischer Medien und Podien ebenso wie im Privaten – zwischen Tierärzten zeigten auch, dass angesichts der Situation des Tierschutzes in Deutschland tatsächlich Zweifel angemeldet werden dürfen, dass eine Berufsgruppe wie die Tierärzte sich ohne Wenn und Aber als “berufener Schützer der Tiere” betrachten darf. Angeführt wurde beispielsweise, dass Tierärzte an vielen Praktiken in der landwirtschaftlichen Tierhaltung beteiligt sind, die das Tierschutzgesetz zwar noch erlaubt, die aber längst auch vielen Experten als tierschutzwidrig gelten, und vor allem: dass Tierärzte oft aus wirtschaftlichen Gründen notwenige Behandlungen nicht vornehmen können. Wichtig in der Debatte war auch, dass viele Tierärzte davor zurückscheuen, ihre Klienten – und das gilt für die Nutz- und für die Kleintierpraxis – selbst bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz anzuzeigen, denn sie müssen fürchten, dass eine solche Anzeige ihrem Ruf schadet und sie Kunden kostet.
Doch unabhängig davon, wo die Rolle der Tierärzte wirklich gegenwärtig im Hinblick auf den Tierschutz einzuordnen ist, zur Novellierung des Tierschutzgesetzes, das am Donnerstag am späten abend des Bundestag in letzter Lesung passierte und beschlossen wurde, haben die deutschen Veterinärmediziner in diesen Tagen deutliche Worte gefunden.
“Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz”, schreibt der bpt in einer Meldung klipp und klar und kritisiert vor allem, dass der Schenkelbrand zur Kennzeichnung von Pferden weiterhin erlaubt bleiben soll, obwohl viele Experten zu dem Urteil gekommen sind, dass Fohlen unter der Prozedur stark leiden – und obwohl es mit der Kennzeichnung durch einen Chip längst eine weniger schmerzhafte Alternative gibt. Daneben wirft der bpt dem Bundestag vor, ein Gesetz zu billigen, dass das lange für 2017 geplante Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung auf 2019 verschiebt. Lange ist um dieses Verbot gerungen worden. Viele Tierschutzverbände äußern nun, dass die Gesetzesnovelle durch dieses Verbot vollends zu einer Farce verkommt. Dabei war es mal ein Prestige- und Imageprojekt des Landwirtschaftsministeriums. Agrarministerin Ilse Aigner bekannte sich Anfang 2011 immer wieder zu der Novellierung, da damals intensive Proteste an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung aufgekommen waren. Mit ein Anlass war der Dioxin-Skandal im Januar 2011.
Auch die Bundestierärztekammer kritisiert beide Punkte: die Verschiebung des Betäubungsgebots und den schmerzhaften Heißbrand beim Pferd. Die Gesetzesnovelle sei “in vieler Hinsicht enttäuschend und völlig unzureichend”, heißt es in einer Mitteilung der Kammer.
Beide Standesorganisationen bekunden aber insbesondere einhellig ihre Empörung darüber, dass Landwirte künftig Arzneimittel selbst einsetzen dürfen, die bei der Kastration von Ferkeln den Schmerz ausschalten. Eigentlich war die Kastration mit Betäubung ein erklärtes Ziel des Tierschutzes seit Jahren: Jedes Jahr werden etwa 20 Millionen männliche Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert, damit ihr Fleisch nicht den strengen “Ebergeruch” annimmt. Mehr über die Debatte zur Ferkelkastration findet sich beispielsweise hier oder auch hier im Blog Tierleben.
Mehr als 20 Millionen Ferkel werden jedes Jahr ohne Betäubung kastriert.
Doch dass das Verbot der betäubungslosen Kastration nicht nur verschoben, sondern die für die Betäubung notwendigen Arzneimittel jetzt sogar Landwirten zugänglich sein sollen, können die deutschen Veterinärmediziner nicht akzeptieren. Da spielt es auch keine Rolle mehr, dass es im Berufsstand seit langem üblich ist, die Verbindung mit der Landwirtschaft zu betonen und sich als “Partner auf Augenhöhe” darzustellen. Der bpt hat in dieser Angelegenheit kurzerhand den Drogenbeauftragten der Bundesregierung eingeschaltet.
Der Hintergrund ist eine Änderung in Paragraph 5 “Eingriffe an Tieren” des Tierschutzgesetzes. Er beginnt: “An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung warmblütiger Wirbeltiere sowie von Amphibien und Reptilien ist von einem Tierarzt vorzunehmen.” Beim Bundeslandwirtschaftsministerium heißt es auf Nachfrage, im neuen Tierschutzgesetz sei eine Verordnungsermächtigung verankert, die sich darauf bezieht, dass eine andere andere Person als ein Tierarzt eine solche Betäubung durchführen können soll.
Der Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), Hans-Joachim Götz, hält es für widersinnig, Narkosemittel von Laien anwenden zu lassen. Die Durchführung einer sachgerechten Narkose erfordere umfassende Kenntnisse der physiologischen Funktionen eines Tieres. Die Narkoserisiken könnten unter Umständen lebensbedrohlich für die Tiere sein. Deshalb habe der “Tierarztvorbehalt” im bisherigen Tierschutzgesetz seinen Sinn gehabt. „Nur wir Tierärzte sind durch unsere wissenschaftliche Ausbildung in der Lage, die Narkosefähigkeit eines Tieres und die Narkosetiefe sachverständig zu prüfen”, erklärt Götz. Jetzt drohe nicht nur vielen Tieren, dass sie unzureichend betäubt schweren Eingriffen unterzogen würden, sondern auch der missbräuchliche Einsatz der in Laienhand geratenen Mittel. Der Tierärzteverband verweist auf das Suchtpotential etwa von Ketamin und hat sich in dieser Angelegenheit an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gewandt.
Auch Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, kommentiert: „Dem Tierschutz wird hier ein Bärendienst erwiesen. Es wäre besser, ganz auf diese schmerzhaften und chirurgischen Eingriffe zu verzichten.” Momentan, so Mantel, gibt es keine praktikablen und vor allem schnell und ausreichend wirksamen Schmerzmittel, die vom Landwirt bedenkenlos angewendet werden können. „Verfügbare lokal aufzubringende Präparate für die Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration wirken erst nach einigen Minuten. Bei den großen Beständen wird aber im Akkord kastriert, das heißt, die Tiere wären im Regelfall bei dem Eingriff überhaupt nicht betäubt. Und auch der Schmerz nach der Operation wird nicht gelindert, das ist eine grobe Täuschung”, kritisiert Mantel.
Nun ist es so, dass die Tierärzte natürlich berechtigterweise einen wirtschaftlichen Schaden befürchten, wenn der “Tierarztvorbehalt” im Tierschutzgesetz derartig aufgeweicht wird. Für mehr als 20 Millionen Ferkel pro Jahr muss eben kein Tierarzt gerufen werden, wenn die Kastration ansteht. Das war zwar bisher auch so, denn jeder landwirt durfte seine Ferkel selbst kastrieren und musste keinen Tierarzt dafür rufen. Dass aber die Schmerzmittel, die sich auch für andere Zwecke eignen, jetzt ganz selbstverständlich an Landwirte gelangen, dürfte die Rolle des Tierarztes generell schwächen. Von diesen wirtschaftlichen Bedenken aber abgesehen, ist es eine Überlegung wert, was die Abgabe der Mittel an “Laien” noch für Folgen haben könnte. Der bpt merkt an, dass der Verbleib der Mittel mit Sicherheit nicht lückenlos überwacht werden kann, das heißt, man kann nicht feststellen, ob die Medikamente nur für die Ferkelkastration verwendet werden. Könnten also auch andere Erkrankungen bei Nutztieren so “kaschiert” werden, die kranken Tiere unter Schmerzmitteleinfluss beispielsweise zum Schalchthof transportiert werden? Könnten Halter das Rufen des Tierarztes hinauszögern, weil sie es zunächst mit einem Schmerzmittel bei ihren kranken Tieren versuchen? Etliche Szenarien sind denkabr, auch abseits der Drogenproblematik, und auch die Schwierigkeit der Anwendung sollte nicht unterschätzt werden. Auch in Tierarztpraxen “bleiben” immer wieder Tiere “in der Narkose” – weil sie unbemerkt herzkrank sind, aber auch, weil unter Umständen die Feinheiten der Dosierung nicht bis ins Letzte beachtet wurden. Es gibt viele Berichte über Katzen und Hunde, die wegen einer Lappalie wie Zahnsteinentfernung oder dem Kämmen von Perserkatzenfell in eine kurze Narkose gelegt werden und die diesen “Eingriff” zum Entsetzen ihrer Besitzer nicht überleben.
Ähnlich diffizil dürfte der Einsatz schmerzausschaltender Mittel sein, selbst wenn sie das Bewusstsein der Tiere nicht beeinflussen, nur die Fähigkeit, Schmerzen zu empfinden. Bisher wurde die Kastration ohne Betäubung im Sekundentakt durchgeführt. Akkordarbeit, wie die Bundestierärztekammer anmerkt. Die Freigabe der Schmerzhemmer für die Landwirte könnte als Feigenblatt enden, als leere Behauptung, die den Tierschutz nur nach außen hin verbessert dastehen lässt. Andere Länder, die schon länger aus der betäubungslosen Ferkelkastration ausgestiegen sind, haben sogar mit massiven Narkosen experimentiert, um den Eingriff wirklich schmerzfrei zu gestalten: In der Schweiz ließen Wissenschaftler die Ferkel in tiefe Gasnarkose sinken, eine Maßnahme, die ganz sicher nicht von Laien zu bewältigen ist.
Eine Hoffnung bleibt: Die Ferkelkastration könnte in Zukunft ganz überflüssig werden durch alternative Methoden wie die “Jungebermast” (die Tiere werden geschlachtet, bevor sie den Ebergeruch mit Einsetzen der Geschlechtsreife entwickeln), elektronische “Nasen” am Schlachtband, eine Impfung gegen das stark riechende Geschlechtshormon oder die Züchtung geruchsfreier Tiere. Auch beim Bundeslandwirtschaftsministerium heißt es, welche Lösung in Zukunft relevant wird, ob Ebermast, Betäubung oder Impfung, sei jetzt noch nicht abzusehen. “Dass es überhaupt die Betöäubung ist, ist nicht gesagt”, so eine Sprecherin. Doch noch ist das Zukunftsmusik, und, da sind sich Tierschutzverbände und viele Experten einig, fürs erste hat man beim Tierschutzgesetz einen Weg gewählt, der besonders wenig Kosten verursacht.
In einer Reaktion nach der Verabschiedung durch den Bundestag verteidigte der CDU-Abgeordnete Dieter Stier die Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf. Strengere Tierschutzstandards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von Arbeitsplätzen in der deutschen Landwirtschaft, sagte Stier. Kritik äußerte hingegen die Opposition. Renate Künast (Grüne) warf der Koalition vor: “Ihr Tierschutzgesetz ist der Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern.”
Tatsächlich lässt sich auch der Fortbestand der Praktik des “Heißbrennens” beim Pferd unter Tierschutzaspekten und Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien kaum rechtfertigen – außer mit dem Erhalt einer “Marke” und wirtschaftlichen Gründen, die in den vergangenen zwei Jahren immer wieder angeführt und debattiert wurden. Das Brandzeichen wurde dabei mit dem “Mercedesstern” verglichen, Pferdezüchter behaupteten, der Mikrochip sei nicht so fälschungssicher wie das jahrhundertealte traditionelle Symbol. Mehr zum Streit um das Brandzeichen bei Pferden findet sich hier.
Der Deutsche Tierschutzbund hält die Entscheidung des Bundestags, das entschärfte Gesetz zu verabschieden, für ein Zugeständnis an die Agrarlobby und bilanziert: “Millionen Tiere bleiben weiter schutzlos.” Er will die Liste mit dem Abstimmverhalten jedes einzelnen Abgeordneten veröffentlichen, Tierschutz soll Thema beim Bundestagswahlkampf werden.
Danke für diese detailierte...
Danke für diese detailierte und gut recherchierte Berichterstattung!
Kleine Ergänzung: Die Stroheinstreu, ie auf dem Bild zu sehen ist, ist leider eine seltene Ausnahme. Millionen Schweine leben auf harten Betonspalten, durch dessen Öffnungen Güllegase aufsteigen, welche ihre Lungen ständig reizen und regelhaft schädigen. Es gibt am Schlachthof kaum ungeschädigte Schweinelungen…
Danke für diese detailierte...
Danke für diese detailierte und gut recherchierte Berichterstattung!
Kleine Ergänzung: Die Stroheinstreu, ie auf dem Bild zu sehen ist, ist leider eine seltene Ausnahme. Millionen Schweine leben auf harten Betonspalten, durch dessen Öffnungen Güllegase aufsteigen, welche ihre Lungen ständig reizen und regelhaft schädigen. Es gibt am Schlachthof kaum ungeschädigte Schweinelungen…
Brandzeichen und Kastration...
Brandzeichen und Kastration ohne Betäubung mussten doch zugelassen bleiben. Wo kämen wir denn hin, wenn am Ende Tiere besser geschützt würden als Knäblein und Knaben!
Dr. Helmut Uhlarz