ARCHIV – Ein im Auto eingesperrter Hund, aufgenommen am 28.09.2010 in München (Bayern). Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am 12.03.2015 über eine Klage eines Hundehalters, dem untersagt wurde, seine Weimaraner-Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten. Foto: Stephan Jansen/dpa (zu lsw vom 11.03.2015) +++(c) dpa – Bildfunk+++
Hündin im Auto während Arbeitszeit
17. März 2015 | Keine Kommentare