Als die Lautsprecherdurchsage um 9:58 Uhr alle Interessierten bittet, die Plätze im Sitzungssaal I im Oberverwaltungsgericht Münster einzunehmen, sind die fünf Stuhlreihen längst voll: Am Freitagmorgen, 20. Mai 2016, wird öffentlich über die Frage verhandelt, ob zwei Brütereien – eine aus dem Kreis Paderborn und eine aus dem Kreis Gütersloh – männliche Hühnerküken direkt nach dem Schlüpfen aus dem Ei töten dürfen. Die Praxis ist europaweit üblich, weil die männlichen Küken aus Legehuhn-Zuchtlinien sich weder für die Eiproduktion noch für die Mast eignen; sie setzen zu wenig Fleisch an. Jährlich trifft dieses Schicksal etwa 45 Millionen Küken in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen sollte diese Handhabung jedoch eigentlich im Jahr 2015 aufhören: Ende 2013 wies der grüne Umweltminister Remmel die Kreisbehörden damals an, den Brütereien in ihren Zuständigkeitsbereichen das Töten männlicher Eintagsküken ab 1. Januar 2015 zu untersagen. Etliche Brütereien zogen vor Gericht, beim Verwaltungsgericht in Minden bekamen sie dann Anfang 2015 Recht. Die Kreise Gütersloh und Paderborn gingen nun in Münster in Berufung – und das unter reger Aufmerksamkeit der Medien. Wer wirklich noch um kurz vor zehn dem Lautsprecher-Aufruf gefolgt wäre, hätte die Richter, die juristischen Vertreter der Kreisbehörden und den Rechtsanwalt der beiden Betreiber von Brütereien erst einmal eine ganze Weile nicht sehen können, denn vor den Sitzreihen traten sich die Fernsehteams auf die Füße. Und: Geschätzt die Hälfte der 30 bis 40 Besucher auf den Stühlen waren Journalisten.
Gut eine Stunde später wird Martin Beckmann, der Anwalt der beiden Brüterei-Betreiber, dann deshalb auch sagen, man habe ja heute morgen schon hier im Saal gesehen, worum es eigentlich gehe: um Aufmerksamkeit für politische Ziele. Das Verfahren sei nur eine Bühne: “Ein politisches Geschäft” werde “auf den Schultern der Betroffenen” – also der Betreiber der Brütereien – ausgetragen. Es gehe den Behörden auch gar nicht darum, das Verfahren zu gewinnen, so Beckmann.
Gewonnen haben sie auch nicht. Mittags zog sich das Gericht zur Beratung zurück, wenige Stunden später meldeten dann viele Medien das Urteil: Dem Tierschutzgesetz zufolge dürfen Tiere aus einem “vernünftigen Grund” getötet werden. Für die Tötung der männlichen Küken aus Legelinien besteht nach Ansicht der Richter ein solcher vernünftiger Grund. Das Urteil stellt die wirtschaftlichen Nutzungsinteressen des Menschen über ethische Gesichtspunkte des Tierschutzes. Es erkennt auch an, was Anwalt Beckmann im Gerichtssaal mehrfach darlegte: Dass seine Mandanten eine Aufzucht der männlichen Küken, wie von Tierschutzaktivisten gefordert, nicht leisten können, ohne enorme wirtschaftliche Risiken auf sich nehmen zu müssen.

Denn Fakt ist: Die männlichen Küken werden getötet, weil ihre Aufzucht als “Nischenmarkt” gilt. Längst gibt es Landwirte, die – beispielsweise als Teil der sogenannten Bruderhahn-Initiative – diese Küken aufziehen. Die Aufzucht dauert aber viel länger als üblich, weil die Hähne langsam wachsen; am Ende sind sie dennoch leichter als Vertreter von Mastrassen. Ihre aufwendige Haltung wird teilweise finanziert aus dem Erlös der Bruderhahn-Eier, also der Eier der Schwestern, die mit etwa 50 Cent pro Stück teurer sind als andere. Beides – Aufzucht der Hähne, Haltung der Hennen, die die Bruderhahn-Eier legen – leisten Landwirte, die sich der Initiative angeschlossen haben. Das ist viel Engagement, aber wohl nicht für jeden etwas – nichts jedenfalls für die beiden Brüterei-Betreiber aus Gütersloh und Paderborn. Für sie sei die Aufzucht der männlichen Tiere ein unlösbares Problem, es würde ihre wirtschaftliche Existenz vernichten, hieß es in Münster. Die zuständigen Kreisbehörden hatten nämlich explizit die “Erschließung eines Absatzmarktes” vorgeschlagen und dabei auch die Bruderhahn-Initiative ins Spiel gebracht. Die Kükentötung, so die Haltung der Behörden, widerspreche inzwischen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Mehrheit der Verbraucher. Die Bio-Ecken in allen großen Supermärkten würden immer weiter wachsen, argumentierte die Vertreterin des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums vor Gericht. Dementsprechend sah sie schwindende Hindernisse dabei, ein Vermarktungskonzept zu entwickeln. Beckmann hingegen vermutete hier nur “Nischen für einige zehntausend Tiere”. Und überhaupt: Der Rechtsanwalt kritisierte, dass der angebliche “Bewusstseinswandel” in der Bevölkerung immer wieder als Argument herangezogen wurde. Er sehe aber keine Belege dafür, dass der “vernünftige Grund” heute ein anderes Argument sei als früher.
Fanden die Bürger vor dreißig Jahren “vernünftig”, was sie heute nicht mehr akzeptieren können? Wenn es nach den Menschen gehen würde, die sich an diesem Freitag draußen vor dem Oberverwaltungsgericht versammelt hatten, dann lautet die Antwort: ja. Der Durchgang zur Münsteraner Innenstadt, der über den Platz zwischen Aegidiikirche und Gerichtsgebäude führt, ist vormittags normalerweise nicht gerade belebt. Doch an diesem Freitag sammelten sich hier im Nieselregen bald ganze Gruppen, einzelne steckten in flauschigen gelben Kükenkostümen und stachen deshalb hervor. Sowohl der “Deutsche Tierschutzbund” als auch “Peta” waren mit Abgesandten in Münster vertreten, verteilten Flyer und kleine, weiche Kunststoffküken an die wenigen Passanten und warteten gespannt auf die Urteilsverkündung.
“Wir fordern eine gesetzliche Lösung und eine Umkehr der Brütereien zum Zweinutzungshuhn”, formulierte die Biologin Lea Schmitz, Sprecherin des Tierschutzbundes, die Ziele ihres Verbands. Ein Systemwandel müsse her, denn: “Diese extreme Zucht auf Mast- und Legelinien bringt noch andere Probleme.” Als Beispiel nannte Schmitz die schmerzhafte Verformung der Masthuhnkörper; die Tiere können am Ende der Mastperiode oft kaum noch stehen, weil sie so viel Brustfleisch ansetzen. Und das, obwohl Masthähnchen nur 35 bis 40 Tage lang leben und dann schon geschlachtet werden.

Was bedeutet ein solches Schicksal, vergleicht man es mit dem der männlichen Küken aus Legelinien? Tod am ersten Lebenstag gegen ein kurzes Leben als Masttier? Im Gerichtssaal in Münster klang diese Frage nur ganz am Rande an. Und auch eine weitere Argumentationslinie wurde kaum verfolgt: Zwar ist das für die meisten Menschen besonders Schockierende an der Debatte die “Wegwerfmentalität”, das “Entsorgen” von Tieren nach der Geburt. Doch tatsächlich werden einige der Küken nicht weggeworfen, sondern als tiefgefrorene “Eintagsküken” an die Halter von Greifvögeln oder anderen fleischfressenden Tieren vermarktet. Welcher Anteil auf diese Weise Verwendung findet, ist allerdings unklar.
Für die Tierschützer liegt hier auch nicht der Kernpunkt des Streits. Sie wollen, dass Leid, das ihrer Ansicht schon nicht mehr gesetzeskonform ist, endlich ein Ende findet. “Der Skandal ist, dass gesunde Tiere auf die Welt gebracht werden, um gleich getötet zu werden”, so Sophie Nouvertné, Justitiarin von Peta Deutschland und als Prozessbeobachterin nach Münster gekommen. “Wir hoffen, dass der Rechtsweg ausgeschöpft wird und man auch noch zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig geht.”

Auch die große, einzige Alternative, um die es im Gerichtssaal immer wieder geht, ist für die Aktivisten von Peta nicht akzeptabel: die Geschlechtsbestimmung im Ei. Eine Methode, die die Universität Leipzig entwickelt, soll 2017 marktreif sein. Eier mit männlichen Küken könnten so vor dem Schlüpfen erkannt und zerstört werden, bevor die Embryonen empfindungsfähig sind. “Eine wirkliche Alternative ist das nicht, weil ja auch die Legehennen im derzeitigen System leiden”, sagt Nouvertné. “Wir können auch nicht akzeptieren, dass auf diese Technik gewartet wird. Wir fordern, dass das Töten der Küken umgehend aufhört.” Positiv fiel Nouvertné während der Verhandlung auf, dass eine so detaillierte Diskussion geführt wurde und dass der Wandel gesellschaftlicher Vorstellungen über Tierschutz immer wieder explizit erwähnt wurde.
Das große mediale Interesse im Nachklang der Verhandlung in Münster deutet schon jetzt auf eines hin: dass sich diese öffentliche Debatte über landwirtschaftliche Nutztierhaltung gerade verschiebt, und zwar vom Interesse an Haltungsbedingungen nun zu einem Beobachten der Bedingungen, unter denen Tiere getötet werden. Erstes Indiz neben der Aufmerksamkeit, die dem Küken-Thema zuteil wird, ist die wachsende Zahl an Berichten über die Schlachtung trächtiger Rinder. Eine Million Milchkühe werden jährlich in Deutschland geschlachtet, zehn Prozent von ihnen sollen unbemerkt trächtig sein. Ebenso ist das Interesse am Schicksal männlicher Küken aus Legelinien in den vergangenen Monaten und Jahren stetig gestiegen. Lea Schmitz vom Tierschutzbund ist sich zwar sicher: “Die Haltungsfrage ist den Verbrauchern immer noch am wichtigsten.” Aber auch die Frage der Tötung von Tieren rücke mehr ins Bewusstsein.
Zu Ende ist die Diskussion darüber jedenfalls noch lange nicht. Gerade die Frage der Küken wird noch unter höherem Druck weiterdiskutiert werden. Erste Medienberichte über das Münsteraner Urteil haben nun einen weiteren Kritikpunkt zutage gefördert: Die so dringend erwartete Entwicklung einer Methode zur Geschlechtsbestimmung wird zwar 2017 abgeschlossen sein. Es ist aber davon auszugehen, dass das Verfahren erst ab etwa 2019 auch wirklich in den Brütereien eingesetzt werden kann.
Danke für den Bericht
Wie können Richter, Menschen die klar denken können müssten, ein solches Urteil fällen. 45 Millionen Leben. Ein Tierleben ist auch Leben wie Menschenleben. Und es ist eine kurze Meldung in der Tagesschau und alles geht weiter. Wo sind die Menschen die sich darüber vor dem Richter aufregen. Ich bin wirklich traurig. Aber danke für den ausführlichen Bericht. Toll und mutig. Bitte weiter so. Bleiben Sie dran. Für das Leben. Es ist kostbar! Ihr Walter Bürger