Die Kindergärtnerin einer Kirchengemeinde hat sich scheiden lassen, die Diakonie-Krankenschwester ist aus der Kirche ausgetreten. Immer öfter gibt es Streit, zum Teil auch vor Gericht, über die Besonderheiten des kirchlichen Dienstrechts. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss im Grundsatz geurteilt: Die Kirche ist weitgehend frei in ihrem Vorgehen.
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