Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

24. Apr. 2018
von Hendrik Wieduwilt
1 Lesermeinung

4
3827
   

Die Digital-Charta ist zurück und sie will noch immer Verfassung sein

Die Zeit-Stiftung will am Mittwoch die nächste Version ihrer “Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union” veröffentlichen. Darüber spricht dann unter anderem auch die Bundesjustizministerin Katarina Barley. Mir liegt ein aktualisierter Text vom 21. Dezember (PDF) vor und um den soll es offenbar gehen, das teilen jedenfalls mehrere mit dem Thema vertraute Personen mit. Aus dem öffentlichen Diskussionsprozess ist wohl irgendwann ein nichtöffentlicher geworden, denn auf dem offiziösen Internetauftritt steht noch die alte Variante.

Die Autoren haben manche der umstrittensten Passagen entschärft – so etwa den von allen Seiten nahezu einhellig verdammten Artikel 5, der aus Sozialen Netzwerken Totalüberwacher gemacht hätte. Harmlos ist das Projekt allerdings noch immer nicht, sieht man sich die Präambel und die einzelnen Artikel näher an – und das lohnt sich, immerhin wurde die Idee einer Digitalcharta inzwischen durch eine Erwähnung im Koalitionsvertrag geadelt.

Was ist die “Digital-Charta”?

Die Digital-Charta ist ein mit umfangreichen Presseanzeigen beworbenes Projekt der “Zeit-Stiftung”, maßgeblich unterstützt durch den früheren EP-Präsidenten und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz und propagiert von Promis, darunter Heinz Bude, Juli Zeh, Johnny Haeusler, Ulrich Wilhelm, Christoph Keese, Jeanette Hofmann, Sascha Lobo und Rebecca Casati. Es war von Anfang an auf eine Änderung der EU-Verfassung ausgelegt. Manche der Artikel propagierten eine Art Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf Steroiden: Internetanbieter sollten praktisch jedes Ungemach im Keim ersticken: “Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern”, hieß es in der wohl meistkritisierten und nun gestrichenen Passage. Unklar blieb, warum die Promis, Politologen und mit ins Boot geholten Staatsrechtler den Text in Form einer Verfassung gegossen haben, denn diesem Anspruch wurde die Charta an keiner Stelle gerecht. (Details dazu auch auf diesem Blog.)

So richtig wissen die Organisatoren wohl noch immer nicht, was sie sein wollen: Das Papier beschreibt sich mal als “Entwurf einer Digital-Charta” (siehe Präambel), mal als “politisches Manifest in Gestalt eines gesetzesähnlichen Textes”. Auch der Inhalt ist weiterhin diffus: “Vorschläge für neue Grundrechte” sollen es sein, die in ein “bindendes Grundrechte-Dokument” münden – dann wieder ist die Rede von “Stärkung und Konkretisierung bestehender Grundrechte”, was ja gerade nicht nach neuen Rechten klingt. Wo es grad passt, ist wiederum von “geistigen und materiellen Interessen” die Rede, das meint dann wohl die hinter manchem Paragrafen stehende Kreativindustrie. An anderer Stelle geht es dann um “Rechte und Prinzipien”, worunter man nun wieder alles und nichts verstehen kann.

Zwischenergebnis: Auch bei dieser Version der Charta hat kein Jurist oder gar Staatsrechtler die Schlussredaktion übernommen.

Peinliche Paragrafen-Scharade

Tatsächlich setzt die “Charta” damit ihre peinliche Paragrafen-Scharade fort: Sie möchte Gesetz sein, weil es sexy klingt und mehr Bumms hat als ein bloßes Thesenpapier – obwohl sie mehr nicht ist. Aufgeplustert beginnt das Werk mit einer bizarren Präambel, in der in Kapitalen geschrieben steht, was “WIR, DIE AUTORINNEN UND AUTOREN” über dies und jenes denken. Die prätentiöse Einleitung wirkt ein wenig wie ein 6jähriger, der sich als “König” zum Karneval einen falschen Hermelinpelz überwirft und huldvoll seine neuesten “Dekrete” von einer Haushaltsrolle abliest. So viel Zeremoniell erlaubt sich nicht einmal die heutige EU-Grundrechtecharta – die beginnt recht trocken und ohne Glamour für die Verfasser. Das Grundgesetz hat auch eine Präambel, dort geht es aber erst einmal um Gott, dann um das deutsche Volk, aber nicht die Verfasser – und sie hält sich kürzer als das lange Intro der Charta-Autoren. Die Charta ist damit quasi das Instagram-Selfie unter den Verfassungen.

Präambel der Charta. Spüren Sie die Grandeur?

Immerhin: Es ist nicht länger verharmlosend die Rede von “einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern” – zu den Initiatoren des Textes gehörte immerhin ein gewisser Martin Schulz (SPD) und Springerlobbyist Christoph Keese, also keineswegs Menschen aus der uneigennützig tätigen Zivilgesellschaft.

Inhaltlich geht es letztlich um einige fromme Wünsche, überwiegend längst bekannte und debattierte Plattitüden, aber bisweilen auch eher haarsträubende Kulturdiktate.

Pluralität per Dekret: Artikel 12

Gefährlich bleibt es in Artikel 12, dort ist weiterhin die Forderung nach zwingendem Pluralismus in sozialen Netzwerken enthalten: “In der digitalen Welt sind Pluralität und kulturelle Vielfalt zu fördern”. Das klingt nach dem Wunsch der Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Facebook und Co. zwingen will, den Nutzern mehr Gender-Themen zu zeigen. Der Staat würde so zum Weltverleger, zur ganz großen Brille, durch die jeder Nutzer der digitalen Welt künftig blicken muss. Auch Artikel 4 (ehemals Artikel 5) zur Meinungsfreiheit ist in diesem Geist geschrieben: Dieses “Grundrecht” ist eigentlich eine Grundpflicht, denn Betreiber von Plattformen im Internet (“Betreiber öffentlicher Diskursräume”) sollen die Beachtung der Grundrechtecharta gewährleisten. Es handelt sich also um eine Art Regulierung im schmeichelhaften Gewand eines Grundrechts.

Harmloser, aber wohl etwas redundant sind Sätze wie “Netzneutralität ist diskriminierungsfrei zu gewährleisten” (Art. 11). Ist denn eine diskriminierende Netzneutralität überhaupt neutral? Personenbezogene Daten sollen “nur nach Treu und Glauben” erhoben und verarbeitet werden (Art. 7), was die Autoren aus der bald in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung abgeschrieben haben. Inwieweit der Art. 7 gegenüber dieser gewaltigen Reform nun ein Fortschritt ist, bleibt rätselhaft – allerdings schwächelten die Initiatoren beim Thema Datenschutz auf ihrer eigenen Seite kürzlich noch derart, dass der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg sie zu Nachbesserungen ermahnen musste. Es geht wohl einmal mehr um Wohlklang statt Substanz.

Weniger Schutz als im Grundgesetz

Undeutlich bleibt Artikel 16: “Im digitalen Zeitalter ist effektiver Arbeitsschutz und Koalitionsfreiheit zu gewährleisten.” Hier möchte man fragen: Jetzt erst? Vorher nicht? Artikel 9 unseres bestehenden Grundgesetzes zu lesen kam den Autoren womöglich nicht in den Sinn. Vielleicht finden sie ihre kürzere Formulierung schlicht besser als die in unserer Verfassung. Die Charta bleibt allerdings hinter dem Grundgesetz zurück. Möchten die Charta-Autoren etwa den Schutz der Arbeitnehmer einschränken? Ähnlich verhält es sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Man kann sich ein Grundgesetz übrigens kostenlos bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellen.

Staatsgeheimnisse werden abgeschafft

Artikel 5 besteht aus allerlei Vorschriften zu “Automatisierten Systemen”. Am Ende soll jedenfalls ein Mensch entscheiden – das steht in dem Paragrafen gleich mehrfach, in Bezug auf Entscheidungen “von erheblicher Bedeutung”, solche, die “in Grundrechte eingreifen”, aber auch bei solchen über Leben und Freiheitsentzug – sind letztere denn nicht von erheblicher Bedeutung und greifen sie etwa nicht in Grundrechte ein? Egal. Artikel 6 schafft quasi im Vorbeigehen sämtliche Staatsgeheimnisse ab. Er gewährleistet uneingeschränkte Transparenz gegenüber jedermann. Ein Vorbehalt soll nur zum Schutz personenbezogener Daten gelten, also nicht etwa aus Gründen der Sicherheit, der Außenpolitik oder was das Informationsfreiheitsgesetz sonst noch an Ausnahmen kennt. Mit einem Schlag sind sämtliche Archive der Ministerien, aber auch von privaten Unternehmen, sofern sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, offen.

Gerichte werden überflüssig

Der juristisch wohl größte Knaller verbirgt sich in Artikel 17 und ist ein alter Bekannter: Die Charta soll nämlich nicht nur für staatliche Stellen gelten, sondern “die Rechte und Prinzipien” (was immer das ist) auch gegenüber “nichtstaatlichen Akteuren” greifen. “Dabei ist eine Abwägung mit den Grundrechten dieser Akteure vorzunehmen”. Wägt man also Prinzipien mit Grundrechten ab? Egal. Der Artikel widerspricht jedenfalls wie schon die Vorgängerversion unserem Grundgesetz. Denn das sieht eine Grundrechtsbindung gemäß dem – unveränderlichen – Artikel 1 Absatz 3 GG grundsätzlich nur für den Staat vor (Ausnahme: Art. 9 GG). Die Rechtsprechung hat dazu eine lediglich mittelbare Grundrechtsbindung entwickelt. Im Aktienrecht debattiert die Fachwelt seit vielen Jahren, ob ein Unternehmen nun den Aktionärsinteressen dient (shareholder value, so steht es derzeit im Gesetz) oder der Allgemeinheit. Man darf davon ausgehen, dass sich die Charta-Autoren auch mit diesen Diskussionen nicht unnötig aufgehalten haben.

Noch immer “Freiheitsfressendes Monster”?

Den Verfassern dürfte noch immer nicht klar sein – obwohl ihnen dies von vielen Kritikern mehrfach erklärt wurde -, dass eine totale Grundrechtsbindung für alle nicht bedeutet, dass alle automatisch glücklich sind und Regenbögen ausatmen. Es bedeutet vielmehr, dass über jeden einzelnen Streit künftig das Bundesverfassungsgericht urteilen müsste  und man sich die Ausarbeitung einfacher Gesetze sparen könnte. Beispiel: Wenn ich schlecht gelaunt bin und unter diesem Beitrag einen kritischen (aber legalen!) Kommentar löschen möchte, darf ich das. Künftig würde ich damit gegen das Grundrecht des Kommentators verstoßen, an das ich gebunden bin. Um das zu klären, müssten wir nach Karlsruhe gehen – denn einfache Gerichte haben nicht zu (nachkonstitutionellen) Verfassungsfragen zu entscheiden. Also, wie es zur alten Charta der bloggende Anwalt Thomas Stadler formulierte: “(W)er wacht darüber? Diese Rolle wird selbstverständlich der Staat einnehmen. Was das bedeutet ist klar. Die Charta macht ihn zum Leviathan: zum freiheitsfressenden Monster.”

Die Freiheit nimmt also deutlich ab und nicht zu. Doch was auch immer die Charta-Autoren im Sinn haben, etwa Kollektivierung, Verstaatlichung, neue Staatsmedien oder einfach nur Selbstmarketing – Freiheit für den Einzelnen ist es ganz sicher nicht. Das muss sich jeder vergegenwärtigen, der diese PR-Sause mit seinem Namen unterzeichnet.

24. Apr. 2018
von Hendrik Wieduwilt
1 Lesermeinung

4
3827

   

10. Jan. 2018
von Hendrik Wieduwilt
1 Lesermeinung

5
4965
   

Overstated Jurisprudence

Dies ist eine mir freundlicherweise zugespielte Übersetzung meines Beitrags über das NetzDG im FAZ-Blog.
This is a translation of my article about the new German hate speech law (“NetzDG”).

Over the past few days, we’ve been seeing how the controversial Network Enforcement Act NetzDG is turning a whirring, entertaining and sometimes silly means of mass communication into a fink forum for self-righteous grumpy Guses. This is about Twitter, a little about Facebook, and mostly about the nuclear level blunder by the SPD, namely the grossly overestimated understanding of what it by right can do. It’s possible that this insight is now seeping through to the Minister of Justice Heiko Maas. He too was once called out on hate speech, and now Twitter has deleted one of his tweets.

The Social Democrats are currently shocking us with their astonishingly anti-freedom statements – some even advocating for unadulterated censorship. Eva Högl (SPD) said something along the lines of content needing to first disappear and then reappear online following a legal review.

That is pretty close to the legal definition of “censorship”: namely a state pre-check.

Sawsan Chebli (SPD) has made the disconcerting intimation that right-wing conservatives like those from the AfD or Thilo Sarrazin (admittedly also SPD) should no longer be allowed to express their opinions.

And the EU’s “Digital Charter”, hostile to basic rights and promoted by SPD chairman Martin Schulz, has already been an extensive topic of discussion elsewhere.

The party is in urgent need of help when it comes to the importance of freedom of expression – and also having a sense of humor. A lot of SPD politicians apparently don’t get satire. So it matters to them not one bit when this gets deleted along with hate speech. It is hardly coincidence that the “Titanic” was never sued by Helmut “The Pear” Kohl (CDU), or Roland “where does human life begin” Koch (CDU), or Volker “how sexy is politics allowed to be” Bouffier (CDU), but it was sued by Kurt “kill the beast” Beck (SPD), or Johannes Rau (SPD) and Björn Engholm (SPD). Even Gerhard Schröder (SPD) proved himself thin-skinned when the debate over his hair color reached all the way to Karlsruhe.

But it wasn’t just the SPD’s unbridled censorship and a customary and appalling knowledge gap concerning the digital world that steered the federal government head-on into chaos. This was coupled with a downright childlike, uncritical trust in the magical power of jurisprudence.

Anyone in favor of the NetzDG wants the impossible, is overstepping the law, is rubbing a plastic bottle while hoping for a genie.

Federal Minister of Justice and licensed lawyer Heiko Maas soberly narrated a ridiculous fairytale to Germans. Namely one in which a couple of paragraphs were capable of solving the most urgent social problems of our age: hate, resentment, and social decline. He overestimated his tool.

Furthermore, and this is also an important and under-emphasized aspect, he was angry because he, Maas, and other politicians, especially at the local level, were being harassed on social media.

But wait just a minute, scream the NetzDG apologists: How can the law be an overstatement of the law when it supposedly doesn’t create any new obligations? Andrea Nahles, SPD faction leader in the Bundestag, argued along these lines. Over the weekend, she once again struggled with the worn-out online phrase about there being no legal vacuum.

However, the NetzDG does indeed create new obligations.

First of all, for practical reasons (for lawyers: “factual”): A trivial insult like “idiot” (Maas about Thilo Sarrazin) would never send someone crying to the nearest police station in the real world. Consequently, nothing gets deleted or removed. Perhaps the allegedly scorned person might run home foaming at the mouth. But once the computer’s been switched on and Word’s loaded up and ready for the forthcoming rant of a criminal complaint to the public prosecutor’s office – the anger has usually subsided. A natural pre-filter ensures that coarse shade does not morph into judicial skirmishes.

Enter NetzDG: A couple of clicks suffice. You don’t even need a criminal complaint. And off the report goes. Even if it’s about an insulting tweet by the future Federal Minister of Justice. This is how things are looking.

However, because of these deletions, it is now part of the usual Twitter melee to photograph compromising text for posterity and then take pleasure in showcasing it as soon as the network’s cleaning agents have set to task.

However, even from the legal perspective, there are more rights online and not fewer than in the real world. At the public prosecutor’s office you would merely spare a bored chuckle for such an “ad”. As a rule, the person so dubbed would have to file a criminal complaint of his own volition. If instead a third party were to file a complaint spurred on by indignation over moral decline or to punish someone, nothing would happen. “Idiot” just gets left hanging in the room.

Is it possible that reality is a lawless realm?

It’s true: A lot of the NetzDG obligations were already being met by the companies beforehand. The obligation to delete originates from interference liability in connection with the penal code (it is by no means contained in the German Telemedia Act, as a spokesperson of the Federal Ministry of Justice claimed at the government press conference on Monday). However, up until now the providers were given more leeway on the timeline.

The NetzDG is actually a HecticG.

It demands the impossible from most companies in a short amount of time. And the issue of what is permissible and impermissible is pretty complicated and mired in gray zones to boot. Had Maas just sat down for a quick coffee with a sleep deprived media lawyer to discuss the NetzDG, the lawyer would have been able to quickly outline the issues and advise him to bury the project.

Exactly how complicated is it? This complicated (examples from the judicial review  by Andreas Stegbauer in the NStZ (New Magazine for Criminal Law) professional journal 2015, 201):

Siggi Heil” is punishable even if a “Siggi” is being greeted, but only given a “specific intonation” – according to the Berlin-Brandenburg OVG (High Administrative Court). The judgment is not explicit but rather relies on witness who understood “Sieg Heil”.

Today we would say: it was reported so it has to go.

The artist Meese is allowed to depict the Hitler greeting: It is satire according to the AG (district court) in Kassel. Whether the facts of the case are relevant, but are accepted because of freedom of art or whether the whole thing is not a Hitler salute, nobody knows – it is controversial.

The NPD poster “Good journey home“, a caricature of Asian-looking individuals on a carpet, was permitted by the VG (People’s Court) in Berlin and the OLG Higher Regional Court in Munich. A political position was announced, but foreigners were not denied the right to live in Germany.

Regarding the poster “Hit the gas”, the VG Berlin acknowledged that a reference to a gas chamber might very well be indicated. But also that there also exists such a “popular” expression for accelerated politics. And that means freedom of expression when in doubt.

A quick test break: Would you have made the same decision?

Promoting the exclusion of foreigners in Germany from social healthcare and pension schemes and their expulsion within the framework of a five-point plan was enough for the Berlin Regional Court to assume that it would incite the masses. However, the Kammergericht (highest state court) overturned the ruling. This was not in itself an invitation to arbitrary measures and, moreover, such measures were not necessarily suited to disrupting “public peace”.

Would you have come up with the argument of “public peace” of your own accord?

Germans defend yourselves – against foreign infiltration, Islamization, and foreign crime!” is hardly an endearing slogan, but still lawful. The Federal Court of Justice believes that despite the use of words like “multi-criminal” and “social can only be national”, this could be seen as exaggerated examples of the consequences of a misguided policy. So the state exercised restraint allowing the poster. It can be assumed that the Senate still felt disgusted.

Another well-known bonus case from recent legal history: The chairman of the AfD faction Alice Weidel may be called a “Nazi whore” – but only in exactly the same context of the “extra-3” moderation (a satirical programme), judged the otherwise rather strict LG (regional court) Hamburg.

Whereas courts once brooded for a long time, sometimes erred, and later retracted, the informant now presses a button, and a tired monitor from Twitter or Facebook is given a few seconds to approve the message (and thereby reduce the deletion rate later published by the employer) or to quickly finish off the job. This is how privatized justice emerges. This is how “overblocking” evolves. In the meantime, messages have even been deleted in which only a deletion was reported.

While Twitter tells journalists it has nothing to do with the NetzDG, even a spokesperson from another tech company has to laugh.

So get rid of the NetzDG?

No one should have any political illusions: the NetzDG is here to stay. The FDP and now the Greens want to get rid of the NetzDG, along with the AfD. However, at the heart of the whole fatigue, the future Groko (Grand Coalition) is not interested in the whole You’re In Charge at the moment. Did anyone think that Lars Klingbeil – the net savvy, intelligent – Secretary General of the SPD, would change that?  The Internet-savvy factions around the large people’s parties (Cnetz, D64) are keeping quiet. The Internet is invoked in every speech, but it has yet to reach the political mainstream in 2018. On the contrary, The Chaos Computer Club is now looking away in frustration because, although its advice is occasionally sought, it is usually ignored.

And the louder the AfD bellows about the NetzDG, the less likely the coalition is to back down and concede to those grubby urchins in Parliament. The NetzDG is reality. It has erected a treacherous system of secondary censorship.

Heiko Maas as Minister of Justice and policy driver has indeed left behind tracks.

10. Jan. 2018
von Hendrik Wieduwilt
1 Lesermeinung

5
4965

   

08. Jan. 2018
von Hendrik Wieduwilt
6 Lesermeinungen

42
9662
   

Das überschätzte Recht

Wir sehen dieser Tage, wie das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – aus einem flirrenden, interessanten, manchmal albernen Kanal der Massenkommunikation ein Petzportal für selbstgerechte Muffelpötte macht: Die Rede ist von Twitter, ein wenig auch von Facebook, vor allem aber vom  Kernirrtum der SPD, nämlich der grotesken Überschätzung dessen, was Recht zu leisten in der Lage ist. Womöglich sickert diese Einsicht nun auch bei Bundesjustizminister Heiko Maas durch. Denn auch er wurde früher einmal durch Hassrede auffällig, auch einen seiner Tweets hat Twitter jetzt gelöscht. 

Die Sozialdemokraten entsetzen derzeit durch verblüffend freiheitsfeindliche Äußerungen – manche plädieren geradezu für lupenreine Zensur. Eva Högl (SPD) etwa meint, Inhalte müssten erst einmal verschwinden und erst nach rechtlicher Prüfung wieder online gestellt werden.

Das ist beinahe genau die juristische Definition von “Zensur”, nämlich einer staatlichen Vorprüfung.

Sawsan Chebli (SPD) irritiert mit der Andeutung, dass Rechtskonservative etwa in der AfD oder Thilo Sarrazin (zugegeben, auch SPD) ihre Meinung nicht mehr äußern dürfen.

Und über die vom SPD-Vorsitzenden Martin Schulz propagierte, grundrechtsfeindliche EU-“Digital Charta” war an anderer Stelle bereits ausführlich die Rede.

Die Partei braucht dringend Nachhilfe, was den Stellenwert der Meinungsfreiheit angeht – und auch in Sachen Humor. Viele SPD-Politiker verstehen Satire offenbar nicht und daher ist es ihnen herzlich egal, wenn diese neben Hetze gleich mit gelöscht wird. Es ist wohl kaum ein Zufall, dass die “Titanic” nie von Helmut “Birne” Kohl (CDU) verklagt wurde, nie von Roland “wo beginnt menschliches Leben” Koch (CDU) oder von Volker “wie sexy darf Politik sein” Bouffier (CDU), sehr wohl aber von Kurt “Knallt die Bestie ab” Beck (SPD), von Johannes Rau (SPD) und Björn Engholm (SPD). Auch Gerhard Schröder (SPD) zeigte sich dünnhäutig, als der Streit um seine Haarfarbe bis nach Karlsruhe ging.

Doch nicht nur enthemmte Zensurfreude der SPD sowie die übliche, entsetzliche Kenntnislosigkeit in Sachen digitale Welt führte die Bundesregierung direkt ins Chaos. Es kam ein geradezu kindliches, nämlich unkritisches Vertrauen in die Zauberkraft der Juristerei hinzu. 

Wer das NetzDG will, will das Unmögliche, überfordert das Recht, reibt an einer Pet-Flasche, aber hofft auf einen Dschinn.

Bundesjustizminister und Volljurist Heiko Maas hat den Deutschen schlicht ein albernes Märchen erzählt: Dass Paragrafen nämlich in der Lage wären, die drängendsten gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit zu lösen: Hass, Verdruss und sozialen Verfall. Er hat sein Werkzeug überschätzt. Zudem war er, auch das ist ein wichtiger und unterbeleuchteter Aspekt, sauer, weil er, Maas, und andere Politiker, vor allem auf Kommunalebene, in sozialen Netzwerken wüst angepöbelt werden.

Doch Moment, rufen die Apologeten des NetzDG: Wie kann die Regelung denn eine Überforderung des Rechts sein, wenn es angeblich keine neuen Pflichten schafft? Ähnlich argumentierte SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Nahles: Sie bemühte am Wochenende abermals die abgewetzte Phrase vom Internet, dass kein rechtsfreier Raum sein dürfe. 

Das NetzDG schafft jedoch sehr wohl neue Pflichten.

Zunächst aus ganz praktischen (für Juristen: “rechtstatsächlichen”) Gründen: Eine banale Beleidigung wie “Idiot” (Maas über Thilo Sarrazin) treibt in der realen Welt niemanden zur nächsten Polizeiwache. Folglich wird da nichts gelöscht oder zurückgenommen. Womöglich rennt der vermeintlich Geschmähte noch wutschnaubend nach Hause, aber wenn dann der Computer hochgefahren und bei Word die Briefvorlage aufgemacht ist, um eine gepfefferte Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft zu verfassen – ist der Ärger meist schon verflogen. Ein natürlicher Vorfilter verhindert also, dass aus rüdem Ton justizlähmende Scharmützel werden.

Auftritt NetzDG: Ein paar Klicks genügen, einen Strafantrag braucht es nicht, schon ist der Beitrag verschwunden – selbst dann, wenn es um einen beleidigenden Tweet des späteren Bundesjustizministers ging. So sieht das dann aus:

Es gehört allerdings inzwischen wegen dieser Löschungen zu üblichen Twitter-Nahkampf-Fähigkeiten, kompromittierende Textchen für später abzufotografieren und dann genüsslich zu präsentieren, sobald die Putzkräfte des Netzwerks zur Tat geschritten sind.

Doch auch juristisch betrachtet gilt im Internet mehr Recht und nicht weniger als in der realen Welt: Dort und in der Staatsanwaltschaft würde man über eine solche “Anzeige” nämlich nur müde lächeln: In aller Regel müsste nämlich der so Titulierte selbst einen Strafantrag stellen. Erstattet hingegen ein Dritter Anzeige aus Empörung über Sittenverfall oder um jemanden abzustrafen, passiert – gar nichts. “Idiot” bleibt dann einfach im Raum stehen.

Darf es sein, dass die Realität ein rechtsfreier Raum ist?

Es stimmt ja: Viele Pflichten des NetzDG trafen die Konzerne tatsächlich schon vorher. Die Pflicht zur Löschung entsteht aus der Störerhaftung in Verbindung mit dem Strafgesetzbuch (sie steht keineswegs im Telemediengesetz, wie am Montag selbst eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums in der Regierungspressekonferenz behauptete). Bisher konnten sich die Anbieter aber viel mehr Zeit lassen.

Das NetzDG ist also eigentlich ein HektikG.

Es verlangt den meisten Unternehmen Unmögliches in kürzester Zeit ab. Dabei ist die Sache mit dem Sagen-dürfen und Nicht-sagen-dürfen ziemlich kompliziert und reich an Grautönen. Hätte Maas das NetzDG auch nur bei einem schnellen Kaffee mit einem unausgeschlafenen Medienrechtler besprochen, hätte dieser ihm das Problem dennoch sicher schnell schildern können und zur Beerdigung des Projekts geraten. 

Wie kompliziert ist es genau? So kompliziert (Beispiele aus der Rechtsprechungsübersicht von Andreas Stegbauer in der Fachzeitschrift NStZ 2015, 201):

Siggi Heil” ist strafbar auch wenn ein “Siggi” gegrüßt wird, aber nur bei “bestimmter Intonation” – meint das OVG Berlin-Brandenburg. Deutlicher wird das Gericht nicht, sondern bezieht sich auf Zeugen, die “Sieg Heil” verstanden hatten.

Heute müsste man wohl sagen: Das wurde gemeldet, also muss es weg.

Der Künstler Meese darf wiederum den Hitlergruß zeigen: Das sei Satire, meint das AG Kassel. Ob der Tatbestand berührt, aber wegen Kunstfreiheit hingenommen wird oder das ganze dann schon gar kein Hitlergruß ist, weiß niemand – es ist strittig.

Das NPD-Plakat “guten Heimflug”, eine Karikatur orientalisch anmutender Personen auf einem Teppich, ließen VG Berlin wie auch OLG München durchgehen, denn: Es werde eine politische Position kundgetan, aber nicht Ausländern pauschal das Lebensrecht in Deutschland abgesprochen.

Beim Plakat “Gas Geben” bemerkte das VG Berlin im Übrigen sehr wohl, dass eine Referenz auf Gaskammern gemeint sein könnte. Aber eben auch, dass es einen solchen “volkstümlichen” Ausdruck für beschleunigte Politik gibt. Und dann heiße es nun einmal im Zweifel für die Meinungsfreiheit.

Testfrage zwischendurch: Hätten Sie das auch so entschieden?

Weiter:

Die Ausgliederung von Ausländern in Deutschland aus dem Sozial- und Rentenversicherungssystem zu fordern und deren Rückführung im Rahmen eines 5-Punkte-Plans reichte dem Landgericht aus Berlin, um von einer Volksverhetzung auszugehen. Das Kammergericht hob das Urteil aber auf: Denn das sei noch nicht gleich eine Aufforderung zu Willkürmaßnahmen und zudem sei derlei nicht ohne weiteres geeignet, den “öffentlichen Frieden” zu stören.

Hätten Sie da von selbst an das Tatbestandsmerkmal “öffentlicher Friede” gedacht?

Deutsche wehrt Euch – gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!” ist ein wenig herziger Slogan, aber dennoch rechtmäßig. Denn trotz Wortschöpfungen wie “multikriminell” und “sozial geht nur national” könnte derlei auch als überspitzte Beispiele für Folgen einer falschen Politik gesehen werden, so sieht es jedenfalls der Bundesgerichtshof. In seiner Gestalt übte der Staat also Zurückhaltung, erlaubte das Plakat. Man darf annehmen, dass der Senat dennoch Ekel empfand, angesichts der braunen Grunzer.

Noch ein bekanntes Bonus-Beispiel aus jüngerer Rechtsgeschichte: Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel darf man “Nazischlampe” nennen – aber eben nur in genau jenem Kontext der “extra-3”-Moderation, urteilte das sonst ziemlich strenge LG Hamburg.

Wo Gerichte lange brüten und sich bisweilen irren und später korrigieren, drückt der Denunziant nun einen Knopf, daraufhin bekommt ein müder Kontrolleur von Twitter oder Facebook ein paar Sekunden Zeit, die Mitteilung zu billigen (und damit die später vom Arbeitgeber veröffentlichte Löschquote zu schmälern) oder ihr flugs den Garaus zu machen. So entsteht privatisierte Justiz, so entsteht “Overblocking”. Es wurden inzwischen sogar Meldungen gelöscht, in denen lediglich über eine Löschung berichtet wurde.

Screenshot: Moritz Hürtgen, Hervorhebung nur hier

Twitter erzählt zwar Journalisten, das habe alles nichts mit dem NetzDG zu tun – da muss aber selbst ein Sprecher eines anderen Technologiekonzerns kurz trocken auflachen.

Also weg mit dem NetzDG?

Politisch sollte sich da niemand Illusionen machen: Das NetzDG bleibt uns wohl erhalten. FDP und nun auch Grüne wollen wie die AfD das NetzDG zwar abschaffen, doch im Epizentrum der Müdigkeit, der werdenden Groko, interessiert das die Das-Sagen-Habenden derzeit nicht. Hatte denn irgendwer geglaubt, ein – netzaffiner, kluger – SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil würde daran etwas ändern? Die internetaffinen Gruppierungen um die großen Volksparteien (Cnetz, D64) bleiben ungehört. Das Internet wird zwar in jeder Rede beschworen, doch im politischen Mainstream ist es auch im Jahr 2018 nicht angekommen. Im Gegenteil: Der Chaos Computer Club wendet sich inzwischen frustriert ab, weil sein Rat zwar gelegentlich eingeholt, eben dieser aber meist ignoriert wird.

Und je lauter die AfD gegen das NetzDG brüllt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Koalition umfällt und damit ausgerechnet den Schmuddelkindern im Parlament recht gibt.

Das NetzDG ist Realität. Es errichtet ein perfides System mittelbarer Zensur.

Heiko Maas als Bundesjustizminister und Antreiber des Regelwerks hat wahrlich Spuren hinterlassen.

08. Jan. 2018
von Hendrik Wieduwilt
6 Lesermeinungen

42
9662

   

02. Dez. 2016
von Hendrik Wieduwilt
2 Lesermeinungen

6
3281
   

Datenschutzbehörde ermahnt “Digitale Charta”

Häme macht hässlich, deshalb ist jetzt Vorsicht angebracht – aber ganz verschweigen kann man die letzte Posse um die “Digitale Charta der Grundrechte” nicht: Der Datenschutzbeauftragte in Hamburg hat die Betreiber der Seite digitalcharta.eu ermahnt, ihre Datenschutzerklärung nachzubessern. Das bestätigte ein Mitarbeiter der Behörde.

Entdeckt hatte die fehlende Datenschutzerklärung die (Edit: Ex-)Piratin Katharina Nocun. Sie hat die Seitenbetreiberin, die Zeit-Stiftung, um Nachbesserung gebeten. Dann will sie auch die Charta unterzeichnen.

Darüber kann man sich nun vielfältig amüsieren – wollten nicht die Initiatoren gerade den Datenschutz im Digitalen Raum verbessern? Und nun können sie nicht einmal das geltende Recht umsetzen?

Pikant ist freilich auch, dass die nun ermahnende Behörde vom Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar geleitet wird. Denn der ist einer der Initiatoren der “Charta” (was ihn, zugestanden, nicht zum Webseitenbetreiber macht).

Zurecht mag man nun beschwichtigend darauf hinweisen, dass, wer sucht, wohl an vielen Orten im Netz kleine Datenschutzverstöße finden kann. Aber genau das ist die ernstzunehmende Lehre aus dieser Lapalie: Datenschutz ist schon heute durch und durch reguliert, auch wenn die Digitale Charta enormen Nachbesserungsbedarf andeutet (Artikel 11 etwa paraphrasiert größtenteils geltendes Recht). Kaum ein Rechtsgebiet ist verworrener und komplizierter, kaum eine Rechtsverletzung ist so reputationsgefährdend wie ein Datenschutzverstoß. Jedes Start-up muss sich IT-Anwälte leisten, selbst für den simpelsten Internetauftritt. Schnell drohen Datenhüter, wenn ein Unternehmen nicht spurt.

Wahr ist aber auch: Gerade die hier vergessene Datenschutzerklärung ist bei den meisten Anbietern durchaus vorhanden – sie ist nur oft nicht vollständig. Die Digital Charta bekommt nun zu spüren, wie sich Regelungsdichte, bürokratische Informationspflichten gepaart mit dem Hysterie-Thema Datenschutz anfühlen: Eher nicht so gut. Sie hat bereits Besserung angekündigt. Dann kann Katharina Nocun unterzeichnen – wenn sie das wirklich für eine gute Idee hält.

 

(Korrigiert um 14:04: Nocun ist nicht mehr bei den Piraten, danke an den Hinweisgeber Hans Frank.)

02. Dez. 2016
von Hendrik Wieduwilt
2 Lesermeinungen

6
3281

   

01. Dez. 2016
von Hendrik Wieduwilt
3 Lesermeinungen

13
6411
   

Digitale Charta: Roadmap und Nicht-Unterzeichner

Die Charta für Digitale Grundrechte ist veröffentlicht. Kritische und positive Anmerkungen finden sich dort und an verschiedenen Stellen im Netz. Im Zwiegespräch und teils öffentlich wird nun beschwichtigt, eine verfassungsgebende Versammlung sei überhaupt nicht beabsichtigt. Bei “Netzpolitik” sprach man sogar – ein bisschen unkollegial – von “Fake News”, freilich ohne den Autoren vorher zu fragen, warum er denn von diesem angeblichen “Ziel” der Charta sprach. Und Jan Albrecht sagt: “Es gibt keinen Fahrplan hin zu einer verfassungsgebenden Versammlung.” 

Sicher?

Die Initiatoren planten zumindest teilweise offenbar erheblich mehr. Das belegt eine E-Mail von Yvonne Hofstetter. Sie schrieb:

“Nach dem Erscheinungstermin am 1. Dezember wird der Entwurf folgenden Weg nehmen:

  1.       Voraussichtlich am 05.12.2016 wird Martin Schulz eine Abordnung der Initiatoren mit protokollarischen Ehren im EU-Parlament empfangen. Bitte beachten Sie auch die entsprechende Berichterstattung in den Medien.

  2.       An demselben Tag findet eine Ausschusssitzung des EU Parlaments statt, bei dem die Abordnung der Initiatoren erklärt, warum wir eine Grundrechte-Charta für das digitale Zeitalter wünschen.

  3.       Der Ausschuss wird den Entwurf beraten und sich entscheiden, ob er dem EU-Parlament daraufhin den Vorschlag unterbreiten wird, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen.”

Yvonne Hofstetter hat die Authentizität bestätigt sowie, dass das Büro Martin Schulz den Fahrplan kennt. Außerdem “sollten” den Plan die Initiatoren kennen, “sofern sie an den Treffen der Initiatoren teilgenommen haben”. Außerdem: “Die Erstunterstützer kennen den Fahrplan dann, wenn sie von den Initiatoren, von denen sie nominiert und betreut wurden, darauf hingewiesen wurden.”

Meinte Johnny Hausler das damit, wenn er sagt, die Charta möge doch in Brüssel “etwas weiter kommen“? Edit: Er hat geantwortetDie Stiftung antwortete auf meine Anfragen ausweichend, dementierte den Fahrplan aber nicht. 

Es stimmt: Eine Verfassungsänderung auf EU-Ebene ist ein unglaublich dickes Brett – allerdings hat das Europaparlament den passenden Bohrer durchaus erhalten. Seit dem Lissabon-Vertrag kann es tatsächlich Gesetzesvorschläge machen (Art. 48 AEUV). Ob es allerdings geschickt ist, mit einem deutschen Vorschlag über Brüssel die deutsche Rechtslage zu verändern, ist in Zeiten von Brexit und Globalisierungs- und EU-Kritik keine besonders schwer zu beantwortende Frage. Nur sollte man seine wahren Ziele nicht verbergen. Und Journalisten nicht vorschnell beschuldigen “Fake News” zu verbreiten.

Immerhin: Der Anker sitzt.

Es gibt aber noch einen weiteren, psychologisch-politischen Grund, warum die Charta mehr ist ein luftig-fröhlicher Debattenanstoß. Denn sie setzt einen “Anker” in der Debatte.

Exkurs: Die Ankerheuristik ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie, der auch in Rhetorikseminaren gern einmal erwähnt wird. Gemeint ist: Wer die Initiative ergreift, setzt den Startpunkt einer Diskussion, eines Verhandlungs- und Denkprozesses. Das führt dazu, dass nicht rationale Gründe, sondern eben dieser Anker das Ergebnis des Prozesses in eine Richtung verzerrt. Die Digital Charta ist genau das: Ein Anker. Exkursende.

Wenn Martin Schulz also am 5. Dezember 45 Minuten lang mit dem Soziologen Heinz Bude dem Rechtsausschuss die Charta vorstellt (Tagesordnung, PDF), ist der Ausgangspunkt klar. Der Diskursraum ist durch die Autoren sowie die teils offenbar recht leichtfertigen Unterzeichner der Charta abgesteckt. Um nur den besonders kritikwürdigen, freiheitsfeindlichen Artikel 5 herauszugreifen: Soziale Netzwerke sollen Hetze aktiv “verhindern” (was deutlich mehr ist als Hetze zu löschen). Dass diese Richtung falsch ist, will ich nicht noch einmal ausführen. Aber ist wirklich noch Raum für die Ansicht: “Nein, das machen wir überhaupt nicht, weil Internetdienste nicht zu Debatten-Kontrolleuren werden sollen!”?

(Dass Martin Schulz das Papier vorstellt, ist übrigens nach Aussagen eines Fachmanns in diesen Dingen sehr ungewöhnlich – ihm sei das, meint der Fachmann, “noch nicht untergekommen”.)

Die Suggestionskraft der Anzeigenkampagne führt im Übrigen dazu, dass manch einer seine Kritik zwar im Zwiegespräch mitteilt, aber um Himmels Willen nicht öffentlich als Spielverderber auftreten – oder gar “in der rechten Ecke stehen” – will. Dabei sind gerade die Neinsager interessant: Der Chefredakteur des “Geo”-Magazins, Christoph Kucklick, hat sich geoutet. Nicht unterzeichnet haben Journalisten, eine renommierte NGO und ein renommierter und bekannter Hochschullehrer, die sich aber freilich noch nicht öffentlich geäußert haben. 

Wer hat noch nicht unterzeichnet und warum nicht?

01. Dez. 2016
von Hendrik Wieduwilt
3 Lesermeinungen

13
6411

   

28. Nov. 2016
von Hendrik Wieduwilt
2 Lesermeinungen

3
1228
   

Das sind die Unterzeichner der Digital Charta

Mir wurde gerade eine Liste der Initiatoren der “Grundrechte-Charta” zugespielt, die demnächst beworben und von Martin Schulz dem Europaparlament vorgestellt wird. Sie ist… nun, bunt. Mit dabei sind Grünenpolitiker (etwa Jan Philipp Albrecht), Professoren (Hoffmann-Riem und Möllers), die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh, der “Zeit” Cheftredakteur Giovanni di Lorenzo, das CCC-Mitglied Frank Rieger, aber auch Promis der netzaffinen Szene wie Sascha Lobo und Johnny Haeusler – vor allem letztere dürften sich demnächst wundern, was sie da eigentlich für einen Text unterzeichnet haben.

Jan Philipp Albrecht
Gerhart R. Baum
Heinz Bude
Rebecca Casati
Johannes Caspar
Giovanni di Lorenzo
Markus Engels
Michael Göring
Johnny Haeusler
Götz Hamann
Byung-Chul Han
Wolfgang Hoffmann-Riem
Jeanette Hofmann
Yvonne Hofstetter
Christoph Keese
Wolfgang Kleinwächter
Karoline Kuhla
Sascha Lobo
Christoph Möllers
Daniel Opper
Bernhard Pörksen
Frank Rieger
Nikolaus Schneider
Martin Schulz
Malte Spitz
Beate Wagner
Heinrich Wefing
Ulrich Wilhelm
Juli Zeh

Inzwischen wurde mir zugerufen, dass die Grundrechte-Charta nicht aus juristischer Feder stamme. Das sieht man ihr deutlich an. Bevor der Anti-Hetze-Wunschzettel also europäisches Primärrecht wird, möge da bitte jemand mit Staatsexamen einmal kritisch drüberschauen.

28. Nov. 2016
von Hendrik Wieduwilt
2 Lesermeinungen

3
1228

   

28. Nov. 2016
von Hendrik Wieduwilt
8 Lesermeinungen

16
9124
   

Exklusiv: Eine “Charta der Digitalen Grundrechte der EU”

Wer sich gefragt hat, welche Themen der Europapolitiker Martin Schulz für seinen Antritt als SPD-Kanzlerkandidat mitbringt, bekommt nun eine Antwort: Schutz in der digitalen Welt gehört jedenfalls dazu. Mir liegt der Entwurf für eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ vor (Stand 6. November 2016), die Schulz angeblich in wenigen Tagen einem Ausschuss des Europaparlaments zur Abstimmung vorlegen will – mit dem Ziel, eine „verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen. Angeblich wurde der Text schon in alle EU-Sprachen übersetzt.

Geschrieben hat an dem Werk die “Zeit-Stiftung”. Eine Sprecherin der Stiftung wollte jedoch keine weitere Auskunft geben. Man habe sich schließlich einen Zeitplan für die Veröffentlichung ausgedacht und entsprechend Anzeigen in Zeitungen gebucht, daran möchte man jetzt festhalten und nicht verfrüht Informationen preisgeben. Es könnte also sein, dass der mir vorliegende Entwurf noch einmal überarbeitet wurde.

Das möchte man jedenfalls hoffen: Was sich nämlich unbefangen liest wie ein Wunschzettel gegen Hass, Datenmissbrauch und Diskriminierung im Internet, ist bei näherem Hinsehen ein Generalangriff gegen Internetdienste – und bereitet einen radikalen Umbau der EU-Medienwirtschaft vor. Das Dokument enthält viele so genannte „Grundrechte”. Allerdings dienen viele der Vorschriften nicht der Abwehr staatlicher Eingriffe, sondern sollen diese erst legitimieren.

Augenfälligstes Indiz für eine Medienumwälzung: Es sei ein „pluraler öffentlicher Diskursraum” sicherzustellen. Hier ergreift offenbar die Trump-Panik die Politik: Soziale Netzwerke sollen aus den Fängen der Hetzer und Extremisten befreit werden, durch Regulierung des Diskurses. Ähnliche Vorgaben enthält bislang nur das Rundfunkrecht: Was im ZDF oder auf RTL gezeigt wird, muss vorher durch pluralistisch besetzte Gremien abgesegnet werden. Derlei Vorgaben kommen nun offenbar auch auf Internetanbieter zu. Da die Charta in Brüssel vorgestellt wird, ist anzunehmen, dass die Regulierung dort ihren Ausgangspunkt nehmen wird. Ob eine europäische Regelung gegen oft europakritische, völkisch-gefärbte Hassrede hilft, darf man allerdings bezweifeln. 

Hebel für die Durchsetzung von Pluralismus wird aller Voraussicht nach der Algorithmus sein. Zu dieser These passt das “Grundrecht”, demzufolge die Kriterien für Algorithmen offengelegt werden sollen.

Auch gegen Hassrede und Mobbing sollen die „Grundrechte” helfen – erlegen jedoch Internetanbieter zunächst Pflichten auf und bedrohen möglicherweise sogar die Presse- und Meinungsfreiheit. „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.” Verhindern! Hier wird also ein Vorabschutz gegen Rufschädigunggefährdung gewünscht, der sich in einem schärferen Pflichtenkatalog für Internetanbieter niederschlagen dürfte. Deutlich macht das der nächste Absatz: „Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten“ sind demnach verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten. Das ist eine Abkehr von der derzeitig im EU-Recht festgelegten Regel, dass Google, Facebook und ähnliche Anbieter nicht zu einer Vorabkontrolle der Kommunikation gedrängt werden sollen. Unklar ist auch, ob „ernsthafte Rufgefährdung” auch Journalisten verboten sein soll – oder Bloggern, die etwa den pikanten Skandal eines Politikers publik machen.

Die Digitale Charta greift auch die große Hoffnung der europäischen Digitalwirtschaft auf: Die Künstliche Intelligenz. Deren Einsatz soll „vom Gesetzgeber reguliert werden“.

Bemerkenswert ist schließlich die Einführung eines „Rechts auf Nichtwissen” in Artikel 2 („Freiheit”). Ein solches wird bislang vor allem im Rahmen der Gendiagnostik diskutiert. Im digitalen Kontext könnte es dazu führen, dass Anbieter bestimmte Rückschlüsse aus Fitness- und Gesundheitsdaten nicht ziehen und dem Nutzer mitteilen dürfen.

Schulz betritt, so es alles kommt wie mir zugetragen, mit dem Text Neuland: Bereits die Methode der Willensbildung ist neu. Am Entwurf schrieb die „Zeit”-Stiftung mit und er soll im Vorwege großflächig in Zeitungen beworben werden, beginnend am 1. Dezember. Die Idee der Verfasser, dem Vernehmen nach: Die Charta soll eine bürgergegebene, überparteiliche Verfassung sein, freilich formuliert durch Rechtsexperten. Dass die Charta nur so trieft von der sozialdemokratischen Idee, das Internet dem Rundfunkrecht zu unterwerfen, werden zunächst nur Fachleute erkennen.

Auf dem Gebiet des Datenschutzes wird teils lediglich heutiger Schutz nachgezeichnet – teils werden aber höhere Standards veranschlagt. So soll jeder ein „Recht auf Verschlüsselung seiner Daten“ haben, aber mit „höchstmöglichem Schutz“. Letzteres ist eine kaum erfüllbare Forderung, da technische Möglichkeiten sich schnell überholen. Gemäß heutigem Datenschutzrecht ist es üblich, den Stand der Technik für die Datensicherung zu verlangen.

Die Vorschläge gehen zurück auf einen Gastbeitrag, den Schulz vor etwa einem Jahr in der „Zeit“ veröffentlicht hatte. Einen Monat später hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine „Charta“ veröffentlicht – allerdings wesentlich weniger detailliert und auch in der Stoßrichtung verschieden. Ob das Werk tatsächlich den Rang einer EU-Grundrechte-Charta erlangen soll, ist fraglich. Dann jedenfalls wünscht man dem Werk auch sprachliche eine Überarbeitung – was soll es zum Beispiel bedeuten, dass die “Würde des Menschen” das “Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein” muss? Was unterscheidet eigentlich ein Ziel und einen Zweck in diesem Zusammenhang?

Unterschrieben wurde die Charta offenbar von allerlei Prominenten. Wer genau, darüber schweigt die Stiftung noch. Ein namhafter Staatsrechtler und angeblicher Unterzeichner aus Berlin konnte sich im Telefonat jedoch nicht erinnern, ob er die letzte Fassung tatsächlich unterzeichnet habe oder nicht – das Umlaufverfahren sei etwas unübersichtlich, sagte er.  Ein anderer namhafter Staatsrechtler aus Hamburg hat zwar unterzeichnet, will das aber “aus Gründen der Loyalität” nicht veröffentlicht sehen – noch nicht.

28. Nov. 2016
von Hendrik Wieduwilt
8 Lesermeinungen

16
9124

   

02. Aug. 2016
von Hendrik Wieduwilt

6
3652
   

Die Wut des Senats auf Sigmar Gabriel

Die Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf ringen mit der Contenance – das zeigt ein näherer Blick auf ihren letzten Beschluss in Sachen Kaiser’s Tengelmann. Mit wem hat sich Sigmar Gabriel da nur angelegt?

Das Idealbild des Richters macht ihn zugleich etwas langweilig. Wie auch immer der Fall gelagert, mit welchen Tricks die Anwälte auch arbeiten, wie frustrierend die Aktenflut auch sein mag, Wut oder Enttäuschung darf er nicht zeigen. Doch der Bundeswirtschaftsminister hat es geschafft – der jüngste bekanntgewordene Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt in Inhalt und Form: Der Kartellsenat kocht.

Das ist zunächst verständlich: Der zugrundeliegende Fall frustriert inzwischen alle Beteiligten. Gabriel hatte per Ministererlaubnis gestatten wollen, dass Edeka die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann übernimmt. Die Richter stoppten dies jedoch vorläufig und monierten Gabriel als befangen, die Arbeit seines Ministeriums als lückenhaft. Gabriel bezichtigte danach das Gericht, den Sachverhalt falsch darzustellen. Das sah auch Edeka so und wollte die Darstellungen in dem Beschluss sogar gerichtlich korrigiert sehen, auch wenn das rechtlich nichts mehr bringt – es geht inzwischen also auch um Kosmetik.

Die Richter wiesen diesen „Tatbestandsberichtigungsanstrag“ zurück – aber wie. Bereits sehr ungewöhnlich: Manche Worte sind zur Betonung kursiv gedruckt: „Nichts deutete im Zeitpunkt der Senatsentscheidung am 12. Juli 2016 darauf hin, dass der Bundeswirtschaftsminister tatsächlich getrennte Gespräche mit Herrn Mosa und Herrn Haub geführt hat“, rechtfertigen sich die Richter. Doch auch in der Sache ist der Beschluss des für alle Streitigkeiten mit dem Bundeskartellamt zuständigen Senats ungewöhnlich: Normalerweise suchen nämlich Gerichte einen möglichst formalen Grund, eine Sache zu beenden, also abzuweisen – das spart Diskussionen, lange Rechtsausführungen oder Beweiswürdigungen, kurz, ist ganz im Sinne der Prozessökonomie. Die Richter haben sich hier aber mit der Sache befasst, obwohl sie den Antrag sowieso schon für „unzulässig“ hielten, also einen formalen Grund für eine Abweisung gefunden hatten. Macht ein Student oder Referendar in seiner Klausur an so einer Stelle weiter, schreibt also die Begründung auf einen unzulässigen Antrag, kann er dafür durchfallen.

Doch, wie gesagt, die Richter scheinen ordentlich im Brass zu sein. Sie machten weiter, führten aus, dass das Berichtigungsbegehren “überdies” unbegründet sei. Gehör wurde den anderen Beteiligten gar nicht erst gewährt. Sämtliche Punkte des Antrags lehnten sie in der Sache mit deutlichen Worten ab.

Ein so geradezu aufgeladener Beschluss ist beachtlich. Selten und umso bekannter sind die wenigen Ausbrüche der Juristen aus ihrem Gehege der Nüchternheit: Etwa in Gedichtsform gehaltene Urteile eines Amts- und eines Arbeitsgerichts oder die fauchenden Texte Thomas Fischers, Vorsitzender am Bundesgerichtshof. Gerichtsentscheidungen sind dagegen in aller Regel nüchtern und zurückhaltend – die urteilenden Personen, so das althergebrachte rechtliche Ideal, sollen hinter dem Spruchkörper zurücktreten. Das Gerichtsverfassungsgesetz installiert diesen Grundsatz der „Kollegialität“: Das Gericht entscheidet womöglich mehrköpfig, spricht aber stets mit einer Stimme. Auch das Deutsche Richtergesetz mahnt die Robenträger, sie mögen sich innerhalb und außerhalb des Amtes so verhalten, dass man von ihrer Neutralität ausgeht. 

Die Wut der Richter ist aber auch nachvollziehbar. Denn erst durch die lückenhafte Dokumentation seiner Gespräche hat Gabriels Ministerium das Gericht überhaupt in die Verlegenheit gebracht, einen wohl objektiv nicht den Tatsachen entsprechenden Sachverhalt zu Grunde zu legen. Es kann gar nicht anders: Grundlage sind die vorliegenden Akten. Zudem hat der Minister – nach Ansicht der Richter – darauf verzichtet, die Aktenlage noch im Verfahren richtigzustellen. Und schließlich reagierte der SPD-Vorsitzende auf den Beschluss mit lautstarker Richterschelte, indem er ihnen die Sachverhaltsfehler in aller Öffentlichkeit ankreidete.

Zu seinem Leidwesen trifft Gabriel damit auf genau den Falschen. Der Senatsvorsitzende Jürgen Kühnen ist für rauen Ton bekannt – gerade, wenn er Kritik am Gericht vernimmt. So ging der Richter einmal Anwälte der Kanzlei Hengeler Mueller derart an, dass er damit Schlagzeilen machte: Die Kanzlei habe dem Gericht faktisch „Faulheit und Bequemlichkeit“ unterstellt, hatte Kühnen gewettert, der anwaltliche Schriftsatz habe „sprachliche Entgleisungen“ enthalten.

So amüsant es ist, einen geradezu emotionalen Senatsbeschluss zu lesen, so schädlich ist die Affäre für das Ansehen aller Beteiligten. Die Verantwortung trägt der Wirtschaftsminister: Sigmar Gabriel hat offenbar nicht nur seine Rolle im Kartellverfahren falsch eingeschätzt – er hat auch missverstanden, wie ein Gericht arbeitet und einen Sachverhalt aufbaut. Sofern seine Rechtsvertreter noch einmal vor den Kartellsenat treten wollen, sollten sie von jetzt an extrem sorgfältig arbeiten.

02. Aug. 2016
von Hendrik Wieduwilt

6
3652

   

09. Jun. 2016
von Hendrik Wieduwilt

2
850
   

Digitalisierung der Anwälte ausgesetzt

BeA macht die Anwälte verrückt. Gemeint ist das “besondere elektronische Anwaltspostfach”. Doch der digitale Postkasten, den manche Juristen vor allem aus Haftungsgründen fürchteten, ist wohl ausgebremst. Wie Marcus Werner, selbst Anwalt, dieser Zeitung mitteilte, hat der Anwaltsgerichthof Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer auf seine Klage hin bereits rechtskräftig untersagt, das BeA scharfzustellen, ohne dass die Betroffenen dem zugestimmt haben – “in ungewöhnlich deutlichen Worten”, wie er sagt. Es wird vermutet, dass das BeA aus technischen Gründen nur für alle oder keinen aktiviert werden kann, daher könnte sich die Digitalisierung der Anwaltspost nun verzögern.

Der Gesetzgeber hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) verpflichtet, die sichere elektronische Kommunikation für die Anwälte aufzusetzen. Doch es gab harsche Kritik an der Umsetzung: Denn auch ohne Zustimmung der Anwälte wollte die Brak das Postfach scharfschalten – und so möglicherweise Haftungsfälle verursachen. Werner hatte gegen diese ungefragte Digitalisierung geklagt. Verpflichtend ist die Kommunikation per BeA zwischen Anwälten und Gerichten spätestens ab 2022, ins Postfach schauen müssen sie gemäß einer geplanten Rechtsänderung jedenfalls ab 2018. Bis dahin herrscht bei vielen Unsicherheit. Kürzlich hatte daher der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, den Bundesjustizminister Heiko Maas im Interview mit dieser Zeitung aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen.

 

09. Jun. 2016
von Hendrik Wieduwilt

2
850

   

01. Jun. 2016
von Hendrik Wieduwilt

2
163
   

Überfällige Biegsamkeit

Das Bundesverfassungsgericht hat den Hip-Hop gestärkt. Dabei ist es ein eher praxisferner Prinzipienstreit, wie er im Urheberrecht ständig vorkommt: Darf ein Hip-Hopper Klangfetzen von zwei Sekunden für ein minutenlanges Stück verwenden?

Nicht jeder Künstler reagiert so gereizt auf die Klangübernahme wie die Gruppe Kraftwerk und ihre Alliierten. Ein Beat ist aber auch keine Kleinigkeit – er kann das Herz eines Musikstücks sein und Grundlage für den Erfolg. Die Richter am Bundesverfassungsgericht gaben einem Hip-Hop-Musiker jetzt recht. Er muss nicht brav jeden Tonträgerhersteller fragen, ob er diesen oder jenen Klangfetzen kopieren darf – derlei Penibilität passte ohnehin nicht ganz zum genretypischen Habitus. Das gilt jedenfalls, sofern das Sampling nicht in Plagiat ausartet.

Die Entscheidung ist spätes Symptom eines Kulturwandels. Die digitale Technologie ermächtigt jeden Teenager, atemberaubende Musikstücke am heimischen Computer zu basteln – auch mit Hilfe “geklauter” Schnipsel. Wer das als Gratiskultur beschimpft, hat noch nie zu Public Enemy getanzt. Die Karlsruher Richter haben so dem dogmatischen kontinentaleuropäischen Urheberrecht etwas Biegsamkeit beigebracht. Das ist überfällig und gut – nicht nur für den Hip-Hop.

01. Jun. 2016
von Hendrik Wieduwilt

2
163

   

11. Mai. 2016
von Hendrik Wieduwilt

1
105
   

Realnetzpolitik

Die Einigung der Koalition zum WLAN kommt spät. Monatelang hatten Vertreter der Regierungsparteien um die Frage gestritten, wie einfach der Internetzugang in Cafés sein soll. Die Arbeit an dem Entwurf litt an denselben Symptomen wie viele netzpolitische Debatten.

Der Riss verlief dabei auch durch die Parteien CDU und SPD: Auf der einen Seite stehen Netzpolitiker, die von den Restriktionen nichts halten und zurecht bezweifeln, dass jemand über die meist langsamen Leitungen in Cafés und Hotels große Datenmengen urheberrechtlicher Werke transportieren – zumal die Hochzeit der Tauschbörsen längst vorüber ist. Illegale Inhalte werden nicht mehr heruntergeladen, sondern „gestreamt“ – eine Lösung für dieses Problem soll nun die EU liefern. Auf der anderen Seite argumentieren Traditionalisten, die den Schutz des Geistigen Eigentums hochhalten. Wie auch bei vielen anderen Streitigkeiten in der Netzpolitik geht es dabei weniger um reale Risiken, als um das Prinzip. Die Kreativindustrie befürchtet eine Werteerosion, wenn in der Netzpolitik immer wieder Zugeständnisse gemacht werden. Lachende Dritte war in der Debatte stets die CSU: Vom Bundesverkehrsministerium aus forderte sie genüsslich freie Fahrt für Internetnutzer ein, mal auf Ministerebene, häufig durch die Staatssekretärin Dorothee Bär.

Der Kanzlerin wurde das Gezerre nun zuviel. Die Einigung trägt nun ihre realpolitische Handschrift: Anbieter von WLAN sollen künftig frei sein von der strengen Haftung. Größere Flurschäden in der Kreativindustrie sind dadurch nicht zu befürchten. Deren Vertreter werden sich diese Niederlage aber merken. Die schärfere Haftung für Speicherdienste wie wie Rapidshare und Dropbox soll nun auf EU-Ebene angegangen werden – dort werden die Karten neu gemischt. Digitalkommissar Günther Oettinger hatte sich zuletzt offen für urheberfreundliche Regelungen gezeigt, auch wenn diese bei eingefleischten Netzpolitikern auf wenig Gegenliebe stoßen.

11. Mai. 2016
von Hendrik Wieduwilt

1
105

   

09. Mai. 2016
von Joachim Jahn
2 Lesermeinungen

8
433
   

Vom Rechts- zum Richterstaat

Warum müssen Sozialbehörden Asylbewerbern mehr Geld zahlen, als der Bundestag beschlossen hat? Weil das Bundesverfassungsgericht dies im Jahr 2012 so verfügt hat. Das damals nur wenig beachtete Urteil gilt im Rückblick als einer der ersten Auslöser für die Migrationswelle, die sich seither – zunächst vor allem vom Balkan –  auf die Reise nach Deutschland gemacht hat.

Vor einem halben Jahr diente es zudem dem Bundessozialgericht als Argument, um eine weitere Regelung auszuhebeln, die die Leistungen an Arbeitslose aus anderen EU-Staaten beschränken sollte. Die Bundesregierung will nun versuchen, wenigstens diese Vorgabe gesetzlich festzuzurren – in der Hoffnung, dass die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes nicht auch diesmal wieder die Entscheidung des demokratisch gewählten Parlaments hinwegfegen.

Leider gerät zunehmend in Vergessenheit, dass die Justiz nach unserer Verfassung nur die dritte Gewalt ist und nicht die erste. Das ist nämlich der Souverän. Dieser soll mittels Stimmabgabe an der Wahlurne die Politik bestimmen, nicht ein gutes Dutzend Verfassungsrichter. Allesamt Juristen, die von ihrem Status – und meist auch ihrer Biographie her – weit von der Lebenswirklichkeit vieler Bürger entfernt sind. Staatsrechtsprofessoren und ehemalige Bundesrichter dominieren die beiden Senate. Nicht einmal einen einzigen Rechtsanwalt gibt es dort derzeit.

Wer zwischen dem Karlsruher Schlossbezirk und seiner Wohnung oder seinem Häuschen in einem gutbürgerlichen Wohnviertel pendelt, vergisst schnell, was den Alltag vieler Menschen ausmacht. Und tut sich dann allzu leicht damit, den Sicherheitsbehörden wichtige Instrumente im Kampf gegen islamistische Massenmörder aus der Hand zu schlagen – wie jüngst nur vier Wochen nach den blutigen Terroranschlägen von Brüssel. Ein Urteil, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zu Recht kritisiert haben.

Dieser Irrweg der Verrechtlichung und Entdemokratisierung pflanzt sich zu allem Überfluss auf europäischer Ebene fort. Sicher ist es gut, dass mittlerweile auch Frauen in der Bundeswehr Dienst an der Waffe leisten können. Aber ist es wirklich richtig, dass der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik dazu im Jahr 2000 gezwungen hat? Der Bundestag sah sich daraufhin genötigt, in diesem Punkt sogar das Grundgesetz zu ändern.

Doch die Luxemburger Richter stehen nicht nur über den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedsländer. Längst haben sie sich sogar vom europäischen Gesetzgeber emanzipiert. Im „Fall Mangold“ mischten sie im Jahr 2005 das deutsche Arbeitsrecht auf, indem sie eine deutsche Gesetzesvorschrift zur Befristung von Arbeitsverträgen kippten. Eine schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte sie verabschiedet, um die Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser zu erhöhen. Eine passende EU-Richtlinie gegen Diskriminierung war zwar noch gar nicht in Kraft getreten. Doch zauberten die Richter einen „allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts“ aus dem Hut, mit dem sie sich über die Beschlüsse von Europaparlament und Ministerrat hinwegsetzten. In einem Rechtsstreit übrigens, der erkennbar von zwei gewerkschaftlich orientierten Rechtsanwälten fingiert worden war, indem der eine den anderen nur deshalb „angestellt“ hatte, um sich dann verklagen lassen und den Prozess nach Luxemburg tragen zu können.

Seit die Grundrechtecharta der EU in Kraft getreten ist, sind die Europarichter erst recht entfesselt. Mit ihren Grundsatzurteilen für ein angebliches „Recht auf Vergessenwerden“ und gegen die Vorratsdatenspeicherung sind sie – was auch immer man inhaltlich von diesen Fragen halten mag – den gewählten Volksvertretern in Brüssel und Straßburg spektakulär in den Arm gefallen. Auch haben sie den Geltungsbereich der Charta dermaßen auf rein nationale Vorschriften ausgedehnt, dass sich wiederum die Karlsruher Verfassungsrichter verschnupft zeigen. Zu alldem kommt noch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention entscheidet – und Deutschland etwa zur Freilassung etlicher Schwerstverbrecher aus der Sicherungsverwahrung verurteilt hat.

All das zeigt: Die Politik muss endlich den Primat des Handelns zurückgewinnen. Die höchsten Gerichte müssen sich wieder auf ihre wahre Aufgabe besinnen, nämlich nur bei eindeutigen und schwerwiegenden Verstößen gegen Grund-, Menschen- oder Bürgerrechte einzuschreiten. Politiker müssen hingegen öfter den Mut finden, sinnvolle Reformen zu beschließen, statt in vorauseilendem Gehorsam vor etwaigen Gerichtsurteilen einzuknicken. Zur Redlichkeit gehört dann aber auch, dass die jeweilige Opposition und manche Medien eine Niederlage in Karlsruhe, Luxemburg oder Straßburg nicht als „Ohrfeige für die Regierung“ geißeln. Wenn die Politik handlungsfähig bleiben will, muss sie rechtliche Grenzen gelegentlich auch einmal austesten. Schließlich gilt das Bonmot „zwei Juristen – drei Meinungen“ auch am Bundesverfassungsgericht, wie die zahlreichen Minderheitsvoten in den dortigen Urteilen zeigen.

09. Mai. 2016
von Joachim Jahn
2 Lesermeinungen

8
433

   

29. Apr. 2016
von Joachim Jahn
1 Lesermeinung

5
104
   

Grenzenlos arbeitslos

Die Freizügigkeit in der EU ist für Arbeitnehmer und Selbständige geschaffen worden, nicht aber zur Einwanderung in die Sozialsysteme. Dazu ist das Wohlstandsgefälle in Europa zu groß. Diese Grundidee, die den europäischen Regelungen zugrunde lag, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun gegen ein Schlupfloch durchsetzen, das das Bundessozialgericht aus heiterem Himmel aufgerissen hat.

Derzeit erhalten schon fast eine halbe Million EU-Ausländer Sozialhilfe oder „Hartz IV“ – vor allem Polen, Italiener, Bulgaren und Rumänen. Bliebe die neue Rechtsprechung in Kraft, dürfte dies eine Sogwirkung entfalten. Doch künftig sollen arbeitslose EU-Ausländer hierzulande erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch auf solche Sozialtransfers erhalten – und nicht schon, wenn sie sich sechs Monate lang auf welche Weise auch immer aus eigener Kraft durchgeschlagen haben.

Das in der Koalition offenbar unumstrittene Projekt ist nur vernünftig: Die Betroffenen können sich schließlich in ihrem Heimatland arbeitslos melden. Bleibt zu hoffen, dass die Politik dies auch regeln darf – und nicht wieder oberste Gerichte das Gesetz für menschenrechtswidrig erklären.

29. Apr. 2016
von Joachim Jahn
1 Lesermeinung

5
104

   

26. Apr. 2016
von Joachim Jahn

2
490
   

Freiheitsberaubung im Amt

Der Freispruch für die fünf Herren von der Deutschen Bank war überfällig. Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte zwar recht, als er sagte: „Freispruch ist Freispruch – einen solchen erster, zweiter oder dritter Klasse gibt es nicht.“ Gäbe es die Unterscheidung aber doch, wäre dies hier ein Freispruch der Premiumklasse. Schließlich hat sich aus einem Terabyte beschlagnahmter Akten (ein ganzer Güterzug voll) keinerlei Hinweis auf eine Straftat ergeben.

Noll fand zwar auch Worte, um die Ankläger in Schutz zu nehmen. Insbesondere dass das Oberlandesgericht den Hauptangeklagten Rolf-Ernst Breuer der Lüge bezichtigt habe, habe die Ermittlungen nötig gemacht. Doch alles, was Noll jetzt bei der Würdigung der inkriminierten Äußerungen der Manager und ihrer Anwälte „zwanglos“ zu deren Gunsten auslegte, ließ sich von vornherein genau so deuten. Hätte da nicht die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) geboten, das Verfahren weit früher zu stoppen? Vielleicht warb Noll ja auch um Verständnis dafür, dass er die Anklage überhaupt zugelassen und den immer aussichtsloseren Beweisanträgen der Ankläger Raum gegeben hatte – bis es ihm bei deren haarsträubenden Anliegen, zum dritten Mal eine Razzia in der Bank durchzuführen, zu bunt wurde. Noll warf ihnen daraufhin vor, das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme komplett zu ignorieren.

Dringend zu klären bleiben zwei Fragen. Die eine sollte schon die kurz bevorstehende Hauptversammlung der Bank beschäftigen: Warum um alles in der Welt hat sie fast eine Milliarde Euro an die Kirch-Erben gezahlt? Warum zog sie im letzten Moment ihre Rechtsmittel gegen das Schadensersatzurteil des Oberlandesgerichts zurück, das als Grundlage für den teuren Vergleich diente und obendrein den Anstoß für die Strafanklage gab? Für die Annahme, dass dies auch zivilrechtlich ein Fehlurteil war, spricht die jetzige Beweisaufnahme Bände.

Noch wichtiger: Ganz offenbar hat die federführende Staatsanwältin die Deutsche Bank zu der Zahlung und dem Rechtsmittelverzicht genötigt, indem sie drohte, ihre Ermittlungen auf den gesamten Vorstand auszuweiten. Nur um genau dieses Nachgeben anschließend als Indiz gegen das Kreditinstitut auszuschlachten. Durch solch eine Grenzüberschreitung schafft sich eine Anklagebehörde ihre vermeintlichen Beweismittel selbst. Dem Quintett, das ein ganzes Jahr lang auf der Anklagebank sitzen musste, bescherte das eine unverdiente Haftstrafe. Juristisch gibt es für so etwas einen Fachbegriff: Freiheitsberaubung im Amt.

26. Apr. 2016
von Joachim Jahn

2
490

   

22. Apr. 2016
von Joachim Jahn
1 Lesermeinung

0
71
   

Antiquiert

Seit Jahren zanken sich die deutschen Sparkassen mit der spanischen Bank Santander und der österreichischen Oberbank um ihr Monopol. Nicht auf Girokonten oder Geldautomaten natürlich, aber auf die Ampelfarbe Rot in den Fußgängerzonen und der Werbung.

Selbst für Kenner ist der Wirrwarr an Gerichtsprozessen, die teils parallel, teils hoch und runter durch nationale und europäische Instanzen verlaufen, kaum noch zu überschauen. Auch die jetzige Verhandlung am Bundesgerichtshof am 21. April hat noch keinen Aufschluss erbracht, wie der Streit ausgeht.

Kriegsentscheidend dürfte sein, wie verbreitet die sogenannte Farbmarke im Bewusstsein der deutschen Bevölkerung ist. Dementsprechend beharken sich die Streitparteien mit widersprüchlichen Gutachten von Demoskopen.

Das zeigt den Widersinn dieser Auseinandersetzung: Ein oder zwei Prozentpunkte mehr oder weniger könnten am Ende den Ausschlag geben. In Zeiten einer Europäischen Union mutet das antiquiert an. Was in Madrid oder Wien zum Straßenbild gehört, muss auch in Berlin, Frankfurt oder München erlaubt sein.

22. Apr. 2016
von Joachim Jahn
1 Lesermeinung

0
71