Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

"Bankmanager an die Wand"

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„Staatsanwälte an die Front!" So lautet auf gut Deutsch die Botschaft von Christian Wulff, christdemokratischer Ministerpräsident von Niedersachsen, zur Finanzkrise. "Bankmanager an die Wand", könnte man das auch nennen. Jedenfalls spitzt sich der Streit um die Begrenzung von astronomisch überhöhten Vorstandsgehältern in diesen Tagen auch in der Großen Koalition im Bundestag zu. Immerhin: Eine Entscheidung des Gesetzgebers naht; Eckpunkte zeichnen sich ab.

„Staatsanwälte an die Front!” So lautet auf gut Deutsch die Botschaft von Christian Wulff, Ministerpräsident von Niedersachsen, zur Finanzkrise (Quelle: H.A.Z.). Immerhin ist der Mann Vize-Chef der Bundes-CDU – und anders als sein Parteifreund Jürgen Rüttgers, Regierungschef von Nordrhein-Westfalen, bislang allenfalls beim Kampf fürs VW-Gesetz als „Arbeiterführer” aufgefallen. Garstige Kommentatoren nennen diese Geisteshaltung derzeit auch: „Banker an die Wand!”

Überhaupt ist bemerkenswert, wie sehr gerade die CDU augenblicklich die Rechte der Aktionäre entdeckt. Die Hauptversammlung einer jeden Aktiengesellschaft solle das letzte Wort über die Vergütung von Vorständen haben, fordert plötzlich der christdemokratische Parteisekretär Ronald Pofalla. Keine schlechte Idee, eigentlich. Und – verkehrte Welt: Ausgerechnet die SPD ist dagegen. Da mache man ja den Bock zum Gärtner, stänkert SPD-Finanzpolitiker Joachim Poss dagegen an (Quelle: DLF). Damit meint er all jene Finanzinvestoren sowie die Erfinder von Kreditkettenbriefen in den Geldinstituten, die die halbe Bankenbranche (und damit beinahe auch das gesamte Weltfinanzsystem, die Darlehensvergabe und ganze Währungen als Zahlungsmittel) vor die Wand gefahren haben.

Nicht völlig verkehrt ist diese Idee: Schließlich haben in den jährlichen Aktionärsrunden zwar die Kleinstaktionäre das große (und lange und nervtötende) Wort. Doch die Abstimmungsergebnisse fallen hinterher ohnehin aus wie in der alten DDR. Schließlich haben die Großinvestoren zuvor im „Face-to-face-Gespräch” mit dem Management alles fest geklopft. „Aktionärsdemokratie” heißt eben nur begrenzt „one share – one vote”. Doch wenn Poss nun statt dessen den Aufsichtsräten die Letztentscheidung belassen will, macht er schlechterdings den Bock zum Gärtner. Denn in diesen Kontrollgremien sitzen zuvörderst besagte Großinvestoren, und dort sogar nahezu unter sich. Dies ist nun wirklich verkehrte Welt: Ausgerechnet die Sozialdemokratie verteidigt die Oligarchie in den Kontrollgremien der Dax-Konzerne gegen einen Hauch von Mitspracherecht der Basis.

Freilich ist all das – wie so vieles in der Rechtspolitik – ein Scheingefecht. Seit Rot-Grün in ihren letzten Regierungstagen die schonungslose und individualisierte Aufblätterung der Managerbezahlung erzwungen haben (Stichwort: “Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz“), können auch die deutschen Anteilseigner umfassend darüber diskutieren (oder herziehen), und zwar unter dem obligatorischen Tagesordnungspunkt „Entlastung”. Dieses Prozedere entspricht übrigens auch dem (neueren) britischen Modell, das im Vereinigten Königreich nach ein paar Vergütungsskandalen eingeführt wurde. Dass hingegen ausgerechnet die Union in Deutschland eine volle Mitsprache von Hunderttausenden Anlegern über die hochkomplexen Entlohnungssysteme für Wirtschaftskapitäne durchfechten will (bis hin zum letzten Detail von Dienstwagen, Chauffeur und Sekretärin, Büro oder Alterssicherung), mag man nicht recht glauben.

So darf man wirklich gespannt sein, was an diesem Mittwoch abend die Arbeitsgruppe der Großen Koalition zuwege bringt, auf deren Ergebnis wir seit Monaten warten. Zumindest ein Minimalkonsens dürfte zu erwarten sein. Dazu gehört sicherlich die Verlagerung der Zuständigkeit für Vergütungsfragen von einem kleinen Ausschuss des Aufsichtsrats auf dessen Plenum. Ein kleiner Schritt, aber immerhin: Seit dem „Mannesmann-Prozess” wissen wir ja in extenso, wie zwei Spitzengewerkschafter und zwei Kapitaleigner dort nonchalant und in einem völlig chaotischen Schnellverfahren Millionen über Millionen ausschütten. Es ist ja ohnehin nicht ihr Geld. Dachten sie jedenfalls, bis der Bundesgerichtshof klar stellte: Wer eine Aktiengesellschaft führt, ist nicht Gutsbesitzer, sondern Gutsverwalter – bloßer Treuhänder der Geldgeber also.

Aber diese Änderung ist doch eher kosmetisch. Ob zudem eine Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit astronomisch hoher Bezüge beschlossen wird, ist ziemlich fraglich. Obwohl dies verfassungs- wie steuerrechtlich durchaus zulässig sein dürfte. (Im Gegensatz zu festen Gehaltsgrenzen für Vorstände von all jenen, freilich immer rarer werdenden Unternehmen, die Gott-sei-Dank noch immer keine Staatshilfen einfordern.) Nur wenige Steuerrechtler meinen allen Ernstes, ein Schmied müsse sogar eine vergoldete Werkbank als Betriebsausgabe absetzen können und damit von allen Steuerpflichtigen subventionieren lassen.

Gedacht ist auch an eine strengere Haftung für Aufsichtsräte bei der Bewilligung überhöhter Managergehälter. Das klingt toll. Letztlich gibt dies aber schon das bestehende Recht her (und zwar § 116 Aktiengesetz, der die Haftung von Vorständen gemäß § 93 auf deren Kontrolleure ausdehnt). Es schadet zwar nichts, wenn man diese Verantwortlichkeit noch einmal ausdrücklich ins Aktiengesetz hinein schreibt – wird aber auch wenig helfen, weil der Rechtsbegriff der „Angemessenheit” notgedrungen unbestimmt bleibt und damit nur in krassen Extremfällen justiziabel ist.

Und deshalb heißt es vor allem, Sand ins Auge empörter Steuerzahler und Wähler zu streuen, wenn jetzt überdies die Möglichkeit gestärkt werden soll, überhöhte Vorstandsbezüge auch wieder herab zu setzen. Steht zwar jetzt schon im Aktiengesetz (§ 87 Absatz II). Aber vielleicht fallen sogar ein paar Firmenkontrolleure auf solch eine semantische Reform herein. Und nehmen dann aus Angst vor Regress und Haftung sogar wirklich Abstand davon, einen unverdient warmen Geldregen wie bei „Mannesmann” zu bewilligen. Jedenfalls wenn die „Leistung” in einer Erpressung des Staates um Subventionen besteht, damit die Politiker die durch das Verschulden der Firmenlenker in Gefahr geratenen Arbeitsplätze der Belegschaft retten. (Und uno actu, wie in diesen Tagen die Zivilklagen geschasster Vorstände bei mehreren Banken zeigen, die eigenen Boni möglichst gleich mit.) Strafrechtler nennen eine solche Wirkung von Gesetzen übrigens „Generalprävention”. Und das ist dann ja auch schon etwas wert.


1 Lesermeinung

  1. docarpad sagt:

    <p>... so ist es. Genau so....
    … so ist es. Genau so. Leider! Aus einigermaßen professioneller Sicht ist höchst bedauerlich, dass auch die CDU nicht auf wirklich praktikable Lösungen, sondern ausschließlich auf populistische Maßnahmen setzt. Das bringt zwar nichts, es tut aber auch niemand wirklich weh, denn herauskommen wird dabei gar nichts. .

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