Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Zitieren unerwünscht!

| 4 Lesermeinungen

Das Internet ist schon seit jeher eine verführerische Spielwiese, auf der scheinbar alles möglich ist und keine Regeln gelten: Fremde Fotos oder Straßenkarten schmücken die eigene Internetseite, als wäre sie für den Rest der Welt unzugänglich. Urheberrechte? Noch nie davon gehört. Auch das Bloggen selbst kann schnell zum Fettnäpfchen werden. Kleiner Hinweis von Blogger zu Blogger.

Das Internet ist schon seit jeher eine verführerische Spielwiese, auf der scheinbar alles möglich ist und keine Regeln gelten: Fremde Fotos oder Straßenkarten schmücken die eigene Internetseite, als wäre sie für den Rest der Welt unzugänglich. Urheberrechte? Noch nie davon gehört. Was einen in der realen Welt noch nie gekümmert hat, sollte auch in der virtuellen Welt kein Grund zum Kopfzerbrechen sein.

So hat schon so mancher gedacht, der im Internet mit einer eigenen Seite der Kreativität freien Lauf lassen wollte – und dem dann die erste Abmahnung des Lebens ins Haus flatterte. Viel schlimmer als die noch höfliche Bitte, das fremde Foto zu entfernen, ist meist die beiliegende Rechnung. Inzwischen dürfte sich allerdings herumgesprochen haben, dass solche Abenteuer mit Vorsicht zu genießen sind. Da droht schon neues Ungemach. In Zeiten, in denen sich auf den Internetseiten nicht nur Leser, sondern in ähnlich hoher Zahl auch Autoren mit einem eigenen Blog tummeln, wird das Endlos-Zitat zum neuen kostenträchtigen Fettnäpfchen.

In letzter Zeit häufen sich Klagen gegen Blogs, die fleißig und oft sogar in bester Absicht ganze Absätze zitieren. Besonders große Verlagshäuser in den Vereinigten Staaten sehen mit wachsendem Ärger, dass Leser häufig gar nicht mehr auf ihre Internetseite gehen müssen, um sich über die Inhalte der Kolumnen zu informieren. Dadurch gingen wertvolle Werbemöglichkeiten flöten, jammern sie. Dabei hilft den Bloggern die Ausrede wenig, dass sie dem Autor durch das ausgiebige Zitat nur weiteren Ruhm bringen wollten. Das musste jüngst etwa das New Yorker Blog Silicon Alley Insider erfahren, das fünf Absätze einer Kolumne aus dem Wall Street Journal zitierte und dabei Autorin und Zeitung ausdrücklich nannte.  

Dies nur als gut gemeinter Ratschlag an die wachsender Blogger-Gemeinde da draußen, sozusagen von Blogger zu Blogger. Mehr zu diesem heiklen Thema kann derzeit nicht veröffentlicht werden, denn die Information stammt zumindest zu einem gewissen Teil aus einem Artikel aus der Montagausgabe der New York Times. Sie verstehen schon…       


4 Lesermeinungen

  1. ElviraPlaza sagt:

    Hallo Herr Fortmeyer, Sie sind...
    Hallo Herr Fortmeyer, Sie sind Jurist! Stimmts? Sie gehen zwar trocken aber kenntnisreich mit Pragraphen um. Hier haben Sie Aufklärung für eine bereits Auf- geklärte betrieben. Schon klar, aus Gerichtsurteilen darf zitiert werden. Ich habe in meinem Berufsleben viele Urteile – also auch viel Zitiertes – gelesen. Man stützt sich eben gern auf Bewährtes, Rechtskräftiges, auf zuverlässige Stützen. Manchmal dachte ich, können die nicht mal abweichende, zündende eigene Gedanken entwickeln? Was für viele aber nicht möglich und eigentlich auch gar nicht nötig ist, wenn eigene Probleme bereits durch andere gelöst worden sind.
    Grüße, auch die herzlich, Elvira Plaza

  2. fortylizer sagt:

    Hallo Frau...
    Hallo Frau Plaza,
    Gerichtsurteile fallen unter § 5 UrhG und sind deswegen nicht uheberrechtlich geschützt, können also frei zitiert werden.
    https://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__5.html
    Herzliche Grüße
    Jan Fortmeyer

  3. ElviraPlaza sagt:

    Ich bin verwirrt. Ich ging...
    Ich bin verwirrt. Ich ging immer davon aus, dass Verfasser mit Stolz zur Kenntnis nehmen, wenn sie Beachtung finden und Diskussionen in Gang gebracht haben. Nun erfahre ich, dass veröffentlichtes Gedankengut nicht einmal dann zitiert werden darf, wenn der Verfasser und das Printmedium genannt werden, offensichtlich auch dann nicht, wenn sich eine Aussage zur Widerlegung oder Gegendarstellung eignet. Was würde es denn kosten, wenn man sich darüber hinwegsetzte? Gibt es da Pauschalsätze? Die Kenntnis wäre ja wichtig, um sich auszurechnen, o b von dem eigenen Honorar etwas übrig bliebe oder ob dem Ideenlieferanten durch die geschilderten Maßnahmen mehr zustünde. Dann wäre es doch sinnvoll, provokante Artikel ins Internet zu bringen, um Zitate herauszufordern und Abmahnungen auf den Weg zu bringen.
    Rechtsanwälte sind von Abmahnungen wohl nicht betroffen, wenn sie in Ihren Klagebegründungen nicht nur den Tenor, sondern längere Passagen aus der Urteilbegründung für eigene Mandanten übernehmen. Nun ja, ein Urteil ergeht ja auch im Namen des Volkes. Es ist zwar von einer Kammer oder einem Senat ersonnen, aber wohl doch Allgemeingut. Oder ist auch das schon überholt?
    Herzliche Grüße, Evira Plaza

  4. fortylizer sagt:

    Aber liebe Kollegen,

    fordern...
    Aber liebe Kollegen,
    fordern kann man ja immer viel, aber das zitieren einzelner Textstellen ist und bleibt im Rahmen des § 51 UrhG erlaubt. Man muss es eben bei einzelnen Stellen belassen und die Quelle nennen. Das ist in den USA nicht anders als hier.
    Herzliche Grüße, Jan Fortmeyer

Kommentare sind deaktiviert.