Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Diskriminierung ist Ansichtssache

| 6 Lesermeinungen

Schwangerschaft als Karrierekiller - nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts soll damit endlich Schluss sein. Im vergangenen Jahr erleichterten die höchsten deutschen Arbeitsrichter Diskriminierungsklagen von Müttern, die sich bei der Beförderung von ihrem Unternehmen übergangen fühlten. Doch was hilft ein solches Grundsatzurteil, wenn nicht auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überzeugt werden kann?

Schwangerschaft als Karrierekiller – nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts soll damit endlich Schluss sein. Im vergangenen Jahr erleichterten die höchsten deutschen Arbeitsrichter Diskriminierungsklagen von Müttern, die sich bei der Beförderung von ihrem Unternehmen übergangen fühlten. Doch was hilft ein solches Grundsatzurteil, wenn nicht auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überzeugt werden kann? In einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat es die Meinung der Erfurter Kollegen zwar  zur Kenntnis genommen, aber sich trotzdem großzügig darüber hinweg gesetzt.

Der Diskriminierungsfall, der nun schon seit drei Jahren den Gang durch die Instanzen nimmt, könnte typischer kaum sein: Eine Frau arbeitet sich im Musikkonzern Sony BMG bis zur “‘Direktorin Pop” hoch, wird zur rechten Hand des Vizepräsidenten im Bereich “International Marketing”, und als sich die Frage der Nachfolge stellt, bekommt nicht sie den Job, sondern ein männlicher Kollege. Das Detail, das dem Fall die juristische Würze verleiht: Die Mitarbeiterin ist zum Zeitpunkt der Entscheidung schwanger. 

Diskriminierung oder keine Diskriminierung? Vor Gericht ist das eine Frage des Beweises, schließlich bekommen Mitarbeiter die Benachteiligung nur selten in Schriftform bescheinigt. Auch in diesem Fall ist vieles streitig: Hat der Vorgesetzte der Klägerin wirklich mitgeteilt, sie habe sich mit ihrer Schwangerschaft für die Familie entschieden und solle sich nicht aufregen, schließlich werde wiederkehrenden Müttern normalerweise geringwertigere Arbeit zugewiesen?

Die Erfurter Bundesrichter entschieden damals zugunsten der Klägerin. Wenn sie neben der Schwangerschaft noch andere Tatsachen vortrage, die eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten ließen, kehre sich die Beweislast um, urteilten sie. Dann müsse das Unternehmen beweisen, dass es sich bei seiner Entscheidung ausschließlich von sachlichen Gründen leiten ließ – sonst wird Schadensersatz fällig. Dabei seien an diese weiteren Indizien keine strengen Anforderungen zu stellen, betonten die Richter. Im Fall der ehemaligen Abteilungsleiterin gab der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Marschrichtung besonders deutlich vor: Er nehme an, dass die Klägerin Tatsachen vorgetragen habe, die ihre geschlechtsspezifische Benachteiligung vermuten lassen können, betonte er, verwies die Sache aber zurück an das Landesarbeitsgericht Berlin.

Ein knappes Jahr später ist die Klägerin dort, wo sie vor mehr als zwei Jahren schon einmal war – und fast ist es so, als hätte es das Grundsatzurteil der Erfurter Richter nie gegeben. Wieder weist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ihre Klage ab. Auch eine “Gesamtbetrachtung” der von der Klägerin vorgebrachten Hilfstatsachen hätte nicht dazu geführt, “von der Herbeiführung einer Vermutungswirkung auszugehen”, formulieren die Berliner Richter in den nun veröffentlichten Urteilsgründen umständlich. Im Klartext bedeutet das: Aus Erfurt lassen wir uns nichts sagen. Und damit das in absehbarer Zukunft auch so bleibt, haben die Landesarbeitsrichter die Revision zum Bundesarbeitsgericht vorsorglich nicht zugelassen. Die Klägerin muss die Entscheidung nun zunächst mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angreifen.

Der Fall erging noch zum alten Antidiskriminierungsrecht, nach dem die Benachteiligung von Frauen schon seit knapp dreißig Jahren verboten ist. Doch das Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht, ist auch für das neue, höchst umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz fatal: Das Antidiskriminierungsrecht bleibt weiter eine unübersichtliche juristische Spielwiese, auf der sich Anwälte und Richter  gleichermaßen nach eigenem Gutdünken austoben können. Der jahrelange Gesetzgebungsprozess des unübersichtlichen Regelwerkes war schon keine Meisterleistung, die Verabschiedung wurde zum Musterbeispiel für einen politischen Kuhhandel. Nun scheinen auch einzelne Gerichte zum Chaos beitragen zu wollen – und die Rechtssicherheit bleibt auf der Strecke.


6 Lesermeinungen

  1. bumie sagt:

    Natürlich ist sie das nicht....
    Natürlich ist sie das nicht. Aber sie sollte auch keine Ursache für schlechtere Aufstiegschancen im Unternehemen sein. Gerade nicht in der heutigen Zeit, in der mehr Frauen Abitur machen, bessere Noten vorweisen und dann auch noch bessere Examina an den Unis machen. Da wäre ein Nachteil durch eine Schwangerschaft absolut kontraproduktiv was den Leistungsgedanken in der Wirtschaft und unsere Zukunft im Sozialwesen betrifft.

  2. DJHLS sagt:

    Mal ehrlich, eine...
    Mal ehrlich, eine Schwangerschaft ist keine Beförderungsgarantie und darf auch keine sein. Selbstverständlich muss es einem Arbeitgeber auch möglich sein, einen anderen männlichen Kandidaten oder eine andere weibliche Kandidatin zu befördern,.

  3. sljo sagt:

    Das Urteil bestätigt den...
    Das Urteil bestätigt den Wahlzwang “Karriere ODER Kind” für Frauen.
    Das heißt: Leistungsträgerinnen (die nicht auswandern) werden in Zukunft (noch) weniger Kinder bekommen.
    Das dürfte jede Menge überflüssige Stellungnahmen zur Folge haben, die sich versteckt oder offen über die Pflichtvergessenheit der (gebildeten) Frauen echauffieren, das “deutsche Volk” mittels hoher Geburtenrate vor der zunehmenden Überalterung und natürlich “dem Aussterben” zu schützen. –
    Jungs, wann lernt ihr es endlich? Die Zeiten, in denen wir Frauen der Idee “unsere vornehmste Pflicht” sei das Kinderkriegen zugestimmt haben, sind vorbei!
    Ohne Rahmenbedingungen, die uns Karriere UND Kind ermöglichen, gibt es keinen “Leistungsträgernachwuchs”! Der Fachkräftemangel wird damit ganz sicher nicht behoben.
    Ob diese Rahmenbedingungen von den Unternehmen, der Legislative oder über die judikative Hintertür geschaffen werden, ist letzlich irrelevant. Wichtig ist, dass sie geschaffen werden.
    Urteile, wie das oben zitierte, sind da kontraproduktiv!

  4. uwackerbarth sagt:

    Sehr geehrte Frau...
    Sehr geehrte Frau Budras!
    Leider finde ich die Urteilsgründe des LAG Berlin nicht im Netz – wo sind sie denn veröffentlicht worden? Im Übrigen enhält Ihre Darstellung einen Fehler: Was hat das BAG vom LAG verlangt? Nur, dass es alle vorgetragenen Umstände berücksichtigt und eine Gesamtbetrachtung vornimmt. Es sei – so das BAG – nämlich “letztlich dem Tatrichter vorbehalten zu entscheiden, ob er die überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem Geschlecht eines Bewerbers und dessen Benachteiligung gewinnt.” An keiner Stelle des Urteils des BAG findet sich die von Ihnen behauptete Annahme des 8. Senats, “dass die Klägerin Tatsachen vorgetragen habe, die ihre geschlechtsspezifische Benachteiligung vermuten lassen können”. Dann hat sich das LAG auch nicht “aus Erfurt nichts sagen lassen”.

  5. torstenklier sagt:

    Natürlich bleibt das...
    Natürlich bleibt das Antidiskriminierungsrecht “weiter eine unübersichtliche juristische Spielwiese, auf der sich Anwälte und Richter gleichermaßen nach eigenem Gutdünken austoben können.” Dafür wurde doch geschaffen. Oder hat jemand dahinter eine andere Intention erwartet?

  6. Möglicherweise hat der...
    Möglicherweise hat der Gesetzgeber hier ja auch gar keine Rechtssicherheit beabsichtigt, denn wo diese fehlt, gibt es Raum für vorauseilenden Gehorsam. Wenn Arbeitgeber anfangen, negativ zu diskriminieren, weil sie Rechtsstreite mit ungewissem Ausgang meiden wollen, werden gesellschaftliche Realitäten erzeugt, die man auf legalem Wege gar nicht ohne weiteres erreichen könnte. Man kan ja schließlich schlecht verbieten, daß jemand Verträge mit heterosexuellen Männern ohne Migrationshintergrund eingeht. Also schafft man ein Klima, wo dies »vorsichtshalber« vermieden wird.

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