Bundeskassenwart Peer Steinbrück gilt nicht jedermann als Sympathieträger. Polternde Wortwahl und chronisch herunter gezogene Mundwinkel verstellen mitunter den Blick auch auf jene Argumente, mit denen der Sozialdemokrat durchaus Recht hat. Empört zeigten sich nun viele Schweizer, dass er im Steuerstreit den Eidgenossen mit der „Peitsche” drohte und sie – nach ihrem Einknicken gegenüber dem internationalen Druck – auch noch mit Indianern verglich, die vor der „Kavallerie” Reißaus nehmen. Selbst Nazi-Vergleiche und das Bild vom “hässlichen Deutschen” wurden aus der Mottenkiste voller Antifaschismus-Keulen hervorgeholt.
Doch diese Reaktionen machen Steinbrücks Vorgehen (und das seiner Partner in den führenden Industriestaaten der G-20) nicht unehrenwert. Die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und auch die Alpenrepublik Österreich haben viel zu lange ein Geschäftsmodell daraus gemacht, Steuerhinterziehern in den großen Industrieländern eine Fluchtburg zu bieten; für Kapitaleinkünfte und Schwarzgeld, die besser Betuchte dem heimischen Fiskus vorenthalten. Zollfahnder sprechen von „BMW-Kunden” – nicht wegen der Automarke, sondern als Synonym für „Bäcker, Metzger, Wirt”. Denn ein erheblicher Teil der einschlägigen Kriminellen-Klientel sind prosperierende Mittelständler, nicht rare Top-Manager wie der einstige Post-Chef Klaus Zumwinkel.
Mit zwischenstaatlichem Steuerwettwettbewerb hat ein solches Absaugen des Abgabensubstrats in Wirklichkeit nicht das Geringste zu tun – mit einem fairen Wettstreit jedenfalls nicht. Eher ist es eine systematische Anstiftung und Beihilfe zu Steuerstraftaten. Die feinsinnige Unterscheidung zwischen „Steuerbetrug” und „Steuerhinterziehung” ist einer der Tricks jener Länder, um Fluchtgeld abzuschotten. Kein Wunder, dass die deutschen Behörden bei solch hohen Hürden bisher kaum Gelegenheiten fanden, einmal einen Antrag auf Amts- oder Rechtshilfe zu stellen. Bei solcher Paragrafenverdreherei durch Winkeladvokaten in jenen Ministerien und Volksvertretungen blieb das einfach zwecklos.
Besonders perfide ist das Argument, dass man die eigenen Staatsbürger ja genauso behandele: Ein Zwergstaat wie das Fürstentum Liechtenstein, das kaum Einwohner hat und weder über Gefängnis noch Bahnhof verfügt, kann seine bescheidene Infrastruktur locker mit jenen Zuflüssen bestreiten, die Ausländer ihrem eigenen Gemeinwesen vorenthalten.
Wie bigott in diesen Ländern häufig argumentiert wird, zeigt an diesem Sonntag ein Interview des Vontobel-Privatbankiers Herbert Scheidt. Er bedauert darin „persönlich”, dass sich die Schweiz nun „für ausländische Bankkunden auch auf ein System einlässt, das kleine Fehler in der Steuererklärung sofort kriminalisiert”. „Kleine Fehler” ? „Sofort” ? „Kriminalisiert” (zur Erinnerung: So nennen es sonst die linksradikalen Autonomen, wenn der böse Staat militante Straftaten aus ihren Kreisen verfolgen will) ?
Ehrlicher zeigte sich da am Samstag der Schweizer Schriftsteller Alex Capus. „Und eines muss jeder aufrichtige Schweizer zugeben: dass Steinbrück in der Sache recht hat. Selbstverständlich weiß jeder Schweizer, dass das Bankgeheimnis in seiner bisherigen Form den Steuerbetrügern dient – nicht nur, aber auch”, schreibt er. „Denn dem Durchschnittsschweizer, auch das ist die Wahrheit, ist das Bankgeheimnis von Herzen egal; er hat nichts zu verstecken. Er will sich nur nicht schämen müssen, wenn er nächsten Sommer in die Ferien fährt.”
Nun muss die internationale Staatengemeinschaft aufpassen, dass Schweiz und Liechtenstein, Luxemburg, Österreich sowie all jene anderen kleineren Steueroasen wie Monaco, die ebenfalls gelobt haben einzulenken und abzuschwören, sich nicht auf Lippenbekenntnisse beschränken. Den Ankündigungen zur Zusammenarbeit müssen Taten folgen. Der Gerechtigkeit und Gleichheit im Steuerrecht wird das nützen. Und manch einer wird sich genauer überlegen, ob er ein demokratisch beschlossenes Steuergesetz nicht fortan doch lieber befolgt, statt sein Geld nunmehr in Verstecke in exotischen Ländern zu transferieren (auf deren politische Stabilität man doch lieber nicht vertrauen mag und bei denen sich nicht bei einer Stippvisite diskret Kontoauszüge einsehen lassen oder Bargeld deponiert werden kann). Die Ehrlichen und Redlichen werden nicht länger die Dummen sein.
Viel wäre also gewonnen, wenn jetzt jene Länder auf die Linie von Staaten mit Rechtskultur einschwenkten, deren Finanzindustrie bislang voller Schließfächer und Tresore für Schwarzgeld steckt. Zusammen geschlossen sind diese zivilisierten Steuerstaaten übrigens in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die seit Jahrzehnten entsprechende Standards für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Finanzverwaltung anpreist (die so genannten Muster-Doppelbesteuerungsabkommen).
Anlass für eine unverdiente Sonderamnestie für die dortigen Steuersünder darf dieser Schritt allerdings nicht sein. Ein automatisierter Datenaustausch, wie ihn sich Steinbrück überdies wünscht, gehört hingegen nicht zu diesen weltweiten Gepflogenheiten im OECD-Club. Obwohl eine solch flächendeckende Kontrolle innerhalb von Deutschland für Arbeitnehmer (Stichwort: Lohnsteuerkarte) seit Jahrzehnten eine unumstrittene Selbstverständlichkeit ist.
Dass etwa Liechtenstein künftig bei konkretem Verdacht (und der ist für einen an den Datenschutz gefesselten Finanzbeamten ohnehin verdammt schwer zu gewinnen !) vielleicht auch solche Informationen über einen deutschen Staatsbürger an deutsche Behörden weiter leitet, die das Fürstentum bei eigenen Einwohnern womöglich nicht interessieren würden, ist jedoch keineswegs schändlich. Umgekehrt vollstreckt schließlich auch Deutschland Bußgeldbescheide beispielsweise aus Palermo oder Bukarest an Bundesbürgern, die mit ihrem Auto im Urlaub oder auf einer Dienstreise gegen die dortigen (!) Verkehrsregeln verstoßen haben sollen.
Ach ja – wenigstens wird das Steuerrecht meist noch von Politikern gemacht, die man wählen oder abwählen kann. Bedenklicher wird es, wenn Richter ihre Unabhängigkeit für einen Feldzug nutzen. Michael Balke, seines Zeichens Mitglied des Niedersächsischen Finanzgerichts (7. Senat), hat jetzt am Wochenende in einer Presseerklärung die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale begrüßt. „Eine Erfolgsgeschichte mutiger Bürger samt ihrer Berater sowie einiger Richterinnen und Richter, die die Verfassung unseres Landes, damit die Grundrechte der Bürger, ernst nehmen”, schreibt Balke.
Warum es Mut brauchen sollte, in einem Rechtsstaat mit Hilfe von Verbänden und Rechtsschutzversicherungen gegen den eigenen Steuerbescheid zu klagen, erläutert der Robenträger nicht. Erwähnt dafür aber ausdrücklich die Vorreiterrolle des „Siebten Senats”, dem er – siehe oben – selbst angehört. Dort verweist der Urteilsfinder überdies auf seine eigene private Homepage. Wer es noch nicht weiß, kann es dort erfahren: Balke kandidiert außerdem in Dortmund, wo er lebt, selbst für den nächsten Bundestag („parteifrei und unabhängig”). Das ist konsequent. Denn gesetzesgleiche Entscheidungen sollte das gewählte Parlament und nicht die unkontrollierte Justiz treffen – ob die jeweiligen Richter nun in Hannover, Karlsruhe, Luxemburg oder Straßburg sitzen. Alles andere wäre ein Richterstaat. Oder haben wir den etwa schon (wie namhafte Juraprofessoren wie Bernd Rüthers seit langem beklagen) ?
Einige Ergänzungen zu diesem...
Einige Ergänzungen zu diesem Thema:
Im Fall Zumwinkel scheint mir ein Aspekt vollkommen zu kurz gekommen zu sein. Die deutsche Ministerialbürokratie hat sich durch den Kauf von Datenmaterial an einer strafbaren Handlung beteiligt. Das diese in Liechtenstein strafbar ist, sollte doch keinen Unterschied machen. Ich bin kein Jurist. Aber soweit ich mich recht erinnere, bleibt auch eine im Ausland begangene Straftat nach deutschem Rechtsverständnis eine strafbare Handlung (abgesehen davon, dass der Bruch des Bankgeheimnisses auch in Deutschland strafbar ist). Und dann gibt der deutsche Staat unsere Steuergelder (!) dafür aus, auf illegalem Weg erlangte Daten in seinen Besitz zu bekommen. Ist sowetwas eigentlich noch im verfassungsmäßigen Rahmen?
Und natürlich müssen sich Herr Steinbrück und vor allem seine Ministerialbeamten des BFM doch fragen lassen, ob ihnen wirklich bewußt ist, was die da angerichtet haben. Der Staat beteiligt sich an kriminellen Handlungen (Datenhehlerei?). Was erwartet er dann eigentlich noch von seinen eigenen Bürgern? Die Vorbildfunktion des Gemeinwesens geht dabei endgültig zu Teufel. Der Graben zwischen Staat und seinen eigenen Bürgern reißt immer weiter auf.
Um eins klar zu stellen. Ich rede den Steuerbetrügern wie Herrn Zumwinkel nicht das Wort. Ihn hätte man ruhig für ein paar Monate in Gefängnis schicken sollen (das schreckt ab). Aber diese Straftaten ermächtigt den Staat doch nicht, das Geld des Gemeinwesens für den Kauf kriminell beschaffter Daten auszugeben.
Niemand würde Steuern...
Niemand würde Steuern hinterziehen, wenn die Steuern fair und mit leicht verständlichem Gesetz in vernünftigem Maß von jedem erhoben würden. 9 Cent von jedem EUR vom Ledigen, 8 Cent vom Verheirateten, 7 Cent mit einem Kind – usw. Keine Werbungskosten, kein Gewinkel, Punkt. Einfach, klar, fair. Aber wer ist denn in Deutschland der Wegelagerer? Der Fiskus, der mit fiesen Winkeltricks, gestützt auf absolut laienfeindliche Gesetze, seinen Steuerbürgern Fallen stellt und auflauert. Ein jeder kehr vor seiner Tür! Steuerhinterziehung kann in vielen Einzelfällen auch verständliche Notwehr gegen den Staatsangriff sein.
Dieses moralinsaure Gesülze...
Dieses moralinsaure Gesülze ist leider nicht stichhaltig.
Hier wird Symptom und Ursache wohl mit Absicht verwechselt. Ursache für Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit sind nicht die ausländischen Banken, sondern die zu hohen Abgaben. Auch ohne Bankkundengeheimnis BKG wird der Schwarzarbeiter und Steuerhinterzieher sein Geld auf die Seite schaffen. Er wird es nur anders investieren (Gold, Immobilien etc.) oder ganz einfach im Urlaub “verjubeln”. Glaubt wirklich irgend jemand im Ernst, dass es der “Delinquent” lieber dem Fiskus gibt, als wie vorher für sich auszugeben? Das macht er nur, wenn die Strafen erhöht werden, doch will sich das ein liberaler Rechtsstaat erlauben? Hier liegt bei den Etatisten ein massiver Denkfehler vor, da sie sich nicht mit den menschlichen Anreizsystemen beschäftigen.
Fazit: So lange die Abgabenlast so hoch ist, wird weiterhin getrickst – mit oder ohne BKG!
Wieso schiesst die "Deutsche ...
Wieso schiesst die “Deutsche Kavallerie” nicht endlich einmal gegen England und dessen Steueroasen? Die haben so viele kleine Steuerinseln. Das vermeintliche Fluchtgeld wird wohl kaum im Nachhinein nach Deutschland zurückfliessen, eher wird jetzt hastig auf andere Konten umgebucht, irgendwo auf ein anderes schwarzes Konto. Bestimmt wird eine Amnestie ausgehandelt zwischen den “Kleinstaaten mit Indianerbevölkerung” und Deutschland, was die Transaktion im verborgenen möglich macht.
Herr Steinbrück sollte zudem seine Themen etwas diplomatischer Ausdrücken, bestimmt würde dies der Sache dienen.
Rührend, wie Herr Jahn die...
Rührend, wie Herr Jahn die Machtpolitik u.a. der deutschen Bundesregierung moralisierend verbrämen will. Seine Argumentationslinie zeigt jedenfalls, weshalb er laut Selbstbeschreibung “lieber Zeitungsartikel als Schriftsätze verfassen wollte”. Denn in einem Staat, in welchem die Exekutive regelmässig bewusst verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrige Gesetze von seinen Mehrheitsfraktionen in der Legislative widerspruchslos abnicken lässt (und bei Kritik im Bundesrat von Blockadepolitik gesprochen wird), entdeckt er in der einzigen verbliebenen Korrekturinstanz “judicial activism”.
Diese bedenkliche Haltung zur Rechtsstaatlichkeit zeigt sich auch in der Stellungnahme zur schweizerischen Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Diese ist kein Trick, sondern gründet in einem dem Unrechtsgehalt von Taten angemessenen Sanktionensystem. Aus einer – zugegebenermassen in Deutschland sehr viel weniger verbreiteten – liberalen Geisteshaltung heraus hat sich das Schweizervolk entschieden, dass es strafwürdiger ist, wenn jemand einem gleichgeordneten, privaten Dritten etwas verschweigt und diesen deshalb in seinem Vermögen schädigt als wenn er einem ihm übergeordneten, mit besonderen Machtbefugnissen, nämlich direkten Ermittlungs- und Durchsetzungsrechten, ausgestatteten Gemeinwesen etwas verschweigt, um dieses an einem Eingriff in sein Vermögen zu hindern. Diese Auffassung mag man teilen oder nicht – Deutschland kennt jedenfalls ebenfalls Steuerordnungswidrigkeiten und -straftaten, nur liegt die Schwelle eben sehr viel tiefer. Für Schweizer spricht es nicht unbedingt für eine ach so überlegene Rechtskultur, wenn in einem Sonderstrafrecht für Wohlhabendere (aufgrund der absoluten Schwellenwerte bei stark progressivem Steuersatz) derjenige, der in der Vergangenheit 5000 € Steuern pro Jahr hinterzogen hat gleich scharf bestraft wird wie ein Kinderschänder (§176 I StGB).
Zu den übrigen Anwürfen Herr Jahns erübrigt sich weitestgehend eine Stellungnahme, insbesondere wenn er um den “an den Datenschutz gefesselten Finanzbeamten” trauert – in Anbetracht des Verhältnisses der Bundesregierung zum Datenschutz im Allgemeinen und im Hinblick auf die finanzielle Privatsphäre im Besonderen klingt dies nun doch eher nach einem sehr verunglückten Scherz.
Der Schweiz ist allenfalls vorzuwerfen, dass sie als Gründungsmitglied bereits der OEEC (die selbst natürlich durchaus Deutschland zu verdanken ist, denn ohne den Zweiten Weltkrieg hätte es ja keinen Marshall-Fund gegeben…) gegen die Beschlussfassung zu Art. 26 OECD-MA kein Veto eingelegt, sondern sich in guter völkerrechtlich souveränitätsschonender Tradition unter Anbringung eines Vorbehaltes enthalten hat.
Nachdem es in dieser ganzen Angelegenheit aber schlichtweg nicht um Moral, sondern um nackte Interessenpolitik geht, sind Sachargumente ohnehin müssig. Der Faschismus-Vorwurf an Peer Steinbrück ist unpassend, wenn aber sein Parteichef bedauert, leider könne man ja heutzutage nicht mehr so ohne Weiteres in Staaten einmarschieren, deren Politik einem nicht passt, so zeigt dies schon wieder einmal die Parallelität linker und rechter protototalitärer Ideologien auf. Deren Verfechtern gilt es entgegenzutreten – auch wenn Peer Steinbrücks Vergleich seiner eigenen Politik mit dem Völkermord an den amerikanischen Ureinwohnern übertrieben sein mag, bleibt zu hoffen, dass ihm in diesem Fall genauso viel Erfolg beschieden ist wie der von ihm angeführten 7. Kavallerie.
Übrgens: Liechtensten hat...
Übrgens: Liechtensten hat einen Bahnhof (Schaan-Vaduz)…
<p>Dieses Blabla über...
Dieses Blabla über “Steuermoral” angeblich “zivilisierter” Staaten hätte man sich sparen können, denn das Getöse aus USA, GB und D ist abgrundtief pharisäerhaft. Sie selbst nehmen nur zu gerne Steuerfluchtgelder von Ausländern an (hat ja gerade eine schweizer Zeitung in D ausprobiert).
Die angedrohten Maßnahmen sind reinster Protektionismus und sollen die eigenen Finanzmärkte schützen und die CH schwächen.
Über diese Dopelmoral darf Herr Jahn dann auch mal bloggen.
Deutschland leidet seit Jahren...
Deutschland leidet seit Jahren unter Kapitalflucht und einem Abfluss qualifizierter Fachkräfte in Richtung Schweiz (Stand: 200’000 topqualifizierte Deutsche in der Schweiz).
Beides kann nur gestoppt werden, sofern die echte Ursache , dh. die deutsche (konfiskatorische) Steuerpolitik angepackt wird. Auf dem Bankgeheimnis herumzuhacken ist reine Symptombekämpfung.
Zudem: ginge es nur ums Geld, dann wäre Deutschland besser bedient, es würde das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz neu verhandeln und damit gratis und franko 35% der Zins- und Dividendenerträge deutscher Guthaben einstreichen. Das wäre smart aber klingt viel weniger männlich, als das tumbe Herumbgeschreie von Steinbrück & co.
Zivilisiertes...
Zivilisiertes Steuerrecht?
Schauen wir doch einfach einmal auf die Zahlen, das mag uns in der Einschätzung der Realität weiterhelfen als polemisches Geplapper. Ich möchte noch voranstellen, daß dem Staat durchaus Steuern in angemessener Höhe zustehen. Nur bleibt zu klären was angemessen ist. Übersteigt der Steuersatz 50% spricht man bereits von Enteignung, was gegen die Verfassung verstieße.
Hatte man im Jahr 100€ angelegt und dafür satte 4% Zins erhalten, also 4€ entfielen auf den Kapitalverlust ( Inflation ) 2,50€. Es bliebe also ein Ertrag von 1,50€. Zu versteuern wäre aber auch die Inflation. Ich gehe der Einfachheit halber von 45% persönl. Steuersatz aus. Mithin sind 1,80€ Steuer fällig. Der Saldo dieser Kapitalanlage ist also negativ ( -0,30€). Die Gesamtsteuer beträgt also 107,5%. Ist dies zivilisiert?
Hält jemand diese Argumentation für rechtsfremd, möchte er doch bitte im Familienrecht nachschlagen. Der Zugewinn einer Ehe wird aus dem inflationsbereingten Anfangsvermögen und dem Endvermögen ermittelt. Hierzu wird Jahr für Jahr die Inflationshöhe veröffentlicht. Hier hat der Steuerrechtler vermutlich kein Verständniß für die Logik des Familienrechtlers. Der Steuerrechtler hat allerdings auch keinen Skrupel auf Mineralölsteuer Umsatzsteuer zu erheben. Insofern ficht ihn wohl auch der Grundsatz einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nicht an.
Ihre These: dem Beamten lägen Hürden bei der Ermittlung gegen den Steuerhinterzieher im Weg. Wie verhielt es sich im Fall Zumwinkel? Lag hier nicht eine überaus freundliche Zusammenarbeit mit kriminellen Datendieben vor? Im Amerika des verteufelten Bush wären solche Daten nicht gerichtsverwertbar, in unserem Land wohl doch.