Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Keine Boni – trotz Vertragstreue!

| 1 Lesermeinung

Üppige Boni für Banker, deren Geldinstitute mit Milliarden des Steuerzahlers gerettet werden müssen - das passt schwer zusammen. Doch der Grundsatz der Vertragstreue gebiete leider die Auszahlung, heißt es bei den Verantwortlichen mit Krokodilstränen. Und auch manch wirtschaftsliberaler Beobachter knirscht mit den Zähnen, ballt die Faust in der Tasche und seufzt: „pacta sunt servanda". Oft stimmt das aber gar nicht: Aufsichtsräte und andere Verantwortliche sollten sich nicht länger hinter der angeblichen Rechtslage verstecken.

Üppige Boni für Banker, deren Geldinstitute mit Milliarden des Steuerzahlers gerettet werden müssen – das passt schwer zusammen. Doch der Grundsatz der Vertragstreue gebiete leider die Auszahlung, heißt es bei den Verantwortlichen mit Krokodilstränen. Und auch manch wirtschaftsliberaler Beobachter knirscht mit den Zähnen, ballt die Faust in der Tasche und seufzt: „pacta sunt servanda”.

Doch da lohnt ein näherer Blick auf das, was Jurastudenten ganz am Anfang ihrer Ausbildung einmal gelernt haben. Auch manch gestandene Juristen haben offenbar nach ihrem Examen vergessen, was sie ungefähr im 2. Semester im „Allgemeinen Schuldrecht” gebüffelt haben. Und demnach gilt: Vom ehernen Postulat der Vertragstreue gibt es in Wirklichkeit zahlreiche Ausnahmen. Aufsichtsräte müssten bei gescheiterten Vorständen – und diese wiederum bei einem kläglichen Versagen der zweiten Führungsebene gegenüber jener – nur einmal darauf pochen. Und wenigstens versuchen, die Zahlungen zu verweigern – und gegebenenfalls zusätzlich Schadensersatz einzufordern. Zivilgerichte (bei Organmitgliedern) und Arbeitsgerichte (bei allen anderen Managern) könnten durchaus ein offenes Ohr dafür haben.

Kleiner Schnellüberblick über den vergessenen Rechtsstoff:

Sittenwidrigkeit” in Form des „Wuchers” kommt nicht nur bei zu niedrigen Löhnen in Betracht, sondern auch bei überhöhten Preisforderungen (§ 138 BGB).

Vorständen kann man auch jetzt schon nach dem Aktiengesetz (vor einer geplanten Reform durch die Große Koalition, die diesen Schritt noch etwas erleichtern soll) die Bezüge kürzen, wenn das Unternehmen Not leidet (§ 87 Abs. 2 AktG).

Eine „Störung der Geschäftsgrundlage” könnte durchaus ebenfalls geltend gemacht werden, wenn eine systemrelevante Branche komplett darniederliegt und vom Staat gerettet (und womöglich sogar übernommen) werden muss. Seit der großen Schuldrechtsreform ist dies ausdrücklich im BGB geregelt, und zwar in § 313. Vorher war dies anerkanntes Richterrecht seit dem kaiserlichen Reichsgericht mit dem Etikett: „Wegfall der Geschäftsgrundlage”.

Vielleicht reicht hier oder da auch schon eine entsprechende Auslegung des Dienst- oder Arbeitsvertrags (§§ 133, 157 BGB).

Hat man sich vielleicht über die Fähigkeiten eines Bankmanagers getäuscht, oder hat der im Bewerbungsgespräch gar zuviel versprochen? Dann können Verträge überdies angefochten werden (§§ 119, 123 BGB) . Das Ergebnis: Sie sind null und nichtig (§ 142 BGB).

Und ein Verstoß gegen „Treu und Glauben” (§ 242 BGB) hilft eigentlich immer, wenn Juristen – auch auf der Richterbank! – irgend etwas unerträglich finden, aber keinen passenden Paragraphen für das gewünschte Ergebnis finden.

Außerdem: In einer Insolvenz nützt der schönste Vertragsanspruch ja auch nichts. Mehr als eine karge Quote gesteht die Insolvenzordnung (§§ 187 ff. InsO) Gläubigern meist sowieso nicht zu.

Weniger bringt dagegen eine Änderungskündigung, weil sie im Prinzip nur künftige Ansprüche reduzieren könnte. Da greift dann ja gegebenenfalls auch die Verordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz mit der Gehaltskappung für subventionierte Geldhäuser.

Also, Aufsichtsräte und andere Verantwortliche: Viel Spaß beim Klagen und verklagt werden – versucht es doch einfach mal öfter! Verstecken hinter der „Rechtslage” gilt nicht.


1 Lesermeinung

  1. techfieber sagt:

    yep, absoluzt ihrer meinung:...
    yep, absoluzt ihrer meinung: boni für banker, deren banken mit steuermilliarden gestützt werden müssen passt nicht zusammen. soweit ich das system bis vor der krise verstanden hatte, waren boni an erfolg geknüpft. aber da war ich wohl ordentlich auf dem holzweg – oder doch nur naiv …?!

Kommentare sind deaktiviert.