Für viele ehrgeizige Nachwuchskünstler ist das Internet in den vergangenen Jahren zur Ersatzbühne geworden: Hat man im Schweiße seines Angesichts ein eigenes kleines Hobbyfilmchen abgedreht, kann man es im Videoportal Youtube einer wachsenden Fangemeinde präsenteren. Meist trällern die hoffnungsvollen Jungmusiker bekannte Hits und hoffen auf den großen Durchbruch. Doch nun droht auf dem Portal der unbegrenzten Möglichkeiten Ungemach: Die großen Musikkonzerne fordern ihre Rechte ein.
In jüngster Zeit hat so mancher Nachwuchskünstler schon sein blaues Wunder erlebt: Die Zeiten, in denen ein aufstrebender Rockstar seine Version seines Lieblingsschlagers vor den Augen der Internetöffentlichkeit darbieten kann, scheinen nun in vielen Fällen vorbei zu sein. Selbst harmlose Familienvideos mit populärer Hintergrundmusik sind in die Fänge der Musikkonzerne geraten.
In den vergangenen Wochen musste Youtube bereits Tausende dieser kleinen Filmchen aus dem Netz nehmen. Sie fielen einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Warner Music und Youtube zum Opfer, die sich nun inzwischen seit Monaten über Lizenzgebühren für das Abspielen von professionellen Musikvideos streiten. Als im Dezember die Verhandlungen scheiterten, hat der Musikkonzern begonnen, seine Musikvideos vom Portal zu nehmen. Mit in diesen Strudel der automatischen Säuberungsaktion sind nun auch die kleinen Hobbyfilmchen geraten.
Dabei ist fraglich, ob für das Trällern der neusten Hits überhaupt Lizenzgebühren fällig werden oder ob es nicht unter den Grundsatz des fairen Gebrauchs (“fair use”) des amerikanischen Urheberrechts fällt – noch dazu, wenn die Songs mit eigenen künstlerischen Mitteln verfremdet wurden. Schließlich erzielen die sorglosen Interpreten mit ihrem öffentlichen Auftritt keinen Gewinn, die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke hat deshalb keinen kommerziellen Hintergrund.
Das sähe freilich auf Seiten von Youtube anders aus, führen die Befürworter solcher Lizenzgebühren an. Die Videos selbst mögen zwar aus rein ideellen Gründen erstellt worden sein, doch das Videoportal Youtube verdient mit solchen Filmchen nun einmal ein Teil seines Geldes.
Juristisch ist dieser Streit noch nicht entschieden, doch das ist für die aufstrebenden Popsternchen kaum ein Trost. Ihre Musikvideos, mit denen sie die Welt erobern wollten, können sie jetzt allenfalls zu Hause in ihrem Heimkino einer ausgewählten Fangemeinde präsentieren. Es sei denn, sie komponieren von nun an ihre eigenen Hits – dann kann ihnen die Youtube-Welt wieder zu Füßen liegen.
Bin gerade über die Suche auf...
Bin gerade über die Suche auf diesen Artikel gestoßen. Wusste gar nicht, dass es 2009 bereits ein ähnliches Thema mit Youtube gab wie aktuell mit der Gema. Vermutlich wird das auch nicht der letzte Fall sein.