Auch als Blogger erlebt man noch Premieren: Eben habe ich in unserer entsprechenden Software erstmals den Knopf „Delete” gedrückt. Nicht etwa bei einem eigenen Beitrag – nein: bei dem Kommentar eines Lesers. Und das, obwohl der Text schon tagelang auf FAZ.NET zu lesen gewesen war. Besorgt fragte mich das Computerprogramm noch, bevor es den Text auf die elektronische Abfallhalde beförderte: „Wollen Sie diesen Kommentar wirklich löschen?” (Dass man eine Leserreaktion gar nicht erst freischaltet, kann dagegen schon einmal vorkommen; das Presse- und Strafrecht nehmen schließlich auch Blogger und Verlage in Mithaftung für das, was die Nutzer so alles „posten”.)
Der Anlass ist bizarr:
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Dass andere Experten dies ganz ähnlich sehen, zeigt übrigens ein Blick etwa ins „Litigation-PR-Blog“.
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Eher darf man vermuten, dass den Anwalt die detaillierte Kritik an seiner Arbeit wurmt. Ein eigenartiges Verständnis von Pressefreiheit. Natürlich muss man bei einem solchen Konflikt nicht auf der Seite der Medien stehen; prominente Opfer von Pressekampagnen und Vorverurteilungen gibt es schließlich mitunter. (…)
Die juristische Auseinandersetzung geht derweil weiter. Aber mit den Mitteln des Presserechts. Ins Wettbewerbsrecht mögen sich andere vertiefen.