Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Wehret den Sammelklagen!

| 2 Lesermeinungen

Selten zucken Unternehmensmanager so sehr zusammen wie beim Wort Sammelklage. Eine dunkle Vorahnung auf jahrelange Gerichtsverfahren, Tausende von Klägern und milliardenschwere Forderungen zieht auf - bis jetzt nur im Zusammenhang mit dem amerikanischen Rechtssystem. Doch das könnte bald auch zum europäischen Alltag gehören, denn die europäische Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will Sammelklagen im Kartellrecht nach amerikanischem Vorbild ermöglichen.

Selten zucken Unternehmensmanager so sehr zusammen wie beim Wort Sammelklage. Eine dunkle Vorahnung auf jahrelange Gerichtsverfahren, Tausende von Klägern und milliardenschwere Forderungen zieht auf – bis jetzt nur im Zusammenhang mit dem amerikanischen Rechtssystem. Doch das könnte bald auch zum europäischen Alltag gehören, denn die europäische Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will Sammelklagen im Kartellrecht nach amerikanischem Vorbild ermöglichen. Damit eifert sie ihrer Kollegin Meglena Kuneva nach, die für ihre Klientel der Verbraucher ähnliches vorhat.

Sicherlich, derzeit ist noch nichts entschieden, doch schon der aktuelle Stand der Planung aus dem Hause Kroes klingt alles andere als beruhigend. Der Kommissarin schwebt nämlich das berüchtigte “Opt-Out-Modell” vor, das in den Vereinigten Staaten praktiziert wird und dort die Sammelklage überhaupt erst zu einem derart scharfen Schwert macht. Danach müssen die potentiell Geschädigten nämlich gar nicht erst der Klage beitreten, um zu der vor Gericht agierenden Gruppe zu gehören. Erfüllt jemand die Voraussetzungen, die zuvor ein emsiger Klägeranwalt festgelegt und dem Gericht vorgelegt hat, profitiert er automatisch von der Sammelklage, selbst wenn er nie zuvor davon gehört hat.

In den Vereinigten Staaten gibt es deshalb wohl kaum einen Erwachsenen mit einem durchschnittlichen Konsumverhalten, der sich nicht schon in einer der vielen Sammelklagen wiedergefunden hätte. Wer eine Kreditkarte und eine Lebensversicherung hat, im Internet einkauft, pder beispielsweise ein Handy besitzt, hat gute Chancen, im Laufe seines Lebens Informationsschreiben über ein halbes Dutzend Sammelklagen zu erhalten – Tendenz steigend. Er kann sich dann überlegen, ob er den Dingen einfach ihren Lauf lässt und die erstrittene Summe dankend annimmt – in vielen Fällen sind es nur läppische Beträge von einigen Dollar. Oder aber er nimmt das Heft des Handelns in die Hand, tritt aus der Gruppe aus und legt selbst Klage ein.

Nur wenige potentielle Opfer wählen den letzten Weg. Die meisten bleiben in ihrer Gruppe und harren der Schecks, die da kommen. Die Klägeranwälte haben derweil ein eindrucksvolles Druckmittel in der Hand und können darauf verweisen, dass sie eine Sammelklage von Tausenden von Betroffenen vertreten, im Fall der Einzelhandelskette Walmart gar von mehr als eine Million. Je mehr Opfer, desto höher die Vergleichssumme, die sie aus dem Unternehmen herauspressen können.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Das Mitleid mit milliardenschweren Konzernen, die durch unzulässige Kartellabsprachen Millionen von Kunden und zahlreiche Wettbewerber schädigen, hält sich in Grenzen. Die Herrschaften, die auf Raststätten heimlich Preise festklopfen, verdienen eine ordentliche Abreibung – und bisher war das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission in dieser Frage auch keineswegs zimperlich. Allerdings hat alles seine Grenzen: Besonders in Kartellfragen kann der Kreis der Opfer schlicht unüberschaubar und die Höhe des Schadens für den Einzelnen schwierig zu bemessen sein.

Gleichzeitig ist den geschädigten Wettbewerbern durchaus zuzumuten, das Kostenrisiko einer Schadensersatzklage zu tragen. Schließlich hat erst kürzlich der Bundesgerichtshof solche Verfahren für die Opfer von Kartellabsprachen erleichtert. Die Richter erlaubten die Klage eines belgischen Unternehmens, das die Schadensersatzansprüche von Konkurrenten des berüchtigten Zementkartells erworben und vor Gericht geltend gemacht hatte. Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, wird es für Betroffene dadurch künftig wesentlich leichter sein, ihre Rechte durchzusetzen.

Doch eins sollte auch künftig immer eine Rolle spielen: Das Verfahren sollte den Klägern zumindest ansatzweise wichtig sein – und nicht nur ein Zufallsprodukt, von dem sie bislang keine Ahnung hatten. Dazu gehört auch, dass sie wenigstens ein Minimum an Engagement an den Tag legen. Mit Sammelklagen nach dem amerikanischen Modell ist das jedoch nicht zu haben. 


2 Lesermeinungen

  1. petepaul sagt:

    Sicherlich, in Anbetracht der...
    Sicherlich, in Anbetracht der Zustände in den USA und der hiesigen “Industrie räuberischer Aktionäre” erscheint die Class Action für europäische Unternehmen ein Albtraum. Und neben den saftigen Geldbußen bedeuten Sammelklagen nicht nur ein juristisches, sondern letztendes – und darauf kommt es an – ein ökonomisches Risiko. Da kann eine Kartellabsprache schnell in den eigenen Bankrott münden. Doch bange machen gilt nicht! Nicht nur darf es die Allgemeinheit (sprich der Rechts-Staat) nicht hinnehmen, dass rechts- und wettbewerbswidriges Handeln in dieser Hinsicht folgenlos bleibt. Mehr noch müssen gerade diejenigen, die geschädigt wurden, auch eine realistische Chance haben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Hierfür bietet die Sammelklage ein hervorragendes Instrument. Zumal dieses Verfahren für das beklagte Unternehmen ebenfalls eine Chance bietet – nämlich im Verhältnis zur “Klasse” der Geschädigten ein für allemal Rechtssicherheit zu erhalten. Schließlich werden die Verantwortlichen in den Unternehmen im Angesicht der “Keule der Sammelklage” nunmehr im Zweifel die Finger von der Kartellabsprache lassen. Insofern ist der Sammelklage auch ein präventiven Charakter immanent. Folglich wird es am Ende zwei Gewinner geben: den Wettbewerb einerseits, und die Unternehmen andererseits. Denn sie werden zukünftig seltener durch Kartelle seitens der Konkurrenz und der Lieferanten leiden.

  2. Goethe62 sagt:

    Nun, "unser" Kartellamt mag...
    Nun, “unser” Kartellamt mag zwar wenig zimperlich erscheinen, doch erfolgreich ist es nun eher weniger. Strom-, Gas- und die Preise der Telekommunikationsgesellschaften werden, wenn überhaupt, vom Bundeskartellamt nur marginal beeinflusst. Warum nur?
    Sammelklagen hingegen scheinen mir in den USA (und bald auch hier) eher eine nette Einkommensquelle für Anwälte zu sein – doch im Falle der T-Online Aktien erscheint mir das Mittel der Sammelklage durchaus berechtigt …

Kommentare sind deaktiviert.