Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Manipulation durch "Fachaufsätze"

| 5 Lesermeinungen

Dass Aufsätze in Fachzeitschriften nicht wegen des eher kargen Honorars verfasst werden, das juristische und steuerrechtliche Verlage zahlen, ist weithin bekannt. Dass Autoren sich aber mitunter aus ganz anderer Quelle finanzieren lassen, bringt ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg an den Tag. Ein seltener Einblick in finstere Methoden, um die „herrschende Meinung" zu beeinflussen.

Dass Aufsätze in Fachzeitschriften nicht wegen des eher kargen Honorars verfasst werden, das juristische und steuerrechtliche Verlage zahlen, ist weithin bekannt. Dass Autoren sich aber mitunter aus ganz anderer Quelle finanzieren lassen, bringt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg an den Tag. Ein seltener Einblick in finstere Methoden, um die „herrschende Meinung” zu beeinflussen.

Wer sich die Mühe macht, die Anonymisierungen des Richterspruchs durch die Justiz von Sachsen-Anhalt zu rekonstruieren, erhält hier bemerkenswerte Einsichten. Nicht nur Gutachten, sondern sogar Fachaufsätze werden demnach mitunter zielgerichtet eingesetzt, um Kunden zu akquirieren und die „herrschende Meinung” in der Juristenschaft für einen kommerziellen Auftraggeber zu beeinflussen. Die „Neue Juristische Wochenschrift” hat das Urteil zur „Entscheidung der Woche” gekürt und ins Internet gestellt.

Das OLG sprach darin zwei Anwälten aus Halle die von ihnen geforderten rund 5000 Euro dafür zu, dass sie für eine Beratungsfirma einen Beitrag zur Besteuerung von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen verfasst hatten; abgedruckt wurde der Text im vergangenen Jahr in dem Fachblatt „Der Betrieb” (Seiten 1883 bis 1887). Ein Advokat leiste solch eine „vom Leitbild anwaltlicher Tätigkeit” weit entfernte Arbeit mit einem Zeitaufwand von 28 Stunden schließlich nicht ohne Entgelt, befanden die Oberlandesrichter unter Berufung auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Az.: 1 U 82/08).

Dass nicht wenige Gutachter dazu neigen, ihre Rechtsansichten ein wenig an den Interessen gut zahlender Auftraggeber auszurichten, wird vielfach vermutet – und ist leider auch zutreffend. Wer weiß, dass manch ein Ordinarius an einer Universität damit sein staatliches Salär toppt oder vervielfältigt, kann beinahe nachvollziehen, dass einige Hochschullehrer aus ihrem Herzen keine Mördergrube machen. Oder ihre ehrliche private Anschauung von der „richtigen” Rechtslage dann in überzogenem „Optimismus” als die geltende darstellen. In Fachzeitschriften werden solche Darlegungen dann gern noch einmal veröffentlicht und einem breiteren Publikum dargeboten – ein wenig verschämt garniert und exculpiert mit einem Sternchenhinweis wie etwa: „Der Aufsatz beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.”

Dass aber ein Aufsatz von vornherein bestellt und maßgeschneidert wird, um die Fachdiskussion zu manipulieren, geht noch ein ganzes Stückchen weiter. Hier wird nicht nur etwas an die Öffentlichkeit lanciert, was man zuvor in einer konkreten Gerichtsstreitigkeit als „Expertise” präsentiert hat, um einen Prozess zu gewinnen. Sondern hier soll von vornherein die vermeintlich wissenschaftlich-wertneutrale Diskussion auf breiter Front gesteuert werden. Leser solcher Beiträge sollten sich also künftig viel häufiger fragen: „Cui bono?” Wem nutzt es – wer soll überzeugt werden – wer als Mandant gewonnen?

Ein Trost aber bleibt: Die unabhängige Justiz gibt in dem ihr eigenen Selbstbewusstsein ohnehin nicht allzu viel auf das, was Parteigutachter mit noch so klingenden Namen vortragen. Oder was im scheinbaren Elfenbeinturm der Jurisprudenz so alles produziert wird. Straf- wie Zivilrichter des Bundesgerichtshofs haben dies in jüngster Zeit mehrfach deutlich gemacht. Gut, dass man in Karlsruhe Rechtsauslegung von handfester Interessenwahrnehmung (die noch dazu oft durch „Spin-Doktoren” in die Medien getragen wird) zu trennen weiß.


5 Lesermeinungen

  1. Auch manipulative...
    Auch manipulative Veröffentlichungen und Veranstaltungen mit der Zielgruppe Justiz von manchen gerichtlich gern beauftragten Gutachtern sind zu beachten.
    Aus eigener Erfahrung und Recherche für das Gebiet Schadensersatz nach HWS-Beschleunigungstrauma kann ich den Kommentar von uwackerbarth nur unterstützen.
    Wesentliches Problem ist dabei aber nicht die Beeinflussung der Gerichte durch Manipulation der öffentlichen Meinung.
    Sondern in Analogie zum erfolgreichen Wissensschaftsbetrug das Fehlverhalten von Sachverständigen im Intereressenkonflikt.
    Problematischer Punkt für deren Wertschätzung durch die beauftragenden Gerichte sind die überzeugend angebotenen einfachen Lösungen für komplexe Probleme. Wissenschaftlich falsch und von der erkenntnistheoretischen Qualität des “Hexenhammer”. Einem zeitgeistigen “wissenschaftlichen Werk” mit grauenhafter Wirkung auf die Justiz.
    Zumindest für Gutachtenaufträge im natur- und biowissenschaftlichen Bereich ist daher die anonymisierte Veröffentlichung der Gutachten zwingend erforderlich, schon Menschenrechte und Verfassungsgrundsätze lassen nichts anderes zu. Auch diese Grauzone sollte endlich ausgeleuchtet und entmachtet werden.
    Zeitgeist und Hochstaplerwirkung in Kombination -spirit of the age and social engineering- sind hochgefährlich, wenn sie Institutionen des Staates beherrschen.
    Insbesondere die Rechtsprechung sollte sich davon unabhängig halten, echt objektiv Sachverhalte aufklären und human urteilen.

  2. petepaul sagt:

    Geld regiert die Welt - auch...
    Geld regiert die Welt – auch wenn es um die Frage geht, in welche Richtung sich der juristische Sachverstand (des Rechtsberaters) orientieren soll. Das ist nichts anderes als banale Realität. Doch um ehrlich zu sein erwarte ich von den gestandenen Persönlichkeiten in der deutschen Justiz, dass sie den schnöden Mammon erkennen.
    Nichts desto trotz habe ich eine viel gravierendere Gefahr in der deutschen Justiz ausgemacht. Als Rechtstreferendar erhalte ich derzeit Einblick in die Arbeitsweise unserer Gerichte. Dabei konnte ich feststellen: es mangelt nicht an der fachlichen Expertise seitens der Richterschaft; es mangelt ebenso wenig an Widerstandskraft gegen “Manipulationsversuche” seitens der Anwaltschaft. An was es wirklich mangelt ist Zeit – Zeit um den Fällen angemessen zu begegnen, nämlich fachlich zu durchdringen und den Parteien wirkliche “Recht”-Sprechung zuteil werden zu lassen. Kurzum: unserem Rechtsstaat droht nur vergleichsweise geringe Gefahr von außen. Schlimmer noch ist er bedroht, sich von innen heraus seiner Daseinsberechtigung selbst zu berauben!

  3. le_D sagt:

    <p>Sehr geehrter Herr Jahn,...
    Sehr geehrter Herr Jahn, Hallo Uli (nicht wundern, wir waren vor Jahren anlässlich des Geburtstags von Dr. R aus K in Bologna),
    es geht noch weiter: mitunter kommt einem das Gerücht zu Ohren, dass auch Gerichtsprozesse inszeniert werden, um offene Rechtsfragen gezielt zu klären, die für einen Mandanten von Bedeutung sind.
    “Gut, dass man in Karlsruhe Rechtsauslegung von handfester Interessenwahrnehmung (die noch dazu oft durch „Spin-Doktoren” in die Medien getragen wird) zu trennen weiß.”
    Ich weiß nicht, ob ich anläßlich dieses Satzes Lachen oder Weinen soll.
    Wenn Mitglieder der Zivilsenate beim BGH zu Fortbildungsveranstaltungen (zum Beispiel bei Banken) eingeladen werden, dafür Geld erhalten und anschließend die Streitigkeiten eben dieser Bank entscheiden, dann stellen sich mir die Nackenhaare auf. VorsRiBGH Nobbe ist ja nun seit dem 31.01.2009 a.D., aber erinnert sich noch jemand an dessen umfangreiche (entgeltliche) Vortragtätigkeit bei Banken und der zeitgleich extrem bankenfreundlichen Rechtsprechung des XI. ZS beim BGH? Das halte ich für eine viel gefährlichere Konstellation als eine Auftragsarbeit bei einer Veröffentlichung.

  4. jjaa sagt:

    Vielen Dank für den...
    Vielen Dank für den Kommentar! Und zur Frage, wer da seine Unabhängigkeit deutlich gemacht hat, hier zunächst eine Meldung über einen recht bekannten Zivilrichter:
    >> Ein Großaktionär kann sich Aktien leihen, um das nötige Quorum von 95 Prozent für einen Zwangsausschluss der restlichen Anteilsinhaber zu erreichen. Das hat der Bundesgerichtshof in einer noch unveröffentlichten Entscheidung festgestellt, wie der Vorsitzende des Zweiten Zivilsenats, Wulf Goette, jetzt auf der Jahrestagung der “Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht” (NZG) mitteilte. (…) Goette wies zudem auf eine neue Entwicklung hin: Zunehmend schalteten beide Seiten renommierte Gutachter ein, um ihre Position vor dem Gesellschaftsrechtssenat zu untermauern. “In amüsanter Weise befetzen die sich dann gegenseitig”, berichtete der Karlsruher Bundesrichter. Goette zeigte sich ein wenig befremdet, “wie die Herren Professoren dabei miteinander umgehen”. Doch sei es interessant festzustellen, dass keineswegs immer dieselben Gutachter siegten, sondern “mal der eine und mal der andere” recht bekommt. jja. << (25.03.2009, F.A.Z., „Recht & Steuern“ Seite 23) Und dann gleich noch von strafrechtlicher Warte: >> Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hat vor einem “Sturmangriff” auf die Rechtsfindung gewarnt. “Es ist gefährlich, wenn versucht wird, über die Medien Einfluss und Druck auf Richter auszuüben”, sagte Tolksdorf auf dem Jahrespresseempfang seines Gerichts in Karlsruhe. Dies aber sei das erklärte Ziel eines Buches, das jüngst erschienen sei. Darin wird – wohl erstmals im deutschsprachigen Raum – die aus den Vereinigten Staaten stammende Branche der “Litigation-PR” vorgestellt und für diese geworben (F.A.Z. vom 26. Januar). Fachleute bieten hierbei Managern in Strafverfahren gegen sie Beratung und Hilfestellung gegenüber kritischer Berichterstattung an. Kunden sind außerdem Massenkläger und Unternehmen in Zivilstreitigkeiten. Tolksdorf nannte es beunruhigend, dass dieser Zweig der Public-Relations-Arbeit nun auch in Deutschland eine Konjunktur erlebe. “Urteile auf Grundlage einer manipulierten öffentlichen Meinung kann niemand wollen”, warnte der Gerichtspräsident. Er rief die Journalisten dazu auf, sich nicht missbrauchen zu lassen. jja. << (04.02.2009, F.A.Z., „Recht & Steuern“, Seite 21)

  5. uwackerbarth sagt:

    <p>Sehr geehrter Herr...
    Sehr geehrter Herr Jahn,
    danke für diesen Beitrag, der mir aus der Seele spricht. Sprachliche Nebelkerzen statt wissenschaftlicher Erörterung sind das, was ich bei der umfangreichen Lektüre von Fachaufsätzen tagtäglich erlebe. Dabei finde ich es keineswegs verwerflich, dass Meinungsmache versucht wird. Das oft fehlende Bemühen, sich auch nur ansatzweise mit Gegenargumenten auseinanderzusetzen, macht es aber gerade im Unternehmensrecht besonders schwierig, die wenigen unabhängigen Geister herauszufiltern, die eine Diskussion wirklich voranbringen oder ein Problem nicht überdecken, sondern lösen wollen. Mit der Zeit kennt man vielleicht ein paar Namen, die sich quer durch Wissenschaft und Anwaltschaft ziehen. Aber sicher sein kann man nie. Und ich befürchte, dass sich die “unabhängige Justiz” durch die schiere Zahl der interessengeleiteten Aufsätze eben doch beeindrucken lässt und auch dort nicht unbedingt das Argument, sondern die Zahl der Vertreter einer Meinung zählt. Ich wäre nachgerade daran interessiert zu erfahren, welche Zivilrichter Ihre Unabhängigkeit in jüngerer Vergangenheit auf die von Ihnen beschriebene Weise deutlich gemacht haben.

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