Wer wissen möchte, welche Sprengkraft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland noch entfalten könnte, sollte hin und wieder mal einen Blick in das Mutterland der Antidiskriminierung werfen: In den Vereinigten Staaten hat der Oberste Gerichtshof am Montag einen aufsehenerregenden Fall entschieden, in dem die Diskriminierungsopfer einmal ganz anders aussahen als sonst: Geklagt hatten achtzehn Feuerwehrmänner aus Connecticut – bis auf einen lateinamerikanischen Einwanderer waren alle Kläger weiß und männlich.
Das Verfahren von Frank Ricci und seinen Kollegen ist deshalb so skurril, weil es um einen Fall der “umgekehrten Diskriminierung” ging: Die Kläger hatten an einem Test für Feuerwehrmänner teilgenommen, mit dem die Stadt New Haven entscheiden wollte, wen sie in der nächsten Runde befördern soll. Obwohl an diesem Test auch zahlreiche Afro-Amerikaner und Latinos teilnahmen, sah die Riege der Erfolgreichen nach der Auswertung der Tests ziemlich eintönig aus: Die notwendige Punktzahl erzielten fast ausschließlich weiße Männer. Der Stadt war diese Einfältigkeit äußerst unangenehm. Sie fürchtete Diskriminierungsklagen der nicht berücksichtigten Minderheiten und annullierte das Testergebnis – mit dem Resultat, dass sich nun die enttäuschten weißen Kandidaten benachteiligt fühlten.
Das sah auch die Mehrheit der obersten Bundesrichter so: In ihrem Urteil warfen sie der Stadt vor, gegen das Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz verstoßen zu haben, und verwiesen den Fall wieder zurück an die untere Instanz. Dort müssen die Richter nun entscheiden, ob die abgelehnten Bewerber tatsächlich befördert werden oder Schadensersatz erhalten. Ein Arbeitgeber könne nur dann die Ergebnisse eines Tests verwerfen, wenn es deutliche Hinweise gebe, dass der Test Minderheiten benachteilige, betonte der Gerichtshof. Das sei im Fall der Feuerwehrmänner allerdings nicht der Fall gewesen. Im Gegenteil: Die Stadt habe im Vorfeld lateinamerikanische und afro-amerikanische Kollegen bei der Gestaltung der Tests mit einbezogen.
Wie delikat die Entscheidung ist, zeigt sich auch am denkbar knappen Ausgang: Während fünf Richter von einer Diskriminierung überzeugt waren, hielten die verbleibenden vier dagegen. Es gebe substantielle Hinweise auf mehrere Fehler in dem Test, der aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestand, schrieb Richterin Ginsburg in ihrer abweichende Meinung. New Haven hätte andere praktische Prüfungen in Betracht ziehen müssen, mit denen Führungsstärke und zwischenmenschliche Fähigkeiten der Kandidaten getestet werden könnten. Zudem habe in diesem Berufsstand die Rassendiskriminierung eine besonders lange Tradition. Mit anderen Worten: Mit einiger Wahrscheinlichkeit wäre auch eine Klage der afro-amerikanischen Kandidaten erfolgreich gewesen, wäre ihnen die Stadt New Haven nicht zuvor gekommen.
Was bleibt, ist ein neues Grundsatzurteil, das wohl in den nächsten Jahren noch weiter ausgebaut wird – und die bittere Erkenntnis, dass sich der Arbeitgeber in einigen Situationen selbst bei größter Redlichkeit schlicht nicht regelkonform verhalten kann. Irgendeiner wird eben immer diskriminiert.
Ganz klar ein Fall der...
Ganz klar ein Fall der Diskriminierung, für die Stadtverwaltung zählen nicht die Fähigkeiten, sondern die falsche Hautfarbe.
Auch die Schwarzen werden in eine Opferrolle gedrängt und ist es nicht eine Diskriminierung, wenn man davon ausgeht, dass die Schwarzen dümmer u. ä. sind und eine besondere Bevormundung brauchen?
Man versuch zwar krampfhaft so political correct zu sein wie man kann und dadurch wird die Diskriminierung einfach noch stärker.
Das wäre doch was, eine Welt in der nur Fähigkeiten zählen und allen egal ist ob zum Beispiel der amerikanische Präsident “schwarz” (Obamas Mutter ist immerhin weiss) ist oder nciht.
Traurig, aber wahr! Vielleicht...
Traurig, aber wahr! Vielleicht sollte man sich überlegen, sich als Weißer mal ein paar Wochen auf die Sonnenbank zu legen und dann als Maximalpigmentierter am besten im Rollstuhl beim Einstellungstest zu erscheinen, in der Hoffnung, ein Feuerwehrmann zu werden und auch mal den Löschschlauch halten zu dürfen, natürlich mit Körperbehinderten- und Erschwerniszulage und Sonderurlaubsanspruch.
Ach ja, wieso heisst es eigentlich Feuerwehrmänner und nicht Feuerwehrfrauen??? Sind das etwa nur Männer die in diesem Beruf arbeiten können? Eine Geschlechtsumwandlung wäre sicherlich die hundertprozentige Jobgarantie!
Noch ein absurder Fall aus dem...
Noch ein absurder Fall aus dem Mutterland der Antidiskriminierung. Wie das Mitteilungsblatt der Modern Language Association of America vor einiger Zeit berichtete, wurde eine Professorenstelle auf dem hochbrisanten, politisch hyperkorrekten neuen Studiengebiet “Black Studies” ausgeschrieben. Es bewarb sich ein brillianter junger Mann mit einzigartigem Forschungshintergund in Afrika, exzellenten Universitätsabschlüssen, erfahrener Sprecher diverser afrikanischer Sprachen und Dialekte. Zahlreiche Unis umwarben ihn sofort, doch dann erfuhren sie, dass er ein Weißer ist. So blieb er stellungslos.
<p>An diesem Fall kann man...
An diesem Fall kann man anschaulich ersehen, wie weit der Irrsinn schon gediehen ist. Das hierzulande von den Linken in ihrem Gleichmachereiwahn durchgeprügelte Antidiskriminierungsgesetz ist letztlich der Versuch, die Natur zu vergewaltigen!
Es geht davon aus, daß alle Menschen gleich sind, die absurdeste aller Vorstellungen! Was hier – bewußt – verkannt wird, ist die Tatsache, daß zwar alle Menschen gleichwertig, aber eben nicht gleichartig sind!
Besonders anschaulich hat dies Andreas Tögel in seinem Beitrag “affirmative action II, Wahnsinn mit Methode” im aktuellen ef-Magazin beschrieben. Dem ist nichts hinzuzufügen!
Vielleicht muß man es noch...
Vielleicht muß man es noch einmal zusammenfassen: Es wurde ein Test erstellt, um die Eignung für eine Beförderung zu ermitteln und weil die Ergebnisse nicht die gewünschten Beteiligung von Bevölkerungsgruppen ergeben hätte, hat man den Test wieder kassiert. Der Eiertanz der zuständigen Behörde in New Haven ist nachvollziehbar, da man keine Lust hat, (unter erheblicher polit. und medialer “Anteilnahme”) verklagt zu werden.
Beachtenswert sind die vielen Gegenstimmen zum Urteil und die Aussage – knapp formuliert – “der Test war falsch”. Da freut man sich auf den Rechtsstaat.