Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Datenschützer erleichtern Klagemissbrauch

| 4 Lesermeinungen

Datenschutz ist manchmal eben doch Täterschutz: Datenschutzbehörden haben jetzt dafür gesorgt, dass die bundesweit einzige Auskunftsstelle über den Missbrauch mit Antidiskriminierungsklagen schließen muss. Für Arbeitgeber brechen damit schwere Zeiten an. Denn wegen der teilweisen Umkehr der Beweislast sind sie manchen unberechtigten Vorwürfen schutzlos ausgeliefert. Und Profi-Kläger fordern bis zu 100.000 Euro im Einzelfall, bewerben sich aber systematisch auf Stellenanzeigen, deren Formulierungen juristische Schwächen aufweisen. Manche haben schon mehr als 100 solcher Verfahren angestrengt.

Datenschutz ist manchmal eben doch Täterschutz: Datenschutzbehörden haben jetzt dafür gesorgt, dass die bundesweit einzige Auskunftsstelle über den Missbrauch mit Antidiskriminierungsklagen schließen muss. Für Arbeitgeber brechen damit schwere Zeiten an. Denn wegen der teilweisen Umkehr der Beweislast sind sie manchen unberechtigten Vorwürfen schutzlos ausgeliefert. Und Profi-Kläger fordern bis zu 100.000 Euro im Einzelfall, bewerben sich aber systematisch auf Stellenanzeigen, deren Formulierungen juristische Schwächen aufweisen. Manche haben schon mehr als 100 solcher Verfahren angestrengt.

Die Forderungen der Datenschützer waren grotesk. Die „hochsensiblen Daten” müssten demnach, wenn sie per E-Mail übermittelt werden, technisch verschlüsselt werden. Dabei handelte es sich schlicht um Name und Anschrift von Klägern wegen angeblicher Benachteiligung im Berufsleben. Wenn ein Unternehmen nachweisen konnte, entsprechenden Forderungen ausgesetzt zu sein, konnte es bei der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz anfragen, ob der Betreffende schon mit gleichartigen Vorwürfen gegen andere Arbeitgeber aufgetreten war. Mehr nicht. War derjenige bereits verzeichnet, teilte die Sozietät dem Fragesteller lediglich die Kontaktadresse von Firmen mit, die von derselben Person mit gleichartigen Vorwürfen überzogen worden waren.

Nun muss das Archiv schließen, wie die F.A.Z. in ihrer Montagsausgabe meldet. Damit dürfte die Erwerbsquelle missbräuchlicher Antidiskrimierungsklagen einen neuen Aufschwung erleben. Genau dieser Nebeneffekt des „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes” (AGG), das Deutschland auf Grund von vier EU-Richtlinien verabschieden musste, war von Kritikern von vornherein befürchtet worden. Typische Serientäter sind etwa ein gelernter Kaufmann, der wahlweise und nacheinander Benachteiligungen wegen seines Geschlechts, Alters und einer vorgeblichen Behinderung geltend machte. Symptomatisch sind auch etwa examinierte Anwälte, die sich als “Anwaltsgehilfin” bewerben – nur um Geld dafür zu kassieren, dass die Anzeige angeblich nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben worden war. Fatal können überdies Annoncen werden, in denen Betriebe jemanden für ein „junges, dynamisches Team” suchen – und gar noch mit Deutsch als Muttersprache.

Millionen von Euro mussten Unternehmen bereits für Schulungen ausgeben, seit vor drei Jahren das AGG verabschiedet wurde. Einen Nutzen für gesellschaftlich Benachteiligte wird das wohl kaum bringen: Denn Arbeitgeber stellen auch weiterhin ein, wen sie gebrauchen können und haben wollen – zum Glück. Nur müssen sie jetzt aufpassen, dass sie bei der Absage nicht in die Falle tappen. Mit Schweigen oder Lügen ist erfolglosen Bewerbern aber erst recht nicht gedient.


4 Lesermeinungen

  1. Jakobiner sagt:

    <p>Sehr geehrter Herr...
    Sehr geehrter Herr Jahn,
    das “AGG Archiv” Gleiss Lutz war nicht die bundesweit einzige “Auskunftsstelle”, sondern lediglich nur die lauteste.
    Das “AGG Archiv” der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
    (BDA) arbeitet leise weiter. Nicht recherchiert, keine Kontakte?
    Fraglich, ob die Datenschutzbehörde Berlin entsprechende und dringend
    notwendige Schritte einleiten wird und dem BDSG endlich Geltung verschafft.

  2. Peter sagt:

    <p><a target="_new"...
    blog.juracity.de/…/statistik-ueber-klagen-nach-dem-agg-allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.html
    spricht eine andere Sprache.
    Gibt es neuere und ggf. bundesweite Statistiken zu dem Thema ?

  3. Maurice sagt:

    <p>Die vorgetragene Kritik war...
    Die vorgetragene Kritik war in der Tendenz überfällig.
    Es wird unter der Behauptung sensibler Daten inzwischen ein Auszug aus jeder sozialen Bindung verfolgt. Und es ist sichtbar: es haben sich grundsätzlich anarchistische Bestrebungen unter den Personenschutz gemogelt – aber es mag sich auch immer wieder um gewöhnliche Sinnlosigkeit handeln.
    Von dem blühenden dummdreisten Geschäft mit Abzocke von Fördergeldern mal ganz zu schweigen.

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