Die Rechtsanschauungen in manchen Ländern sind schon verblüffend. Mit dem Stichwort “Bankgeheimnis” wird dort etwa gerechtfertigt, dass von Staats wegen ein ganzes Geschäftsmodell darin liegt, Steuerhinterziehern aus dem Ausland eine sichere Fluchtburg zu bieten. Und nun hebelt das fürstliche Landgericht in Vaduz auch noch die Strafe aus, die das Landgericht Bochum gegen einen hessischen Immobilienunternehmer verhängt hat: Die Liechtensteiner Richter verurteilten die LGT-Bank dazu, dem Mann die von der deutschen Justiz aufgebrummten Geldzahlungen zurückzuerstatten. Als “Schadensersatz”.
Denn streng genommen sei die Sanktion ja keine Strafe gewesen, sondern bloß eine “Bewährungsauflage”. Eine spitzfinde Herleitung, die den Richtersprüchen der deutschen Justiz und der Gesetzeslage nicht gerecht wird. Dabei hatten die Urteile, die das Landgericht Bochum nach der Auswertung einer vom Bundesnachrichtendienst aufgekauften CD mit gestohlenen Bankdaten ausgesprochen hatte, ohnehin Stirnrunzeln erweckt. Nicht nur Ex-Postchef Klaus Zumwinkel, sondern auch jener Immobilienhändler aus Bad Homburg kam nur deswegen mit dem “blauen Auge” einer Freiheitsstrafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, weil die Urteilsfinder zusätzlich eine saftige Geldstrafe verhängten. Sonst hätten sie wohl oder übel mehr als zwei Jahre Haft aussprechen müssen. Und oberhalb dieser Grenze ist ein Einrücken in die Justizvollzugsanstalt unvermeidlich. Zumal der Bundesgerichtshof mittlerweile Grenzen festgesetzt hat: Wenn die hinterzogenen Abgaben über diesen Beträgen liegen, ist eine öffentliche Hauptverhandlung ebenso unausweichlich wie eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.
Ohnehin durfte man vermuten, dass die Bochumer Robenträger sich zuvor mit den jeweiligen Strafverteidigern abgesprochen hatten. Der Deal: Eine gnädige Bewährungsstrafe – dafür ein Verzicht auf Rechtsmittel, mit denen endlich einmal höchstrichterlich hätte geklärt werden können, ob staatlich finanzierter Datenklau zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Seit vergangenem September schlummert immerhin eine einzige Verfassungsbeschwerde in dieser Frage in Karlsruhe beim höchsten deutschen Gericht. Ob sie dort aber überhaupt in diesem Jahr bearbeitet wird, ist nach dessen Auskunft noch ganz und gar ungewiss. Schade: Manchen, der augenblicklich wegen des Ankaufs eines neuen Datenträgers aus der Schweiz zittert, würde ein verfassungsgerichtliches Votum brennend interessieren.
Derweil kann man nur hoffen, dass zumindest die höheren Instanzen im Fürstentum Liechtenstein noch zur Einsicht kommen. Dass ein systematisch agierender Steuerkrimineller bei seiner Tat erwischt wird, stellt sich für ihn selbst natürlich als Vermögenseinbuße dar. Eine Justiz, die selbige aber für erstattungsfähig hält, hat ihre Wertmaßstäbe verloren. Die Kunden mag es ja wurmen, dass sie von der LGT-Bank nicht rechtzeitig genug gewarnt worden sind, um noch schnell eine Selbstanzeige zu erstatten. Aber einen Rechtsanspruch auf Schutz vor gerechter Strafverfolgung gibt es nicht. Ethisch betrachtet, ist eine Sanktion der Justiz kein Schaden, sondern eine angemessene Strafe. Nur notorisch Uneinsichtige sehen dies anders. Und haben dann auch noch die Chuzpe, ihre Bank auf Entschädigung zu verklagen. Dabei darf ein Gericht nicht mitspielen.
Hoffen wir, dass das...
Hoffen wir, dass das ordentliche Rechtssystem hier in Deutschland so bleibt.
Da bleibt in der Tat nur zu...
Da bleibt in der Tat nur zu hoffen, dass das noch nicht rechtskräftige Urteil des fürstlichen Landgerichts in Vaduz noch revidiert wird. Unabhängig von der Frage, ob der Ankauf der CD mit den von einem ehemaligen Mitarbeiter der LGT-Treuhand AG gestohlenen Bankdaten durch den Bundesnachrichtendienst rechtmäßig war oder nicht, steht es doch außer Frage, dass sich der Kläger durch die von ihm begangene Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat. Die Möglichkeit der Selbstanzeige gemäß § 371 AO trägt dem Gedanken Rechnung, dass Steuersünder oftmals unentdeckt bleiben und den Finanzbehörden durch eine Selbstanzeige die Erschließung der verheimlichten Gelder ermöglicht werden soll. Im Gegenzug dazu erhält der reuige Steuerhinterzieher Straffreiheit. Dass diese Möglichkeit nach deutschem Recht besteht, sollte jedoch in keinerlei Zusammenhang zu den Informationspflichten der Banken stehen. Zwar mag es Zustimmung finden, dass die LGT-Treuhand AG ihre Informationspflichten verletzt hat, indem sie die betroffenen Kunden nicht rechtzeitig darüber informiert hat, dass deren Kundendaten gestohlen worden waren. Aufgrund der Verletzung dieser Informationspflicht den betroffenen Kunden jedoch einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen, vermag nicht zu überzeugen. Dies gilt umso mehr, als die Begründung der „verpassten“ Chance einer Selbstanzeige eine rein hypothetische, diese sogar im Falle der Entdeckung der Tat ausgeschlossen ist und die Summe von 7,3 Millionen Euro, die dem Kläger zugesprochen wurde, erst der Anfang sein dürften. Bestätigen die höheren Instanzen das Urteil des Landgerichts, dürfte dies nicht nur moralisch fragwürdig sein, sondern den Banken eine Klagewelle bescheren, die sie teuer zu stehen kommen könnte. Ob dies in der immer noch existierenden Wirtschaftskrise wünschenswert ist, sei dahingestellt.
Generell bewegt sich die...
Generell bewegt sich die gesamten Debatte und Rechtssprechung zum Thema Steuerhinterziehung relativ weit weg von dem, was die meisten als normales “Gerechtigskeitsempfinden” bezeichnen würden.
Die Steueramnestie ist in dieser Form wohl einzigartig und stellt Kosten-Nutzen-Erwägungen des Staates vor die (gerechte) Sanktionierung einer Straftat.
Und auch beim Ankauf der “Steuersünder-CD” werden moralische und rechtliche Bedenken hintenangestellt. Schließlich kann der Staat hier Millionen “verdienen”. Was aber wiederum die Einstellung födern dürfte: Recht ist das, was mir am meisten nutzt.
Und nun dieses unverständliche Urteil. Und auch hier stehen möglicherweise wieder Kosten-Nutzen-Erwägungen (in diesem Fall des Staates Liechtenstein) im Vordergrund.
Traurig, aber auch unser eigenes Rechtssystem agiert hier aus meiner Sicht nicht sehr viel vorbildlicher.
<p>Wie wäre es denn mal mit...
Wie wäre es denn mal mit der Betrafung von fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern?
Um Steuer-Milliarden zu verzocken braucht es gar keine Banken, http://www.prcenter.de/NextiraOne-ein-Fall-fuer-den-Bundesrechnungshof-.111240.html. – die Landesverwaltung braucht nur leichtfertig Aufträge an einen nachlässigen Lieferanten vergeben.
<p>Präzise und genau. Danke...
Präzise und genau. Danke für die klaren Worte.